Beih 81, Antrag auf Ausstellung eines Freifahrausweises

HILFE  ? 

Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular Beih 81, Antrag auf Ausstellung eines Freifahrausweises

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
für Fahrten zu und von der Schule bis maximal 130 Kilometer pro Richtung

Erläuterungen bitte beachten!

 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

Antrag für das Schuljahr

 




 

Angaben zur Schülerin beziehungsweise zum Schüler

 

Abschnitt A











Persönliche Daten - Abschnitt B







Angaben zur Verbindung



 
info: Fahrt muss an mindestens vier Schultagen pro Woche stattfinden!

 


Hinfahrt und Rückfahrt oder    
 
Einfache Fahrt    
 
Hinfahrt








Rückfahrt








Erklärung
 
Mit der Eintragung der nachfolgenden Identifikationsnummer bestätige ich die Einzahlung des Selbstbehaltes und nehme zur Kenntnis, dass die Identifikationsnummer zentral erfasst wird:

 


 
info: laut Selbstbehaltzahlschein

 
 
Ich erkläre, dass der Freifahrausweis, der hiermit beantragt wird, pro Woche für die Fahrt zur Schule an

 


 
und für die Rückfahrt von der Schule an

 


 
tatsächlich benutzt werden wird, dass hinsichtlich der genannten Fahrstrecke und für den genannten Zeitraum für den oben ganannten Schüler beziehungsweise die oben genannte Schülerin noch keine andere Freifahrt oder unentgeltliche Beförderung beantragt wurde. Ich bin einverstanden, dass die Daten aus diesem Antrag in einer in einer zentralen Datenbank des Verkerhrsverbundes erfasst werden. Ich versichere, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht zu haben und die Erläuterungen - einschließlich der Strafbestimmungen - am Ende des Formulars gelesen zu haben.

 

 
Letzter Formularabschnitt

 




 

Erläuterungen

 
 
1. Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 sieht die Durchführung von Schülerfreifahrten im öffentlichen Verkehr für Schülerinnen beziehungsweise Schüler vor, die

a) eine öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule im Inland als ordentliche Schülerinnen beziehungsweise Schüler besuchen oder

b) als ordentliche Schülerinnen beziehungsweise Schüler eine gleichartige Schule im grenznahen Gebiet im Ausland besuchen, die günstiger zu erreichen ist als eine inländische Schule, wenn bei Pflichtschulen hiefür die schulbehördliche Bewilligung vorliegt oder

c) eine im Bundesgesetz über Gesundheitspflegeberufe und Krankenpflegeberufe geregelte Schule besuchen oder

d) eine Schule besuchen, die nach Paragraf 12 des Schulpflichtgesetzes als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt wurde, oder

e) eine Privatschule besuchen, der die Führung einer gesetzlich geregelten Schulartbezeichnung bewilligt wurde.

2. In den mit Verkehrsunternehmen des öffentlichen Verkehrs (mit Verkehrsverbünden) zur Durchführung von Schülerfreifahrten abgeschlossenen Verträgen haben sich diese verpflichtet, ordentliche Schülerinnen beziehungsweise Schüler der oben genannten Schulen gegen Entrichtung eines Selbstbehaltes (siehe Punkt 8) auf den in den Verträgen jeweils genannten Fahrtstrecken beziehungsweise Zonen gegen Ersatz der Fahrpreise durch den Bund unentgeltlich zu und von der Schule zu befördern.


 
 
3. Schülerfreifahrten sind längstens bis zum Ablauf jenes Kalendermonats vorgesehen in dem der Schüler beziehungsweise die Schülerin das 24. Lebensjahr vollendet. Der Bezug der Familienbeihilfe ist eine grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Schülerfreifahrt, die Bezieherin beziehungsweise der Bezieher der Familienbeihilfe ist im Antrag anzuführen. Für Schülerinnen beziehungsweise Schüler, die weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch die Staatsbürgerschaft einer Europäischer Wirtschaftsraum-Vertragspartei oder der Schweiz besitzen, ist der Familienbeihilfenbezug durch eine Bestätigung des Finanzamtes nachzuweisen.

4. Außerdem sind Schülerfreifahrten nur für die an jeweils mindestens vier Tagen in der Woche stattfindenden Fahrten zu und von der Schule vorgesehen. Eine Ausnahme besteht bei Berufsschülern beziehungsweise Berufsschülerinnen: Diese können an den Schülerfreifahrten auch dann teilnehmen, wenn sie die Berufsschule nur an bestimmten Tagen in der Woche (zum Beispiel an jedem Montag) besuchen müssen. Für den Besuch von Lehrveranstaltungen, die nur fallweise stattfinden sowie für die so genannten Familienheimfahrten sind Schülerfreifahrten nicht vorgesehen.

5. Auskunft darüber, ob ein Verkehrsunternehmen des öffentlichen Verkehrs (ein Verkehrsverbund) für bestimmte Fahrtstrecken beziehungsweise Zonen einen Vertrag über die Durchführung von Schülerfreifahrten abgeschlossen hat, erteilen die betreffenden Verkehrsunternehmen (der Verkehrsverbund) sowie das örtlich zuständige Finanzamt.


