Formularfelder (Zugriff mit [ALT]+[1])
Finanzamt
Angaben zur Körperschaft
Bezeichnung der Körperschaft
Art der Einkünfte
Art des Betriebes
1. Derzeitige Anschrift
2. Angaben zum Betrieb
Art der Bilanzierung
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 2
Bilanzierung gemäß
Paragraf 4 Absatz 1
Paragraf 5
Rechnungsart
Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß Paragraf 4 Absatz 3 beziehungsweise Kameralistik
Bitte wählen Sie
Umsatzsteuer-System
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 2
Umsatzsteuer-System
Umsatzsteuer-Bruttosystem
Umsatzsteuer-Nettosystem
Pauschalierung
Art der Pauschalierung
Basispauschalierung gemäß Paragraf 17 Absatz 1
Pauschalierung für Gastgewerbe
Drogistenpauschalierung
Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbebetriebe
Antrag gemäß Paragraf 5 Absatz 2 wird gestellt ("Fortführungsoption")
Bitte wählen Sie
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 4
Fortführungsoption (Paragraf 5 Absatz 2) wird widerrufen
Bitte wählen Sie
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 4
Das folgende Feld bitte unbedingt ausfüllen!
Branchenkennzahl (ÖNACE) Österreichische Systematik der Wirtschaftstätigkeiten 2008 laut Ausfüllhilfe E 2
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 3 und VERWEIS 72
Mischbetrieb
Bitte wählen Sie
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 3
Beginn des Wirtschaftsjahres im Format: Tag, Monat (zweistellig), Jahr (vierstellig)
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 5
Ende des Wirtschaftsjahres im Format: Tag, Monat (zweistellig), Jahr (vierstellig)
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 6
Ein Antrag auf Bildung einer Rücklage (eines steuerfreien Betrages) gemäß Paragraf 4 Absatz 10 Ziffer 3 litera b ("Grund-und-Boden-Rücklage") wird gestellt.
Bitte wählen Sie
info: Achtung: Nur möglich, wenn der Wechsel der Gewinnermittlung vor dem 1. April 2012 erfolgt ist.
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 7
Eine Entlastung von der Doppelbesteuerung auf Grund der Verordnung Bundesgesetzblatt 2 Nummer 474/2002 wird beansprucht.
Bitte wählen Sie
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 9
Im Veranlagungszeitraum erfolgte eine Umgründung
Bitte wählen Sie
3. Gewinnermittlung
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 10
Grundsätzlich sind Erträge beziehungsweise Betriebseinnahmen und Aufwendungen beziehungsweise Betriebsausgaben ohne Vorzeichen anzugeben. Nur wenn sich bei einer Kennzahl ein negativer Wert ergibt, ist ein negatives Vorzeichen ("Minus") anzugeben.
Angabe der Beträge bitte in Euro und Cent.
Erträge beziehungsweise Betriebseinnahmen
Erträge beziehungsweise Betriebseinnahmen (Warenerlöse beziehungsweise Leistungserlöse) - Österreichischer Einheitskontenrahmen 40-44 - einschließlich Eigenverbrauch (Entnahmewerte von Umlaufvermögen). Kennzahl 9040
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 11
Anlagenerträge beziehungsweise Entnahmewerte von Anlagevermögen Österreichischer Einheitskontenrahmen 460-462 vor allfälliger Auflösung auf 463-465 beziehungsweise 783. Kennzahl 9060
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 13
Nur für Bilanzierer: Aktivierte Eigenleistungen Österreichischer Einheitskontenrahmen 458-459. Kennzahl 9070
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 14
Nur für Bilanzierer: Bestandsveränderungen Österreichischer Einheitskontenrahmen 450-457. Kennzahl 9080
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 15
Steuerpflichtige Beteiligungserträge gemäß Paragraf 10 Absatz 5. Kennzahl 9083
info: Bitte in der Beilage K 12 aufschlüsseln, außer die Beteiligungserträge wurden über einen Investmentfonds (ein Paragraf 196 oder Paragraf 188 des Investmentfondsgesetzes 2011 oder ein Paragraf 40 oder Paragraf 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegendes Gebilde) bezogen. Dies gilt nicht, wenn es sich um Nichtmeldefonds im Sinne des Paragraf 186 Absatz 2 Ziffer 3 Investmentfondsgesetz 2011 handelt.
Übrige Erträge beziehungsweise Betriebseinnahmen (zum Beispiel Finanzerträge, Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung) - Saldo. Kennzahl 9090
info: Bei Umsatzsteuer-Bruttosystem: inklusive Umsatzsteuer-Gutschrift, jedoch ohne Kennzahl
9093
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 16
Achtung: Folgendes Feld darf nur ausgefüllt werden, wenn die Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer angeführt werden.
