Herzlich willkommen zum Formular K 2kv, Beilage zur Körperschaftsteuererklärung K 2 für Einkünfte aus Kapitalvermögen für 2014.

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Finanzamt

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Angaben zur Körperschaft

Angaben zur Körperschaft

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1. Einkünfte, auf die der besondere Steuersatz von 25 Prozent nicht anwendbar ist (Erklärungspflicht)

1. Einkünfte, auf die der besondere Steuersatz von 25 Prozent nicht anwendbar ist (Erklärungspflicht)

 
 
 
 
 
 
2. Einkünfte, auf die der besondere Steuersatz von 25 Prozent anwendbar ist und die für einen Verlustausgleich nicht in Betracht kommen (Paragraf 27 Absatz 8 Ziffer 1 Einkommensteuergesetz 1988 und Paragraf 124b Ziffer 185 litera c)

2. Einkünfte, auf die der besondere Steuersatz von 25 Prozent anwendbar ist und die für einen Verlustausgleich nicht in Betracht kommen (Paragraf 27 Absatz 8 Ziffer 1 Einkommensteuergesetz 1988 und Paragraf 124b Ziffer 185 litera c)

Inländische Kapitaleinkünfte
 
 
 
 
 
 
Ausländische Kapitaleinkünfte
 
 
 
 
 
 
3. Einkünfte, auf die der besondere Steuersatz von 25 Prozent anwendbar ist und bei denen ein Verlustausgleich zulässig ist

3. Einkünfte, auf die der besondere Steuersatz von 25 Prozent anwendbar ist und bei denen ein Verlustausgleich zulässig ist

Inländische Kapitaleinkünfte
 
 
Ausländische Kapitaleinkünfte