GSp50, Abrechnung über Glücksspielabgabe Finanzierungsbeitrag und Landeszuschläge gemäß Paragraf 59 Absatz 3 Glücksspielgesetz

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Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular GSp50, Abrechnung über Glücksspielabgabe Finanzierungsbeitrag und Landeszuschläge gemäß Paragraf 59 Absatz 3 Glücksspielgesetz

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
Bitte übermitteln Sie diese Abrechnung bis zum 20. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Abgabenschuld folgenden Monats dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (die Adressen für schriftlichen und persönlichen Kundenverkehr finden Sie unter www.bmf.gv.at).
Die Abrechnung kann aber auch bei jedem anderen Finanzamt eingereicht werden.
Grundsätzlich ist die Abrechnung elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln (www.bmf.gv.at oder direkt über https://finanzonline.bmf.gv.at). Verwenden Sie das vorliegende Formular nur, wenn Ihnen die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist.
Die selbst berechnete Glücksspielabgabe, der Finanzierungsbeitrag und der Landeszuschlag beziehungsweise die Landeszuschläge sind spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten.
Auf das Erläuterungsblatt GSp 50a wird ausdrücklich verwiesen!
Steuerliche Informationen erhalten Sie beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel.
 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])









 

Angaben zur Abgabenschuldnerin beziehungsweise zum Abgabenschuldner

 






 
info: Bitte geben Sie hier die Versicherungsnummer des österreichischen Sozialversicherungsträgers an.

 












 
info: Bitte geben Sie das internationale Kraftfahrzeug-Kennzeichen an. Nur auszufüllen, wenn der derzeitige Wohnsitz nicht in Österreich gelegen ist.

 










 

Berechnung der Glücksspielabgabe

 
 
Betragsangaben in Euro und Cent

 

Glücksspiele im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben)



 
info: ohne vermögenswerte Leistung (Einsatz) gemäß Paragraf 58 Absatz 3 Glücksspielgesetz

 


Lotterien ohne Erwerbszweck



 
info: nach Paragrafen 32 bis 35 Glücksspielgesetz (sonstige Nummernlotterien, Tombolaspiele, Glückshäfen, Juxausspielungen) gemäß Paragraf 58 Absatz 2 Glücksspielgesetz

 


Lotterien ohne Erwerbszweck



 
info: nach Paragrafen 32 bis 35 Glücksspielgesetz (sonstige Nummernlotterien, Tombolaspiele, Glückshäfen, Juxausspielungen) gemäß Paragraf 58 Absatz 2 Glücksspielgesetz

 


Verlosungen von Vermögensgegenständen



 
info: gegen Entgelt, die keine Ausspielungen sind und sich an die Öffentlichkeit wenden gemäß Paragraf 58 Absatz 1 Glücksspielgesetz

 


Glücksspielabgabe für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten



 
info: gemäß Paragraf 57 Absatz 4 Glücksspielgesetz
Auf den beziehungsweise die mit der Glücksspielabgabe untrennbar verbundenen Finanzierungsbeitrag beziehungsweise Landeszuschläge wird verwiesen.

 


Ausspielungen an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt gemäß Paragraf 57 Absatz 1 Glücksspielgesetz





Pokertuniere gemäß Paragraf 57 Absatz 1 Glücksspielgesetz





Poker „Cashgames“ gemäß Paragraf 57 Absatz 1 Glücksspielgesetz





Lotterien über elektronische Medien ohne Konzession nach Paragraf 14 Glücksspielgesetz gemäß Paragraf 57 Absatz 2 Glücksspielgesetz





Ausspielungen mit Glücksspielautomaten ohne Bewilligung nach Paragraf 5 Glücksspielgesetz gemäß Paragraf 57 Absatz 3 Glücksspielgesetz





Elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals ohne Konzession nach Paragraf 14 Glücksspielgesetz gemäß Paragraf 57 Absatz 3 Glücksspielgesetz





Gesamtsumme



 
info: Abgabenart: GS

 

Finanzierungsbeitrag gemäß Paragraf 1 Absatz 4 Glücksspielgesetz



 
info: Abgabenart: FG

 


Landeszuschlag für Burgenland



 
info: Abgabenart: LBU

 




Landeszuschlag für Kärnten



 
info: Abgabenart: LKA

 




Landeszuschlag für Niederösterreich



 
info: Abgabenart: LNO

 




Landeszuschlag für Oberösterreich



 
info: Abgabenart: LOO

 




Landeszuschlag für Salzburg



 
info: Abgabenart: LSA

 




Landeszuschlag für Steiermark



 
info: Abgabenart: LSM

 




Landeszuschlag für Tirol



 
info: Abgabenart: LTI

 




Landeszuschlag für Vorarlberg



 
info: Abgabenart: LVO

 




Landeszuschlag für Wien



 
info: Abgabenart: LWI

 





 
Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrift

 
 
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich feststellen, dass die vorstehenden Angaben unrichtig oder unvollständig sind, werde ich meiner Anzeigepflicht gemäß Paragraf 139 Bundesabgabenordnung unverzüglich nachkommen.

 




 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben bevor Sie das Formular versenden. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: GSP50; 9999; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

Hinweise für sehbehinderte Benutzer:

Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Hinweise für blinde Benutzer:

Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Informationstexte nicht übersehen! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.

Schaltflächen zur Formularbedienung:

Am Ende des Formulars finden Sie Schaltflächen für das Erstellen des Originalformulars, sowie zum Rücksetzen der Formularwerte.

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