Nur bei Umsatzsteuer-Bruttosystem: Vereinnahmte Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen. Kennzahl 9093
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 17
Summe
Summe der Erträge beziehungsweise Betriebseinnahmen
info: muss nicht ausgefüllt werden
Auf steuerpflichtige Beteiligungserträge laut Kennzahl 9083 ist ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen in Höhe von. Kennzahl 9086
info: Bitte in der Beilage K 12 aufschlüsseln, außer die Beteiligungserträge wurden über einen Investmentfonds (ein Paragraf 196 oder Paragraf 188 des Investmentfondsgesetzes 2011 oder ein Paragraf 40 oder Paragraf 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegendes Gebilde) bezogen. Dies gilt nicht, wenn es sich um Nichtmeldefonds im Sinne des Paragraf 186 Absatz 2 Ziffer 3 Investmentfondsgesetz 2011 handelt.
siehe Kennzahl
9083
Auf steuerpflichtige Beteiligungserträge laut Kennzahl 9083 ist ausländische Quellensteuer anzurechnen in Höhe von: Kennzahl 9087
info: siehe Kennzahl
9083
Aufwendungen beziehungsweise Betriebsausgaben
Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe Österreichischer Einheitskontenrahmen 500-539, 580. Kennzahl 9100
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 18
Beigestelltes Personal (Fremdpersonal) und Fremdleistungen Österreichischer Einheitskontenrahmen 570-579, 581, 750-753. Kennzahl 9110
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 19
Personalaufwand ("eigenes Personal") Österreichischer Einheitskontenrahmen 60-68. Kennzahl 9120
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 20
Abschreibungen auf das Anlagevermögen (zum Beispiel Absetzung für Abnutzung, geringwertige Wirtschaftsgüter) Österreichischer Einheitskontenrahmen 700-708. Kennzahl 9130
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 21
Nur für Bilanzierer: Abschreibungen vom Umlaufvermögen, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen übersteigen - Österreichischer Einheitskontenrahmen 709 - und Wertberichtigungen zu Forderungen. Kennzahl 9140
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 22
Instandhaltungen (Erhaltungsaufwand) für Gebäude Österreichischer Einheitskontenrahmen 72. Kennzahl 9150
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 23
Reisespesen und Fahrtspesen inklusive Kilometergeld und Diäten (ohne tatsächliche Kraftfahrzeug-Kosten) Österreichischer Einheitskontenrahmen 734-737. Kennzahl 9160
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 24
Tatsächliche Kraftfahrzeug-Kosten (ohne Absetzung für Abnutzung, Leasing und Kilometergeld) Österreichischer Einheitskontenrahmen 732-733. Kennzahl 9170
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 25
Mietaufwand und Pachtaufwand, Leasing Österreichischer Einheitskontenrahmen 740-743, 744-747. Kennzahl 9180
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 26
Provisionen an Dritte, Lizenzgebühren Österreichischer Einheitskontenrahmen 754-757, 748-749. Kennzahl 9190
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 27
Werbeaufwendungen und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder Österreichischer Einheitskontenrahmen 765-769. Kennzahl 9200
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 28
Buchwert abgegangener Anlagen Österreichischer Einheitskontenrahmen 782. Kennzahl 9210
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 29
Zinsen und ähnliche Aufwendungen Österreichischer Einheitskontenrahmen 828-834. Kennzahl 9220
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 30
Pensionskassenbeiträge (Paragraf 4 Absatz 4 Ziffer 2 Einkommensteuergesetz 1988). Kennzahl 9248
Betriebliche Spendne an begünstigte Forschungseinrichtungen und Lehreinrichtungen, Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände, die Internationale Anti-Korruptions-Akademie und andere. Kennzahl 9243
info: Beachten Sie: Spenden sind nur in Höhe von 10 Prozent des Gewinnes abzugsfähig.
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 32
Betriebliche Spenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine und andere. Kennzahl 9244
info: Beachten Sie: Spenden sind nur in Höhe von 10 Prozent des Gewinnes abzugsfähig.
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 32
Betriebliche Spenden an Umweltschutzorganisationen und Tierheime. Kennzahl 9245
info: Beachten Sie: Spenden sind nur in Höhe von 10 Prozent des Gewinnes abzugsfähig.
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 32
Betriebliche Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände. Kennzahl 9246
info: Beachten Sie: Spenden sind nur in Höhe von 10 Prozent des Gewinnes abzugsfähig.
