K 12, Beilage zur Körperschaftsteuererklärung (K1, K2 oder K3) betreffend Beteiligungen gemäß Paragraf 10 Absatz 1 Ziffer 5 und 6 Körperschaftsteuergesetz 1988 für 2013

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Einleitung

Herzlich willkommen zur Beilage K 12, Beilage zur Körperschaftsteuererklärung (K 1, K 2 oder K 3) betreffend Beteiligungen gemäß Paragraf 10 Absatz 1 Ziffer 5 und 6 Körperschaftsteuergesetz 1988 für 2013!

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
Nähere Informationen finden Sie in den Randzahl 1240 und folgende der Körperschaftsteuerrichtlinien 2013.
 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

Finanzamt

 


Abgabenkontonummer









 

Erste Körperschaft

 


 
info: bitte geben Sie das internationale Kraftfahrzeug-Kennzeichen an

 


Beteiligungsausmaß zum Zeitpunkt der Ausschüttung







 
info: Betrag in Euro

 
Anwendungsfall des Besteuerungsvorbehalts?  



 
 
info: Der Besteuerungsvorbehalt kommt zur Anwendung, wenn die ausschüttende Körperschaft tatsächlich direkt oder indirekt keiner vergleichbaren ausländischen Körperschaftsteuer unterliegt, die ausländische tatsächlich zu entrichtende Steuer um mehr als 10 Prozentpunkte niedriger als die österreichische ist (also weniger als 15 Prozent) oder die Körperschaft Gegenstand einer umfassenden persönlichen oder sachlichen Befreiung ist (siehe Körperschaftsteuerrichtlinien Randzahl 1240 und folgende).

 

Wenn Besteuerungsvorbehalt gegeben ist

 
gegebenenfalls den Wert Null eintragen, Beträge in Euro

 






 
info: Beschränkt mit dem Satz laut anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen

 


 
info: Beschränkt mit 25 Prozent des Beteiligungsertrages

 
 

Zweite Körperschaft

 


 
info: bitte geben Sie das internationale Kraftfahrzeug-Kennzeichen an

 


Beteiligungsausmaß zum Zeitpunkt der Ausschüttung







 
info: Betrag in Euro

 
Anwendungsfall des Besteuerungsvorbehalts?  



 
 
info: Der Besteuerungsvorbehalt kommt zur Anwendung, wenn die ausschüttende Körperschaft tatsächlich direkt oder indirekt keiner vergleichbaren ausländischen Körperschaftsteuer unterliegt, die ausländische tatsächlich zu entrichtende Steuer um mehr als 10 Prozentpunkte niedriger als die österreichische ist (also weniger als 15 Prozent) oder die Körperschaft Gegenstand einer umfassenden persönlichen oder sachlichen Befreiung ist (siehe Körperschaftsteuerrichtlinien Randzahl 1240 und folgende).

 

Wenn Besteuerungsvorbehalt gegeben ist

 
gegebenenfalls den Wert Null eintragen, Beträge in Euro

 






 
info: Beschränkt mit dem Satz laut anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen

 


 
info: Beschränkt mit 25 Prozent des Beteiligungsertrages

 
 

Dritte Körperschaft

 


 
info: bitte geben Sie das internationale Kraftfahrzeug-Kennzeichen an

 


Beteiligungsausmaß zum Zeitpunkt der Ausschüttung







 
info: Betrag in Euro

 
Anwendungsfall des Besteuerungsvorbehalts?  



 
 
info: Der Besteuerungsvorbehalt kommt zur Anwendung, wenn die ausschüttende Körperschaft tatsächlich direkt oder indirekt keiner vergleichbaren ausländischen Körperschaftsteuer unterliegt, die ausländische tatsächlich zu entrichtende Steuer um mehr als 10 Prozentpunkte niedriger als die österreichische ist (also weniger als 15 Prozent) oder die Körperschaft Gegenstand einer umfassenden persönlichen oder sachlichen Befreiung ist (siehe Körperschaftsteuerrichtlinien Randzahl 1240 und folgende).

 

Wenn Besteuerungsvorbehalt gegeben ist

 
gegebenenfalls den Wert Null eintragen, Beträge in Euro

 






 
info: Beschränkt mit dem Satz laut anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen

 


 
info: Beschränkt mit 25 Prozent des Beteiligungsertrages

 
 

Vierte Körperschaft

 


 
info: bitte geben Sie das internationale Kraftfahrzeug-Kennzeichen an

 


Beteiligungsausmaß zum Zeitpunkt der Ausschüttung







 
info: Betrag in Euro

 
Anwendungsfall des Besteuerungsvorbehalts?  



 
 
info: Der Besteuerungsvorbehalt kommt zur Anwendung, wenn die ausschüttende Körperschaft tatsächlich direkt oder indirekt keiner vergleichbaren ausländischen Körperschaftsteuer unterliegt, die ausländische tatsächlich zu entrichtende Steuer um mehr als 10 Prozentpunkte niedriger als die österreichische ist (also weniger als 15 Prozent) oder die Körperschaft Gegenstand einer umfassenden persönlichen oder sachlichen Befreiung ist (siehe Körperschaftsteuerrichtlinien Randzahl 1240 und folgende).

 

Wenn Besteuerungsvorbehalt gegeben ist

 
gegebenenfalls den Wert Null eintragen, Beträge in Euro

 






 
info: Beschränkt mit dem Satz laut anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen

 


 
info: Beschränkt mit 25 Prozent des Beteiligungsertrages

 
 

Weitere Beteiligungen

 
Weitere Beteiligungen vorhanden?  



 

 
Achtung! Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrift

 
 
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich feststellen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (Paragraf 139 Bundesabgabenordnung).

 
 
Wichtiger Hinweis: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente beziehungsweise Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektronischer Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens sieben Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

 




 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie das Original-Formular im PDF-Format erstellen. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: K12; 2013; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

Hinweise für sehbehinderte Benutzer:

Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Hinweise für blinde Benutzer:

Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Informationstexte nicht übersehen! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.

Schaltflächen zur Formularbedienung:

Am Ende des Formulars finden Sie Schaltflächen für das Erstellen des Originalformulars, sowie zum Rücksetzen der Formularwerte.

Zurück zum Formularanfang:

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Konformitätserklärung

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