Kap11, Gesellschaftsteuererklärung gemäß Paragraf 10 Absatz 1 Kapitalverkehrsteuergesetz

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Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular Kap11, Gesellschaftsteuererklärung gemäß Paragraf 10 Absatz 1 Kapitalverkehrsteuergesetz

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
Bitte übermitteln Sie diese Erklärung bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem der Rechtsvorgang stattgefunden hat, zweitfolgenden Monats dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (die Adressen für schriftlichen und persönlichen Kundenverkehr finden Sie unter www.bmf.gv.at).
Die Steuererklärung kann aber auch bei jedem anderen Finanzamt eingereicht werden.
Steuerliche Informationen erhalten Sie beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel.
 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

Steuernummern

 
 
Steuernummer (beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel

 






 

Steuerschuldnerin beziehungsweise Steuerschuldner

 






 
info: Bitte geben Sie hier die Versicherungsnummer des österreichischen Sozialversicherungsträgers an.

 












 
info: Bitte geben Sie das internationale Kraftfahrzeug-Kennzeichen an. Nur auszufüllen, wenn der derzeitige Wohnsitz nicht in Österreich gelegen ist.

 










 

Rechtsvorgang

 
1. Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber (Paragraf 2 Ziffer 1 Kapitalverkehrsteuergesetz)    
 
2. Leistungen, die von den Gesellschaftern einer inländischen Kapitalgesellschaft auf Grund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung bewirkt werden (Paragraf 2 Ziffer 2 Kapitalverkehrsteuergesetz)    
 
3. Freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn das Entgelt in der Gewährung erhöhter Gesellschaftsrechte besteht (Paragraf 2 Ziffer 3 Kapitalverkehrsteuergesetz)    
 
4. Freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen (Paragraf 2 Ziffer 4 Kapitalverkehrsteuergesetz)    
 
5. Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer ausländischen Kapitalgesellschaft in das Inland (Paragraf 2 Ziffer 5 Kapitalverkehrsteuergesetz)    
 
6. Zuführung von Anlage- oder Betriebskapital durch eine ausländische Kapitalgesellschaft an ihre inländische Niederlassung (Paragraf 2 Ziffer 6 Kapitalverkehrsteuergesetz)    
 
 

Zu 1-6: Beschreibung des Rechtsvorganges

 


Über den Rechtsvorgang wurde keine Urkunde aufgenommen    
 
Über den Rechtsvorgang wurde eine Urkunde aufgenommen (eine Abschrift beziehungsweise Kopie der Urkunde wird angeschlossen)    
 

Der Rechtsvorgang wurde beurkundet von:













 
info: Bitte geben Sie das internationale Kraftfahrzeug-Kennzeichen an. Nur auszufüllen, wenn der derzeitige Wohnsitz nicht in Österreich gelegen ist.

 










 

Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftsteuer (Paragraf 7 Kapitalverkehrsteuergesetz)

 
 
Falls der Ermittlung der Bemessungsgrundlage ein Berechnungsvorgang zugrunde liegt, bitte die Berechnung auf einer Beilage darstellen

 


 
info: Paragraf 7 Absatz 1 Ziffer 1 litera a Kapitalverkehrsteuergesetz. Der Wert der Gegenleistung beträgt

 


 
info: Paragraf 7 Absatz 1 Ziffer 1 litera b Kapitalverkehrsteuergesetz. Der Wert der Gesellschaftsrechte beträgt (mindestens der Nennwert abzüglich der darauf ausstehenden Einlagen)

 


 
info: Der Wert der Leistung (Paragraf 7 Absatz 1 Ziffer 2 Kapitalverkehrsteuergesetz) beträgt

 


 
info: Der Wert der Gesellschaftsrechte (Paragraf 7 Absatz 1 Ziffer 3 Kapitalverkehrsteuergesetz) beträgt

 


 
info: Der Wert des Anlagekapitals oder Betriebskapitals (Paragraf 7 Absatz 1 Ziffer 4 Kapitalverkehrsteuergesetz) beträgt

 



 
Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrift

 
 
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich feststellen, dass die vorstehenden Angaben unrichtig oder unvollständig sind, werde ich meiner Anzeigepflicht gemäß Paragraf 139 Bundesabgabenordnung unverzüglich nachkommen.

 




 

Erläuterungen


Der Gesellschaftsteuer unterliegen die auf Seite 1 (Punkt 1 bis 6) bezeichneten Rechtsvorgänge.

Wer ist Steuerschuldner der Gesellschaftsteuer?

Steuerschuldner der Gesellschaftsteuer ist die Kapitalgesellschaft.!]Im Sinne des Kapitalverkehrsteuergesetz sind beziehungsweise gelten als Kapitalgesellschaft: Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften und Kommandit-Erwerbsgesellschaften (zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern eine Kapitalgesellschaft gehört) sowie nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaften, die den angeführten Kapitalgesellschaften entsprechen.
Kapitalgesellschaften gelten als Inländische, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung im Inland befindet. Als inländische Kapitalgesellschaften gelten auch Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung weder in Österreich noch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, wenn sich deren satzungsmäßiger Sitz im Inland befindet.

Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften, Gesellschafter

Als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften gelten Aktien, Genussrechte, Forderungen (die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren) und sonstige Anteile, ausgenommen die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft. Als Gesellschafter gelten Personen, denen die angeführten Gesellschaftsrechte zustehen. Der Gesellschaftsteuer unterliegen auch die Leistungen, die von Personenvereinigungen (Körperschaften) bewirkt werden, an denen die Gesellschafter als Mitglieder oder Gesellschafter beteiligt sind.

Steuersatz

Der Steuersatz beträgt 1 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Wann und wo ist die Abgabenerklärung einzubringen?

Die Abgabenerklärung ist bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem der Rechtsvorgang stattgefunden hat, zweitfolgenden Monats beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel einzubringen (auch wenn eine Steuerbefreiung geltend gemacht wird). Die am Rechtsvorgang beteiligten Personen sowie die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten, die bei dem Rechtsvorgang oder bei der Errichtung der Vertragsurkunde mitgewirkt haben, sind zur ungeteilten Hand zur Einreichung der Abgabenerklärung verpflichtet. Ist über den Rechtsvorgang eine Urkunde errichtet worden, so ist diese in Abschrift (Kopie) anzuschließen Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärung beim Finanzamt entfällt, wenn die Gesellschaftsteuer gemäß Paragraf 10a Kapitalverkehrsteuergesetz selbst berechnet wird.

 
 
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Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: Kap11; 9999; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

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Schaltflächen zur Formularbedienung:

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