U10, Erklärung über den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung)

HILFE  ? 

Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular U10, Erklärung über den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung)

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
Formularanfang
 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

An das Finanzamt

 


 

Angaben zur beziehungsweise zum Abgabepflichtigen

 






 

Angaben zum innergemeinschaftlich erworbenen Fahrzeug

 

Angaben zum motorbetriebenen Landfahrzeug

Bei dem innergemeinschaftlich erworbenen Fahrzeug handelt es sich um ein  
 


















Angaben zum Wasserfahrzeug

Bei dem innergemeinschaftlich erworbenen Fahrzeug handelt es sich um ein  
 














Angaben zum Luftfahrzeug

Bei dem innergemeinschaftlich erworbenen Fahrzeug handelt es sich um ein  
 














Verwendungszweck



Bemessungsgrundlage





 
info: Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 20 Prozent (Normalsteuersatz).
Bitte beachten: Für die in den Gebieten Jungholz und Mittelberg bewirkten Erwerbe ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 19 Prozent.

 
Umsatzsteuer


Fahrzeuglieferer






 
Achtung! Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrift

 
 
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

 




 
 
 

Erläuterungen

Der Erwerbsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) unterliegt der entgeltliche innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeuges (motorbetriebenes Landfahrzeug, Wasserfahrzeug oder Luftfahrzeug) durch eine Person, die nicht Unternehmer ist (ausgenommen juristische Person).

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn das neue Fahrzeug bei einer Lieferung (unabhängig davon, ob der Lieferer ein Unternehmer oder eine Privatperson ist) aus einem anderen Europäische Union-Mitgliedstaat in das Inland gelangt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Lieferer oder der Abnehmer das Fahrzeug in das Inland befördert oder versendet hat.

Beachten Sie bitte, dass Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen einschließlich Kleinbussen und Campingbussen sowie Motorräder auch der Normverbrauchsabgabe unterliegen (sofern das Kraftfahrzeug erstmals zum Verkehr im Inland zugelassen wird; ausgenommen Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch betrieben werden).
Mit dem Formular NOVA 2 können Sie für die bezeichneten motorbetriebenen Landfahrzeuge sowohl die Normverbrauchsabgabe als auch die Erwerbsteuer gemeinsam erklären.

Steuerpflichtige Fahrzeuge sind:

  • motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt,
  • Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern,
  • Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1550 Kilogramm beträgt.
Als neue Fahrzeuge gelten:
Fahrzeuge, deren erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Für motorbetriebene Landfahrzeuge beträgt der Zeitraum sechs Monate.
Liegt die erste Inbetriebnahme mehr als drei beziehungsweise sechs Monate zurück, gilt das Fahrzeug auch als neu,
  • wenn ein Landfahrzeug nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt hat.
  • wenn ein Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat.
  • wenn ein Luftfahrzeug nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden ist.
So berechnen Sie die Erwerbsteuer selbst:
Bemessungsgrundlage für den Erwerb ist das Entgelt. Entgelt ist grundsätzlich der in der Rechnung ausgewiesene Zahlungsbetrag. Zur Bemessungsgrundlage gehören aber auch Nebenkosten (zum Beispiel Beförderungskosten oder Provisionen), die Ihnen der Lieferer berechnet. Der Erklärung ist eine Kopie der vom Lieferer ausgestellten Rechnung anzuschließen.

Steuersatz:
Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 20 Prozent (Normalsteuersatz).
Die Steuer ermäßigt sich auf 19 Prozent für die in den Gebieten Jungholz und Mittelberg bewirkten Erwerbe.

Rechnungen in fremder Währung:
Bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage sind Beträge in anderer Währung als Euro auf Euro nach dem am Tag des Erwerbs geltenden Tageskurs oder dem vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzten Durchschnittskurs umzurechnen.

Wann und wo ist die Abgabe zu entrichten?
Bringen Sie bitte die Erklärung vollständig ausgefüllt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beziehungsweise (Sitz-) Finanzamt ein und entrichten Sie die Abgabe spätestens einen Monat nach dem Tag des Erwerbs (Fälligkeitstag).

Beachten Sie bitte:
Ihr Fahrzeug wird von der Zulassungsbehörde nur dann zum Verkehr zugelassen, wenn Sie vorher dieses Formular beim Finanzamt eingereicht und die Erwerbsteuer bezahlt haben.
Das Finanzamt stellt Ihnen hierüber eine Bescheinigung (Formular Verf 11) aus, die Sie bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen.


 
 
 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie das Original-Formular im PDF-Format erstellen. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: U10; 9999; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

Hinweise für sehbehinderte Benutzer:

Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Hinweise für blinde Benutzer:

Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Informationstexte nicht übersehen! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.

Schaltflächen zur Formularbedienung:

Am Ende des Formulars finden Sie Schaltflächen für das Erstellen des Originalformulars, sowie zum Rücksetzen der Formularwerte.

Zurück zum Formularanfang:

Lesen Sie entweder im folgenden Abschnitt noch die Konformitätserklärung oder kehren Sie zum Beginn des Formulars zurück.

Konformitätserklärung

Diese Seite entspricht den "Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0" ("Web Content Accessibility Guidelines 1.0") des W3C, Stufe Triple-A.
Diese Seite ist Bobby-genehmigt. ("This page is Bobby Approved.")
Die Farben auf dieser Seite wurden so gewählt, dass sie auch für farbblinde Personen Hilfe bieten und angenehm erscheinen.

Konformitätslogos überspringen
| Lynx inspected! | Bobby WorldWide Approved AAA | Level Triple-A conformance icon, W3C-WAI Web Content Accessibility Guidelines 1.0 | Valid HTML 4.01! | Valid CSS 2! |
© aforms2web solutions & services GmbH.