Herzlich willkommen zum Formular L54, Antrag auf einen Freibetragbescheid wegen zusätzlicher Werbungskosten beziehungsweise Katastrophenschäden
Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.
Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.
Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.
Mit diesem Formular können Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen bei Vorliegen folgender Voraussetzungen einen Freibetragsbescheid beantragen:
Es sind Werbungskosten von mindestens 900 Euro angefallen, die nicht bereits in einem Freibetragsbescheid für das Jahr der Antragstellung berücksichtigt wurden, oder
es sind zusätzlich zu dem für das Jahr der Antragstellung bereits erlassenen Freibetragsbescheid Werbungskosten von mindestens 900 Euro angefallen oder
es sind Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden angefallen, die als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) zu berücksichtigen sind.
Die Grenze von 900 Euro bezieht sich auch auf die Werbungskostenpauschbeträge bestimmter Berufsgruppen (Ziffer 6 der Erläuterungen). Alle Angaben dürfen sich nur auf das Kalenderjahr beziehen, in dem die Antragstellung erfolgt.
Liegt eine der Voraussetzungen für die gesonderte Erlassung eines Freibetrages vor, können im Freibetragsbescheid auch die unter Punkt 5 angeführten Sonderausgaben und die unter Punkt 7 angeführten außergewöhnlichen Belastungen ohne Selbstbehalt, die den Antragsteller selbst oder seine Partnerin beziehungsweise seinen Partner betreffen, berücksichtigt werden. Bei Vorhandensein von Kindern können mit der Beilage L 54k außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt, die Kinder betreffen, berücksichtigt werden. Außergewöhnliche Belastungen, bei denen ein Selbstbehalt in Abzug gebracht wird (zum Beispiel Krankheitskosten), können erst im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung beziehungsweise bei der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden. Bitte führen Sie stets alle Aufwendungen für Werbungskosten (Punkt 6), Sonderausgaben (Punkt 5) und außergewöhnliche Belastungen (Punkt 7) an, auch wenn diese bereits in einem Freibetragsbescheid enthalten sind.
Erfolgt die Antragstellung bis zum 31. Oktober, wird der Freibetragsbescheid für das laufende Jahr erlassen; erfolgt die Antragstellung nach dem 31. Oktober, wird der Freibetragsbescheid für das folgende Jahr erlassen.
Beachten Sie bitte: Der Freibetragsbescheid ist nur eine vorläufige Maßnahme, die endgültige Berücksichtigung Ihrer tatsächlichen Aufwendungen erfolgt bei der Einkommensteuerveranlagung beziehungsweise ArbeitnehmerInnenveranlagung. Ein zu hoher Freibetrag kann zu einer Nachforderung führen!
In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.
Tastenkombinationen zur Navigation:
Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.
Hinweise zu den Tastenkombinationen:
Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!
Hinweise für sehbehinderte Benutzer:
Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!
Hinweise für blinde Benutzer:
Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Informationstexte nicht übersehen! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.
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