Herzlich willkommen zum Formular K 2kv, Beilage zur Körperschaftsteuererklärung K 2 für Einkünfte aus Kapitalvermögen für 2016.

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Finanzamt

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Angaben zur Körperschaft

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1. Einkünfte, auf die kein besonderer Steuersatz anwendbar ist (Erklärungspflicht)

1. Einkünfte, auf die kein besonderer Steuersatz anwendbar ist (Erklärungspflicht)

 
 
 
 
 
 
2. Einkünfte, auf die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist und die für einen Verlustausgleich nicht in Betracht kommen (Paragraf 27 Absatz 8 Ziffer 1 und Paragraf 124b Ziffer 185 litera c Einkommensteuergesetz 1988)

2. Einkünfte, auf die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist und die für einen Verlustausgleich nicht in Betracht kommen (Paragraf 27 Absatz 8 Ziffer 1 und Paragraf 124b Ziffer 185 litera c Einkommensteuergesetz 1988)

Inländische Kapitaleinkünfte
 
 
 
 
 
 
Ausländische Kapitaleinkünfte
 
 
 
 
 
 
3. Einkünfte, auf die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist und bei denen ein Verlustausgleich zulässig ist

3. Einkünfte, auf die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist und bei denen ein Verlustausgleich zulässig ist

Inländische Kapitaleinkünfte
 
 
Ausländische Kapitaleinkünfte