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 32
Übrige und beziehungsweise oder pauschale Aufwendungen beziehungsweise Betriebsausgaben, Kapitalveränderungen - Saldo. Kennzahl 9230
info: Bei Umsatzsteuer -Bruttosystem: inklusive Umsatzsteuer-Zahllast, jedoch ohne Kennzahl
9233
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 33
Achtung: Folgendes Feld darf nur ausgefüllt werden, wenn die Betriebsausgaben ohne Umsatzsteuer angeführt werden.
Nur bei Umsatzsteuer-Bruttosystem: Bezahlte Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen. Kennzahl 9233
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 17
Summe
Summe der Aufwendungen beziehungsweise Betriebsausgaben
info: muss nicht ausgefüllt werden
Einkünfte aus betrieblich gehaltenen Beteiligungen an Mitunternehmerschaften - Ergebnis aus der Beilage K 11. Kennzahl 9237
Bei Ermittlung der positiven Einkünfte gemäß Kennzahl 9237 berücksichtigte Spenden aus dem Betriebsvermögen. Kennzahl 9249
Gewinn beziehungsweise Verlust
Gewinn beziehungsweise Verlust
info: Sofern keine Korrekturen und Ergänzungen gemäß Punkt 4. erfolgen, bitte diesen Betrag im Formular K 2 in die Punkte 1a) oder 2a) übernehmen.
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 34
4. Korrekturen und Ergänzungen zur Gewinnermittlung laut Punkt 3 (Steuerliche Mehr-Rechnung beziehungsweise Weniger-Rechnung)
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 35
Zur Ermittlung des steuerlichen Gewinnes beziehungsweise Verlustes ist der unter Punkt 3. ermittelte Gewinn beziehungsweise Verlust - soweit er nicht bereits nach steuerlichen Vorschriften ermittelt wurde - durch die nachfolgenden Zurechnungen beziehungsweise Abrechnungen zu korrigieren. Gewinnerhöhende Korrekturen sind ohne Vorzeichen, gewinnmindernde Korrekturen sind mit negativem Vorzeichen ("Minus") anzugeben.
Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen (zum Beispiel Absetzung für Abnutzung, geringwertige Wirtschaftsgüter, Österreichischer Einheitskontenrahmen 700-708). Kennzahl 9240
info: siehe Kennzahl
9130
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 36
Korrekturen zu Abschreibungen vom Umlaufvermögen, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen übersteigen und Wertberichtigungen zu Forderungen. Kennzahl 9250
info: siehe Kennzahl
9140
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 37
Korrekturen zu Kraftfahrzeug-Kosten. Kennzahl 9260
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 38
Korrekturen zu Mietaufwand und Pachtaufwand, Leasing (Österreichischer Einheitskontenrahmen 740-743, 744-747). Kennzahl 9270
info: siehe Kennzahl
9180
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 39
Korrekturen zu Werbeaufwendungen und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder (Österreichischer Einheitskontenrahmen 765-769). Kennzahl 9280
info: siehe Kennzahl
9200
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 40
Achtung: Die Eintragung in das folgende Feld ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages!
Externer Bildungsfreibetrag (Paragraf 4 Absatz 4 Ziffer 8). Kennzahl 9223
Achtung: Die Eintragung in das folgende Feld ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages!
Interner Bildungsfreibetrag (Paragraf 4 Absatz 4 Ziffer 10). Kennzahl 9224
Gewinne, für die eine Steuernichtfestsetzung gemäß Paragraf 6 Ziffer 6 litera b beantragt wird (Kennzahl 805 im Formular K 2). Kennzahl 9281
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 41
4.1 Berücksichtigung von Einkünften aus betrieblichen Finanzanlagen
Beachten Sie bitte: Die Erläuterungen zum Punkt 4.1 finden Sie im Formular K 4.
a) Abzug von dem Kapitalertragsteuer-Abzug unterliegenden Einkünften aus der Überlassung von Kapital (inländische Kapitalerträge). Kennzahl 9299
info: siehe Formular K 4, VERWEIS 1
b) Berücksichtigung von dem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten (Substanzgewinne beziehungsweise Substanzverluste)
siehe Formular K 4, VERWEIS 2
Korrekturen zu Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten (Substanzgewinne beziehungsweise Substanzverluste). Kennzahl 9305
info: siehe Formular K 4, VERWEIS 3
Substanzgewinne
Substanzverluste
Saldo
Hinweis: Nur ein negativer Saldo ist zur Hälfte mit Plus in das folgende Feld zu übernehmen; ein positiver Saldo bleibt unberücksichtigt
50 Prozent des negativen Saldos. Kennzahl 9301
info: siehe Formular K 4, VERWEIS 4
4.2 Einkünfte aus der Veräußerung, Entnahme oder Zuschreibung von Betriebsgrundstücken
siehe Formular K 4, VERWEIS 5
Beachten Sie bitte: Die Erläuterungen zu Punkt 4.2 (Anmerkung 1 bis 7) finden Sie im Formular K 4.
