Herzlich willkommen zum Formular E 6b, Beilage zur Feststellungserklärung (E 6) 2020 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

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Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Legende

Bitte beachten Sie

Finanzamt

Finanzamt

 
 
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Angaben zur Personengesellschaft oder Personengemeinschaft

Angaben zur Personengesellschaft oder Personengemeinschaft

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Blattnummer
Bei mehr als 4 Beteiligten füllen Sie bitte weitere Formulare E 6b aus (Blattnummer im folgenden Feld bitte angeben).
Die Summenspalte ist in einem solchen Fall immer nur auf dem ersten Blatt für sämtliche Beteiligte (inklusive der auf den weiteren Beilagen erfassten) auszufüllen.
 
 
Grundstück

Grundstück

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Art des Grundstücks
 
 
 
 
 
 
Der Vermieter ist:
 
 
 
 
 
Umsatzsteuer-System
 
 
Hinweis zum Ausfüllen dieser Beilage:
In der Summenspalte sind alle Beträge einzutragen, die für die Ermittlung der Gesamteinkünfte zu berücksichtigen sind. Sind diese Beträge im angemerkten Beteiligungsverhältnis (Formular Verf 60) auf die einzelnen Beteiligten aufzuteilen, sind keine weiteren Eintragungen erforderlich. Die Aufteilung erfolgt automatisch. Sind Beträge abweichend vom angemerkten Beteiligungsverhältnis aufzuteilen, müssen alle davon betroffenen Beteiligten unter Angabe von Name und Finanzamtsnummer beziehungsweise Steuernummer angeführt werden. Die jeweiligen Teilbeträge beziehungsweise Beträge der gesondert aufzuteilenden Kennzahl beziehungsweise Kennzahlen sind beim beziehungsweise bei den betroffenen Beteiligten anzugeben.
A: Allgemeines

A: Allgemeines

Summenspalte
Im Erklärungsjahr erfolgte die erstmalige Vermietung eines bisher nicht vermieteten Objektes:
siehe Teil D der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Der auf das Gebäude entfallende Anteil an den gesamten Anschaffungskosten wurde nach der Grundanteilverordnung 2016 ermittelt und beträgt
 
 
 
 
 
 
 
Im Erklärungsjahr erfolgte die Fortsetzung oder Wiederaufnahme der Vermietung eines bereits vermietet gewesenen Objektes:
a) Fortsetzung einer Vermietung des Rechtsvorgängers ohne Unterbrechung
 
 
 
 
b) Wiederaufnahme einer Vermietung nach Unterbrechung
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine Anpassung der Absetzung für Abnutzung aufgrund eines geänderten, auf das Gebäude entfallenden Anteils an den gesamten Anschaffungskosten wurde vorgenommen (Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 8 in Verbindung mit Paragraf 124b Ziffer 284):
 
 
Im Erklärungsjahr erfolgte die erstmalige Vermietung nach einer Entnahme aus einem Betriebsvermögen:
 
 
 
 
Im Erklärungsjahr erfolgte die Übertragung der Einkunftsquelle oder Beendigung der Vermietung: