K 2, Körperschaftsteuererklärung für 2013

HILFE  ? 

Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular K 2, Körperschaftsteuererklärung für 2013!

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
Körperschaftsteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, die nicht unter Paragraf 7 Absatz 3 fallen.
siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 1

Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Körperschaftsteuergesetz 1988 zu verstehen.

Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe zu dieser Erklärung (Formular K 4).
Informationen zur elektronischen Erklärungsabgabe finden Sie im Internet (>> Verweis außerhalb des Formulars: www.bmf.gv.at) oder direkt unter FinanzOnline (>> Verweis außerhalb des Formulars: finanzonline.bmf.gv.at).
Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie im Internet (>> Verweis außerhalb des Formulars: www.bmf.gv.at) unter Findok - Richtlinien (Körperschaftsteuerrichtlinien 2013).
Betragsangaben in EURO und Cent.

 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

Finanzamt

 


Abgabenkontonummer







 

Angaben zur Körperschaft

 








Ein Freibetrag gemäß Paragraf 23 wird beansprucht.    
 


Im Veranlagungszeitraum erfolgte eine Umgründung.    
 
 

Abschrift der Rechtsgrundlage

 
Eine Abschrift der Rechtsgrundlage (zum Beispiel Satzung, Stiftungsurkunde) in der zur Zeit gültigen Fassung  



 
 

1. Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft (Paragraf 7 Körperschaftsteuergesetz, Paragrafen 21 und 24 Einkommensteuergesetz 1988)
siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 2

 






 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 4

 


Summe





 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 4

 




 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 5

 
 

2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Paragraf 7 Körperschaftsteuergesetz 1988, Paragrafen 23 und 24 Einkommensteuergesetz 1988)
siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 3

 






 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 4

 


Summe





 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 4

 




 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 5

 
 
Bitte übermitteln Sie dem Finanzamt eine Bilanz samt Verlustrechnung und Gewinnrechnung sowie einen etwa erstatteten Jahresbericht beziehungsweise Lagebericht und Wirtschaftsprüfungsbericht.

 
 

3. Einkünfte aus Kapitalvermögen soweit nicht unter Punkt 12 zu erfassen (Paragraf 7 Körperschaftsteuergesetz 1988, Paragraf 27 Einkommensteuergesetz 1988)

 
 
Für Einkünfte aus Kapitalvermögen verwenden Sie bitte die Beilage K 2kv

 
 

4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Paragraf 7 Körperschaftsteuergesetz 1988, Paragraf 28 Einkommensteuergesetz 1988)
siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 6

 






Summe



 

5. Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (soweit nicht unter Punkt 12 zu erfassen, Paragraf 7 Körperschaftsteuergesetz 1988, Paragraf 30 Einkommensteuergesetz 1988)
siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 7

 
Die Veräußerung betrifft (auch) Grund und Boden, der zuvor aus einem Betriebsvermögen zum Buchwert entnommen worden ist    
 

5.1 Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen ausgenommen gegen Rente







Summe






 
info: Beachten Sie bitte:
Bei Ausübung der Veranlagungsoption darf hier bei Vorliegen mehrerer Veräußerungsgeschäfte nur die entrichtete Immobilienertragsteuer jener Veräußerungsgeschäfte eingetragen werden, die auf Grund der Option in die Veranlagung einbezogen werden.
Wurde eine besondere Vorauszahlung (Paragraf 30b Absatz 4) auf das Abgabenkonto entrichtet, darf diese hier nicht eingetragen werden. Die Anrechnung der besonderen Vorauszahlung erfolgt automatisch.

 
 

6. Sonstige Einkünfte (ausgenommen Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen, soweit nicht unter Punkt 12 erfasst)
siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 8

 


 

7. Nachversteuerung

 


Gesamtbetrag der Einkünfte



 
info: muss nicht ausgefüllt werden

 
 

8. In den Einkünften sind enthalten

 








 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 9

 




 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 10

 


 
info: Achtung: Diese Kennzahl muss bei Berücksichtigung ausländischer Verluste jedenfalls ausgefüllt werden!

 

Nicht ausgleichsfähige Verluste





 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 11

 
 

9. Sonderausgaben

 

9.1 Verlustabzug





 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 12

 

9.2 Sonstige Sonderausgaben gemäß Paragraf 8 Absatz 4 Ziffer 1













 

10. Sanierungsgewinn

 




 

11. Nichtfestsetzung der Steuer

 
Ich beantrage gemäß Paragraf 6 Ziffer 6 litera b Einkommensteuergesetz 1988, oder nach dem Umgründungssteuergesetz, die Steuerschuld nicht festzusetzen    
 
 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 13

 


Ich beantrage gemäß Paragraf 27 Absatz 6 Ziffer 1 litera b, die Steuerschuld nicht festzusetzen.    
 
 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 14

 


 

12. Sondervorschriften für Privatstiftungen

 

12.1 Beteiligungserträge gemäß Paragraf 13 Absatz 2
siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 15







 
info: Bitte in der Beilage K 12 aufschlüsseln, außer die Beteiligungserträge wurden über einen Investmentfonds (ein Paragraf 196 oder Paragraf 188 des Investmentfondsgesetzes 2011 oder ein Paragraf 40 oder Paragraf 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegendes Gebilde) bezogen. Dies gilt nicht, wenn es sich um Nichtmeldefonds im Sinne des Paragraf 186 Absatz 2 Ziffer 3 Investmentfondsgesetz 2011 handelt.

 










 
info: Bitte in der Beilage K 12 aufschlüsseln, außer die Beteiligungserträge wurden über einen Investmentfonds (ein Paragraf 196 oder Paragraf 188 des Investmentfondsgesetzes 2011 oder ein Paragraf 40 oder Paragraf 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegendes Gebilde) bezogen. Dies gilt nicht, wenn es sich um Nichtmeldefonds im Sinne des Paragraf 186 Absatz 2 Ziffer 3 Investmentfondsgesetz 2011 handelt.

 




12.2 Zwischenbesteuerung gemäß Paragraf 13 Absatz 3











 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 16

 


Summe




12.3 Gutschrift der Zwischensteuer bei Auflösung der Privatstiftung gemäß Paragraf 24 Absatz 5 Ziffer 6

Gutschrift der Zwischensteuer wegen  



 




 

13. Sonstiges

 




 
info: siehe Ausfüllhilfe K4, VERWEIS 17

 

 
Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrtift

 
 
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (Paragraf 139 Bundesabgabenordnung).

 
 
Wichtiger Hinweis: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente beziehungsweise Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektronischer Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens sieben Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

 




 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie das Original-Formular im PDF-Format erstellen. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: K2; 2013; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

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In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

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