Geb6, Wettgebührenabrechnung gemäß Paragraf 33 Tarifpost 17 Absatz 1 Ziffer 1 und Absatz 3 Gebührengesetz

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Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular Geb6, Wettgebührenabrechnung gemäß Paragraf 33 Tarifpost 17 Absatz 1 Ziffer 1 und Absatz 3 Gebührengesetz

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
Bitte übermitteln Sie diese Abrechnung bis zum 20. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld folgenden Monats dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (die Adressen für schriftlichen und persönlichen Kundenverkehr finden Sie unter www.bmf.gv.at).
Die Abrechnung kann aber auch bei jedem anderen Finanzamt eingereicht werden.
Grundsätzlich ist die Abrechnung elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln (www.bmf.gv.at oder direkt über https://finanzonline.bmf.gv.at). Verwenden Sie das vorliegende Formular nur, wenn Ihnen die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist.
Die selbst berechnete Wettgebührensumme ist spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten.
Auf das Erläuterungsblatt Geb 6a wird ausdrücklich verwiesen!
Steuerliche Informationen erhalten Sie beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel.
 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

Steuernummern

 








 

Angaben zur Gebührenschuldnerin beziehungsweise zum Gebührenschuldner

 






 
info: Bitte geben Sie hier die Versicherungsnummer des österreichischen Sozialversicherungsträgers an.

 












 
info: Bitte geben Sie das internationale Kraftfahrzeug-Kennzeichen an. Nur auszufüllen, wenn der derzeitige Wohnsitz nicht in Österreich gelegen ist.

 










Gebührenschuldnerin beziehungsweise Gebührenschuldner ist   |  
 
 

Berechnung

 
 
Bundesgebühren gemäß Paragraf 33 Tarifpost 17 Absatz 1 Ziffer 1 Gebührengesetz für im Inland abgeschlossene Wetten, die nicht dem Glücksspielgesetz unterliegen, wenn zumindest eine der am Rechtsgeschäft beteiligten Personen Unternehmer im Sinne des Paragraf 2 Absatz 2 Glücksspielgesetz ist.
Gemäß Paragraf 33 Tarifpost 17 Absatz 2 Gebührengesetz gilt eine Wette auch dann als im Inland abgeschlossen, wenn sie vom Inland in das Ausland vermittelt (Paragraf 28 Absatz 3) wird oder wenn die Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus erfolgt.

 

Bemessungsgrundlage: Wetteinsatz







Summe der Bemessungsgrundlagen






 
Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrift

 
 
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich feststellen, dass die vorstehenden Angaben unrichtig oder unvollständig sind, werde ich meiner Anzeigepflicht gemäß Paragraf 139 Bundesabgabenordnung unverzüglich nachkommen.

 




 
Auf die besonderen Aufzeichnungspflichten gemäß Paragraf 28 Absatz 4 Gebührengesetz wird hingewiesen. Diese Aufzeichnungen müssen alle für die Berechnung der Gebühr erforderlichen Grundlagen enthalten. Nähere Erläuterungen sind dem Formular Geb 6a zu entnehmen.

 
 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben bevor Sie das Formular versenden. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: Geb6; 9999; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

Hinweise für sehbehinderte Benutzer:

Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Hinweise für blinde Benutzer:

Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Informationstexte nicht übersehen! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.

Schaltflächen zur Formularbedienung:

Am Ende des Formulars finden Sie Schaltflächen für das Erstellen des Originalformulars, sowie zum Rücksetzen der Formularwerte.

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