Herzlich willkommen zum Formular E 31, Meldung über den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrages oder erhöhten Pensionistenabsetzbetrages beziehungsweise Wohnsitzstaat-Änderungen bei Kindern, Wegfall beziehungsweise Änderungen beim Familienbonus Plus, Wegfall der Voraussetzungen bei behinderungsbedingten Freibeträgen.

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

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1. Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrages oder erhöhten Pensionistenabsetzbetrages beziehungsweise Wohnsitzstaat-Änderungen bei Kindern

1. Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrages oder erhöhten Pensionistenabsetzbetrages beziehungsweise Wohnsitzstaat-Änderungen bei Kindern

1.1 Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrages und erhöhten Pensionistenabsetzbetrages
 
 
 
 
Der bisher berücksichtigte Alleinverdienerabsetzbetrag beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag beziehungsweise erhöhte Pensionistenabsetzbetrag steht mir nicht mehr zu.
 
 
Der Alleinverdienerabsetzbetrag beziehungsweise erhöhte Pensionistenabsetzbetrag steht nicht mehr zu, wenn
  • Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner im laufenden Jahr oder im folgenden Jahr die Einkunftsgrenze von 6000 Euro überschreitet,
  • Ihre Partnerschaft weniger als sechs Monate im Jahr bestanden hat beziehungsweise im Folgejahr nicht mehr besteht.
  • Sie im laufenden Jahr für weniger als sieben Monate Familienbeihilfe bezogen haben (nur beim Alleinverdienerabsetzbetrag)
  • Familienbeihilfe für Ihr Kind im Folgejahr nicht mehr bezogen wird (nur beim Alleinverdienerabsetzbetrag)

Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht nicht mehr zu, wenn
  • Sie im laufenden Jahr für weniger als sieben Monate Familienbeihilfe bezogen haben,
  • Familienbeihilfe für Ihr Kind im Folgejahr nicht mehr bezogen wird,
  • wenn Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) leben.
1.2 Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrages
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3 Wohnsitzstaat-Änderungen bei Kindern, für die der Alleinverdienerabsetzbetrag beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wird