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Finanzamt
Angaben zur Antragstellerin beziehungsweise zum Antragsteller
Versicherungsnummer Teil 1 der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers, vierstellig
Versicherungsnummer Teil 2 der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers, sechstellig
info: Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene Versicherungsnummer an.
Geburtsdatum der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers im Format Tag, Monat zweistellig, Jahr vierstellig
Familienname oder Nachname der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
Vorname der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
Titel der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
Adresse im Ausland
Postleitzahl im Ausland
Wohnanschrift im Ausland (Ort, Straße, Hausnummer, Türnummer)
Staat
Tagsüber erreichbar unter (Telefonnummer)
Geschlecht
Geschlecht
weiblich
männlich
Adresse in Österreich (wenn vorhanden)
Postleitzahl in Österreich
Anschrift in Österreich (Ort, Straße, Hausnummer, Türnummer)
Österreichische Zustellungsbevollmächtigte beziehungsweise österreichischer Zustellungsbevollmächtigter (Name, Anschrift, Telefonnummer und Telefaxnummer)
Das im Inland befindliche Vermögen wird verwaltet von der inländischen Vermögensverwalterin beziehungsweise von dem inländischen Vermögensverwalter (Name, Anschrift, Telefonnummer und Telefaxnummer)
Antrag gemäß Paragraf 5 Absatz 2 wird gestellt ("Fortführungsoption")
Bitte wählen Sie
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 1
Fortführungsoption (Paragraf 5 Absatz 2) wird widerrufen
Bitte wählen Sie
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 1
Regelbesteuerungsoption bei betrieblichen beziehungsweise privaten Kapitalerträgen und Einkünften aus Grundstücksveräußerungen
Beachten Sie bitte: Eine Regelbesteuerungsoption kann jeweils stets nur für sämtliche (betriebliche und private) Kapitaleinkünfte beziehungsweise Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen ausgeübt werden.
a) Kapitalerträge
Ich beantrage die Besteuerung der betrieblichen und beziehungsweise oder privaten Kapitalerträge nach dem allgemeinen Steuertarif (Regelbesteuerungsoption gemäß Paragraf 27a Absatz 5)
Bitte wählen Sie
b) Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen
Ich beantrage die Besteuerung der betrieblichen und beziehungsweise oder privaten Substanzgewinne betreffend Grundstücke (Grundstücksveräußerungen und Entnahmen von Betriebsgrundstücken) nach dem allgemeinen Steuertarif (Regelbesteuerungsoption gemäß Paragraf 30a Absatz 2)
Bitte wählen Sie
1. - 3. Inländische Einkünfte
1. Inländische Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft (Paragraf 98 Ziffer 1)
siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 2
a) Einkünfte als Einzelunternehmerin beziehungsweise Einzelunternehmer
info: Ohne endbesteuerungsfähige Kapitalerträge, Substanzgewinne betreffend Kapitalvermögen und betreffend Betriebsgrundstücke, auf die der besondere Steursatz von 25 Prozent anwendbar ist.
b) Als Beteiligte beziehungsweise Beteiligter (Mitunternehmerin beziehungsweise Mitunternehmer) - Ergebnis aus der Beilage E 11
info: Ohne endbesteuerungsfähige Kapitalerträge, Substanzgewinne betreffend Kapitalvermögen und betreffend Betriebsgrundstücke, auf die der besondere Steursatz von 25 Prozent anwendbar ist.
siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 5
c) Davon auszuscheiden wegen Verteilung der Einkünfte auf 3 Jahre. Kennzahl 311
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 6
c) Davon auszuscheiden wegen Verteilung der Einkünfte auf 5 Jahre. Kennzahl 312
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 6
e) Anzusetzende Teilbeträge, weil eine Einkünfteverteilung gemäß Punkt c) und beziehungsweise oder e) durchgeführt wurde. Kennzahl 314
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 8
f) Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption: In Punkt a) und beziehungsweise oder b) nicht enthaltene betriebliche Kapitalerträge, einschließlich ab dem 1.4.2012 angefallene Substanzgewinne. Kennzahl 780
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
g) Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption: In der Kennzahl 780 nicht enthaltene ausländische betriebliche Kapitalerträge (Früchte und substanz), auf die ausländische Quellensteuer oder Europäische Union-Quellensteuer anzurechnen ist. Kennzahl 917
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
h) Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption: In Punkt a) und beziehungsweise oder b) nicht enthalte Substanzgewinne betreffend Betriebsgrundstücke. Kennzahl 500
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
Summe
Summe aus a) bis h). Kennzahl 310
In der Kennzahl 310 nicht enthaltene ausländische betriebliche Kapitalerträge sowie ab dem 1.4.2012 angefallene Substanzgewinne betreffend betriebliche Kapitalanlagen, die mit dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent zu besteuern sind. Kennzahl 781
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
In der Kennzahl 781 nicht enthaltene ausländische betriebliche Kapitalerträge (Früchte und Substanz), auf die ausländsiche Quellensteuer oder Europäische Union-Quellensteuer anzurechnen ist. Kennzahl 920
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
Gewinne aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen, die mit dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent zu besteuern sind. Kennzahl 551
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
Kapitalertragsteuer, soweit sie auf betriebliche inländische Kapitalerträge entfällt. Kennzahl 580
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende ausländische Quellensteuer. Kennzahl 923
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende ausländische Europäische Union-Quellensteuer. Kennzahl 926
Immobilienertragsteuer, soweit sie auf betriebliche Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen entfällt. Kennzahl 583
2. Inländische Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Paragraf 98 Ziffer 2)
siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 3
a) Einkünfte als Einzelunternehmerin beziehungsweise Einzelunternehmer
info: Ohne endbesteuerungsfähige Kapitalerträge, Substanzgewinne betreffend Kapitalvermögen und betreffend Betriebsgrundstücke, auf die der besondere Steursatz von 25 Prozent anwendbar ist.
