Herzlich willkommen zum Formular Komb26, Beilage zur Einkommensteuererklärung beziehungsweise Feststellungserklärung für die Einkünfte aus Nebenerwerb, Bearbeitung und beziehungsweise oder Verarbeitung im Rahmen der Landwirtschaft und Forstwirtschaft für 2016.

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

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Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

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1. Einkünfte aus Nebenerwerb laut Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

1. Einkünfte aus Nebenerwerb laut Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

für den Nebenerwerb ist grundsätzlich eine gesonderte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorzulegen
Hinweis: Eine Zurechnung zur Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfolgt nur, wenn die Nebentätigkeiten wirtschaftlich untergeordnet sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Einnahmen aus dem Nebenerwerb, Bearbeitung und beziehungsweise oder Verarbeitung sowie Almausschank insgesamt 33000 Euro (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigen und
  • die landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Grundfläche mindestens 5 Hektar oder
  • die weinbaulich oder gärtnerisch genutzte Grundfläche mindestens 1 Hektar beträgt.
Bei der Ermittlung der 33000 Euro-Grenze sind jedoch Einnahmen aus der Privatzimmervermietung und Dienstleistungen beziehungsweise Gerätevermietungen aus der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe, soweit sie auf reiner Selbstkostenbasis (keine Verrechnung der eigenen Arbeitskraft) erfolgen, nicht zu berücksichtigen.
Liegen lediglich zu berücksichtigende Einnahmen aus Nebenerwerb (ohne Bearbeitung und beziehungsweise oder Verarbeitung und Almausschank) vor und betragen diese mehr als 33000 Euro, sind die Einkünfte dann solche aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, wenn die Unterordnung der Nebentätigkeit im Verhältnis zum landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb nachgewiesen wird. Eine Unterordnung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Umsatz aus den Nebentätigkeiten unter 25 Prozent der Gesamtumsätze liegt (Randzahl 4203 Einkommensteuerrichtlinien 2000). Sind die Einkünfte nicht untergeordnet, liegen gewerbliche Einkünfte vor; dieses Formular ist dann nicht zu verwenden.
Einkünfte aus Dienstleistungen, Gerätevermietungen und anderen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten:
 
 
 
 
 
 
Einkünfte aus Privatzimmervermietung (bis 10 Betten):
 
 
Einkünfte (Gewinn) aus landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb