Herzlich willkommen zur Beilage L 1i für 2020 zum Formular L 1 oder E 1.

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Weiter'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Legende

Bitte beachten Sie

Finanzamt

Finanzamt

 
 
1. Angaben zur Person

1. Angaben zur Person

 
 
 
 
Als Beilage zum Formular L 1 muss das Feld 1.2 nicht ausgefüllt werden.
 
 
1.4 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich im Jahr 2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.5 Kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich im Jahr 2020
Punkt 1.5 ist nur auszufüllen, wenn diese Beilage mit einem Formular L 1 abgegeben wird.
Beachten Sie auch Punkt 5. und Punkt 6.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht

2. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht

2.1 Einkünfte OHNE Lohnausweis (kein Formular L 17 vorhanden)
 
 
 
 
 
 
2.2 Einkünfte, für die ein Lohnausweis (Formular L 17) vorliegt
 
 
 
 
 
 
2.3 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, für die ein Lohnzettel (Lohnzettelart 24) übermittelt wurde