Korrekturen zu Einkünften aus der Veräußerung, Entnahme oder Zuschreibung von Betriebsgrundstücken. Kennzahl 9285
info: siehe Formular K 4, VERWEIS 6
Substanzgewinn beziehungsweise Substanzgewinne gemäß Paragraf 30
Substanzverlust beziehungsweise Substanzverluste gemäß Paragraf 30
Saldo
Hinweis: Nur ein negativer Saldo ist zur Hälfte mit Plus in das folgende Feld zu übernehmen; ein positiver Saldo bleibt unberücksichtigt
50 Prozent des negativen Saldos. Kennzahl 9309
info: siehe Formular K 4, VERWEIS 7
Weitere Korrekturen
Wechsel der Gewinnermittlungsart (Paragraf 4 Absatz 10) wurde vorgenommen
Bitte wählen Sie
Höhe des Übergangsgewinnes beziehungsweise Übergangsverlustes (Verluste in voller Höhe, wenn keine Eintragung in Kennzahl 9242 zu erfolgen hat). Kennzahl 9010
info: siehe Kennzahl
9242
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 49
Siebentelbeträge aus einem Übergangsverlust des laufenden Jahres und beziehungsweise oder eines Vorjahres. Kennzahl 9242
info: siehe Formular K 4, VERWEIS 50
Zuschlag beziehungsweise Abschlag gemäß Paragraf 4 Absatz 2. Kennzahl 9247
info: siehe Formular K 4, VERWEIS 51
Sonstige Änderungen (zum Beispiel steuerfreie Gewinnanteile gemäß Paragraf 10 Absatz 1 Ziffer 1 bis 6 Körperschaftsteuergesetz 1988). Kennzahl 9290
info: siehe Formular K 4, VERWEIS 52
Gewinn beziehungsweise Verlust nach Vornahme der obigen Korrekturen und Ergänzungen
info: muss nicht ausgefüllt werden
Betrieb beziehungsweise Teilbetrieb wurde veräußert oder aufgegeben
Bitte wählen Sie
Höhe des Veräußerungsgewinnes (vor Freibetrag) beziehungsweise Veräußerungsverlustes. Kennzahl 9020
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 59
Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß Paragraf 24 Absatz 4. Kennzahl 9021
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 60
Höhe eines auszuscheidenden Gewinnes oder Verlustes. Kennzahl 9030
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 61
Ergebnis
Ergebnis der Korrekturen des Gewinnes beziehungsweise Verlustes (der steuerlichen Mehr-Rechnung beziehungsweise Weniger-Rechnung)
info: muss nicht ausgefüllt werden
Steuerlicher Gewinn beziehungsweise Verlust
Steuerlicher Gewinn beziehungsweise Verlust
info: Bitte diesen Betrag im Formular K 2 in die Punkte 1a) und 2a) übernehmen
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 62
5. Bilanzposten (NUR für Bilanzierer gemäß Paragraf 4 Absatz 1 oder Paragraf 5)
Entnahmen (abzüglich Einlagen) Österreichischer Einheitskontenrahmen 96. Kennzahl 9300
info: Bitte bei negativen Beträgen unbedingt das Vorzeichen angeben!
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 63
Grund und Boden Österreichischer Einheitskontenrahmen 020-022. Kennzahl 9310
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 64
Gebäude auf eigenem Grund Österreichischer Einheitskontenrahmen 030, 031. Kennzahl 9320
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 65
Finanzanlagen Österreichischer Einheitskontenrahmen 08-09. Kennzahl 9330
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 66
Vorräte Österreichischer Einheitskontenrahmen 100-199. Kennzahl 9340
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 67
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Österreichischer Einheitskontenrahmen 20-21. Kennzahl 9350
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 68
Sonstige Rückstellungen (ohne Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen oder Steuern) Österreichischer Einheitskontenrahmen 304-309. Kennzahl 9360
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 69
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Finanzinstituten Österreichischer Einheitskontenrahmen 311-319. Kennzahl 9370
info: siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 70
6. Einkünfte aus gewerblicher Vollpauschalierung für Lebensmitteleinzelhändlerinnen beziehungsweise Lebensmitteleinzelhändler oder Gemischtwarenhändlerinnen beziehungsweise Gemischtwarenhändler
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 71
Letzter Formularabschnitt
Steuerliche Vertretung und Unterschrift
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie das Original-Formular im PDF-Format erstellen. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.