GSp51, Anzeige von Ausspielungen mit Kartenspielen in Tunierform gemäß Paragraf 4 Absatz 6 Glücksspielgesetz

HILFE  ? 

Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular GSp51, Anzeige von Ausspielungen mit Kartenspielen in Tunierform gemäß Paragraf 4 Absatz 6 Glücksspielgesetz

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
Bitte übermitteln Sie diese Anzeige vor Durchführung der Ausspielung dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (die Adressen für schriftlichen und persönlichen Kundenverkehr finden Sie unter www.bmf.gv.at).
Grundsätzlich ist die Anzeige elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln (www.bmf.gv.at oder direkt über https://finanzonline.bmf.gv.at). Verwenden Sie das vorliegende Formular nur, wenn Ihnen die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist.
Die Anzeige kann aber auch bei jedem anderen Finanzamt eingereicht werden.
Steuerliche Informationen erhalten Sie beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel.´
 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

Veranstalter

 






 
info: Bitte geben Sie hier die Versicherungsnummer des österreichischen Sozialversicherungsträgers an.

 












 
info: Bitte geben Sie das internationale Kraftfahrzeug-Kennzeichen an. Nur auszufüllen, wenn der derzeitige Wohnsitz nicht in Österreich gelegen ist.

 
















 

Veranstaltung

 




Ort der Veranstaltung
















 
Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrift

 
 
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich feststellen, dass die vorstehenden Angaben unrichtig oder unvollständig sind, werde ich meiner Anzeigepflicht gemäß Paragraf 139 Bundesabgabenordnung unverzüglich nachkommen.

 




 

Erläuterungen zur Anzeige von Ausspielungen mit Kartenspielen in Turnierform gemäß Paragraf 4 Absatz 6 Glücksspielgesetz

Glücksspiel

Ein Glücksspiel im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt (Paragraf 1 Absatz 1 Glücksspielgesetz).
Gemäß Paragraf 1 Absatz 2 Glücksspielgesetz sind unter anderem insbesondere die Spiele Poker, Black Jack, Two Aces und deren Spielvarianten Glücksspiele im Sinne dieses Bundesgesetzes.

Ausspielung

Ausspielungen sind Glücksspiele, die ein Unternehmer veranstaltet, organisiert, anbietet oder zugänglich macht und bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn).

Befreiungsbestimmung vom Glücksspielmonopol (Paragraf 4 Absatz 6 Glücksspielgesetz)

Ausspielungen mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes, wenn
1. die Einsätze (alle vermögenswerten Leistungen) pro Teilnehmer und Turnier insgesamt höchstens 10 Euro betragen und
2. nicht mehr als 100 Spieler teilnehmen und
3. die Summe der in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinne in Geld, Waren oder geldwerten Leistungen) die Summe aller vermögenswerten Leistungen nach Ziffer 1 nicht übersteigt und
4. die Ausspielung im Rahmen einer aufrechten Gastgewerbeberechtigung nach Paragraf 111 Absatz 1 Gewerbeordnung 1994 in den Betriebesräumen des Berechtigten stattfindet und sie höchstens einmal im Quartal pro Gastgewerbeberechtigung erfolgt.
Ausspielungen nach diesem Absatz dürfen nur an ortsfesten Veranstaltungsorten und nicht über elektronische Medien durchgeführt werden, wobei an ein und demselben Veranstaltungsort monatlich insgesamt höchstens eine Ausspielung mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib durchgeführt werden darf. Eine Durchführung in Turnierform liegt vor, wenn erst nach dem Ausgang mehrerer Spielrunden die Gewinner der Ausspielung feststehen.

Abgabenbefreiung (Paragraf 57 Absatz 6 Glücksspielgesetz)

Ausspielungen mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib im Sinne des Paragraf 4 Absatz 6 Glücksspielgesetz sind von der Glücksspielabgabe befreit.

Anzeigepflicht

Ab dem 1. Jänner 2011 ist eine Ausspielung mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib vor ihrer Durchführung dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel anzuzeigen.

Zur Anzeige verpflichtete Personen

Der Veranstalter der Ausspielung.

 
 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben bevor Sie das Formular versenden. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: GSP51; 9999; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

Hinweise für sehbehinderte Benutzer:

Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Hinweise für blinde Benutzer:

Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Informationstexte nicht übersehen! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.

Schaltflächen zur Formularbedienung:

Am Ende des Formulars finden Sie Schaltflächen für das Erstellen des Originalformulars, sowie zum Rücksetzen der Formularwerte.

Zurück zum Formularanfang:

Lesen Sie entweder im folgenden Abschnitt noch die Konformitätserklärung oder kehren Sie zum Beginn des Formulars zurück.

Konformitätserklärung

Diese Seite entspricht den "Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0" ("Web Content Accessibility Guidelines 1.0") des W3C, Stufe Triple-A.
Diese Seite ist Bobby-genehmigt. ("This page is Bobby Approved.")
Die Farben auf dieser Seite wurden so gewählt, dass sie auch für farbblinde Personen Hilfe bieten und angenehm erscheinen.

Konformitätslogos überspringen
| Lynx inspected! | Bobby WorldWide Approved AAA | Level Triple-A conformance icon, W3C-WAI Web Content Accessibility Guidelines 1.0 | Valid HTML 4.01! | Valid CSS 2! |
© aforms2web solutions & services GmbH.