 
 
6. Die Verkehrsunternehmen des öffentlichen Verkehrs (Verkehrsverbünde), die sich zur Durchführung von Schülerfreifahrten vertraglich verpflichtet haben, stellen den Schülern beziehungsweise Schülerinnen, die eines ihrer Verkehrsmittel auf einer Fahrtstrecke benützen wollen, auf die sich der Vertrag bezieht, gegen Nachweis des geleisteten Selbstbehaltes unentgeltlich einen Freifahrausweis für die betreffende Fahrtstrecke aus, wenn ihnen eine entsprechende Schulbestätigung vorgelegt wird.

7. Werden für die Fahrt zu und von der Schule verschiedene öffentliche Verkehrsmittel benutzt, so sind so viele Schulbestätigungen erforderlich, als Freifahrausweise für die Fahrt zu und von der Schule ausgestellt werden müssen. Es ist aber unzulässig, sich für eine bestimmte Fahrtstrecke in einer Fahrtrichtung Freifahrausweise von verschiedenen Verkehrsunternehmen ausstellen zu lassen. Für die Fahrt im Bereich eines Verkehrsverbundes, für den es einen Verbund-Schülerfreifahrausweis gibt, ist nur ein Antrag erforderlich.

8. Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, den Freifahrausweis nur dann an die Schülerin beziehungsweise den Schüler auszugeben, wenn der für jedes Schuljahr zu leistende pauschale Eigenanteil („Selbstbehalt”) am Fahrpreis in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe bezahlt wurde.


 
 
9. Wird ein noch gültiger Freifahrausweis nicht mehr benötigt (zum Beispiel weil die Schülerin beziehungsweise der Schüler aus der Schule, für deren Besuch der Freifahrausweis ausgestellt wurde, ausgetreten ist), ist er dem Verkehrsunternehmen (Verkehrsverbund) zurückzugeben.

10. Der Schüler beziehungsweise die Schülerin hat den von der Republik Österreich für den Freifahrausweis geleisteten Fahrpreis zu ersetzen, wenn der Freifahrausweis durch unwahre Angaben erlangt oder die Schülerfreifahrt weiter in Anspruch genommen wurde, obwohl die Voraussetzungen weggefallen sind. Für diese Ersatzpflicht des Schülers beziehungsweise der Schülerin haftet der beziehungsweise die Erziehungsberechtigte, wenn der Schüler beziehungsweise die Schülerin noch minderjährig ist.


 
 
11. Es ist wichtig, dass dem Verkehrsunternehmen (Verkehrsverbund) der vorliegende Antrag mit der Schulbestätigung zwecks Erlangung eines Freifahrausweises rechtzeitig vorgelegt wird. Muss nämlich eine Schülerin beziehungsweise ein Schüler ein Verkehrsmittel, das Schülerfreifahrten durchführt, deshalb entgeltlich benutzen, weil dafür die Ausstellung eines Freifahrausweises nicht oder nicht rechtzeitig beantragt wurde, so kann für diesen Teil des Schulweges - auch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - eine Schulfahrtbeihilfe nicht gewährt werden.

12. Strafbestimmungen: Wer durch unwahre Angaben einen Schülerfreifahrausweis zu Unrecht erlangt hat oder die Schülerfreifahrt weiter in Anspruch genommen hat, obwohl die Voraussetzungen weggefallen sind, begeht, sofern die Tat nicht nach anderen Rechtsvorschriften strenger zu bestrafen ist, eine Verwaltungsübertretung und kann hiefür mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden. Auch der Versuch ist strafbar.


 
 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie das Original-Formular im PDF-Format erstellen. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: Beih81; 9999; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

Hinweise für sehbehinderte Benutzer:

Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Hinweise für blinde Benutzer:

Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Informationstexte nicht übersehen! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.

Schaltflächen zur Formularbedienung:

Am Ende des Formulars finden Sie Schaltflächen für das Erstellen des Originalformulars, sowie zum Rücksetzen der Formularwerte.

Zurück zum Formularanfang:

Lesen Sie entweder im folgenden Abschnitt noch die Konformitätserklärung oder kehren Sie zum Beginn des Formulars zurück.

Konformitätserklärung

Diese Seite entspricht den "Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0" ("Web Content Accessibility Guidelines 1.0") des W3C, Stufe Triple-A.
Diese Seite ist Bobby-genehmigt. ("This page is Bobby Approved.")
Die Farben auf dieser Seite wurden so gewählt, dass sie auch für farbblinde Personen Hilfe bieten und angenehm erscheinen.

Konformitätslogos überspringen
| Lynx inspected! | Bobby WorldWide Approved AAA | Level Triple-A conformance icon, W3C-WAI Web Content Accessibility Guidelines 1.0 | Valid HTML 4.01! | Valid CSS 2! |
© aforms2web solutions & services GmbH.