b) Als Beteiligte beziehungsweise Beteiligter (Mitunternehmerin beziehungsweise Mitunternehmer) - Ergebnis aus der Beilage E 11
info: Ohne endbesteuerungsfähige Kapitalerträge, Substanzgewinne betreffend Kapitalvermögen und betreffend Betriebsgrundstücke, auf die der besondere Steursatz von 25 Prozent anwendbar ist.
siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 5
c) Davon auszuscheiden wegen Verteilung der Einkünfte auf 3 Jahre. Kennzahl 321
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 6
c) Davon auszuscheiden wegen Verteilung der Einkünfte auf 5 Jahre. Kennzahl 322
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 6
d) Ich beantrage gemäß Paragraf 37 Absatz 9 unwiderruflich, meine positiven Einkünfte aus künstlerischer und beziehungsweise oder schriftstellerischer Tätigkeit auf das Erklärungsjahr und die beiden Vorjahre gleichmäßig zu verteilen.
Bitte wählen Sie
d) Auszuscheiden sind daher zwei Drittel. Kennzahl 325
e) Anzusetzende Teilbeträge, weil eine Einkünfteverteilung gemäß Punkt c) und beziehungsweise oder e) durchgeführt wurde. Kennzahl 324
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 8
f) Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption: In Punkt a) und beziehungsweise oder b) nicht enthaltene betriebliche Kapitalerträge, einschließlich ab dem 1.4.2012 angefallene Substanzgewinne. Kennzahl 782
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
g) Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption: In der Kennzahl 782 nicht enthaltene ausländische betriebliche Kapitalerträge (Früchte und substanz), auf die ausländische Quellensteuer oder Europäische Union-Quellensteuer anzurechnen ist. Kennzahl 918
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
h) Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption: In Punkt a) und beziehungsweise oder b) nicht enthalte Substanzgewinne betreffend Betriebsgrundstücke. Kennzahl 501
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
Summe
Summe aus a) bis h). Kennzahl 320
In der Kennzahl 320 nicht enthaltene ausländische betriebliche Kapitalerträge sowie ab dem 1.4.2012 angefallene Substanzgewinne betreffend betriebliche Kapitalanlagen, die mit dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent zu besteuern sind. Kennzahl 783
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
In der Kennzahl 783 nicht enthaltene ausländische betriebliche Kapitalerträge (Früchte und Substanz), auf die ausländsiche Quellensteuer oder Europäische Union-Quellensteuer anzurechnen ist. Kennzahl 921
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
Gewinne aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen, die mit dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent zu besteuern sind. Kennzahl 552
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
Kapitalertragsteuer, soweit sie auf betriebliche inländische Kapitalerträge entfällt. Kennzahl 581
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende ausländische Quellensteuer. Kennzahl 924
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende ausländische Europäische Union-Quellensteuer. Kennzahl 927
Immobilienertragsteuer, soweit sie auf betriebliche Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen entfällt. Kennzahl 584
3. Inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Paragraf 98 Ziffer 3)
siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
a) Einkünfte als Einzelunternehmerin beziehungsweise Einzelunternehmer
info: Ohne endbesteuerungsfähige Kapitalerträge, Substanzgewinne betreffend Kapitalvermögen und betreffend Betriebsgrundstücke, auf die der besondere Steursatz von 25 Prozent anwendbar ist.
b) Als Beteiligte beziehungsweise Beteiligter (Mitunternehmerin beziehungsweise Mitunternehmer) - Ergebnis aus der Beilage E 11
info: Ohne endbesteuerungsfähige Kapitalerträge, Substanzgewinne betreffend Kapitalvermögen und betreffend Betriebsgrundstücke, auf die der besondere Steursatz von 25 Prozent anwendbar ist.
siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 5
c) Davon auszuscheiden wegen Verteilung der Einkünfte auf 3 Jahre. Kennzahl 327
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 6
c) Davon auszuscheiden wegen Verteilung der Einkünfte auf 5 Jahre. Kennzahl 328
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 6
e) Anzusetzende Teilbeträge, weil eine Einkünfteverteilung gemäß Punkt c) und beziehungsweise oder e) durchgeführt wurde. Kennzahl 326
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 8
f) Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption: In Punkt a) und beziehungsweise oder b) nicht enthaltene betriebliche Kapitalerträge, einschließlich ab dem 1.4.2012 angefallene Substanzgewinne. Kennzahl 784
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
g) Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption: In der Kennzahl 784 nicht enthaltene ausländische betriebliche Kapitalerträge (Früchte und substanz), auf die ausländische Quellensteuer oder Europäische Union-Quellensteuer anzurechnen ist. Kennzahl 919
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
h) Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption: In Punkt a) und beziehungsweise oder b) nicht enthalte Substanzgewinne betreffend Betriebsgrundstücke. Kennzahl 502
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
Summe
Summe aus a) bis h). Kennzahl 330
In der Kennzahl 330 nicht enthaltene ausländische betriebliche Kapitalerträge sowie ab dem 1.4.2012 angefallene Substanzgewinne betreffend betriebliche Kapitalanlagen, die mit dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent zu besteuern sind. Kennzahl 785
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
In der Kennzahl 785 nicht enthaltene ausländische betriebliche Kapitalerträge (Früchte und Substanz), auf die ausländsiche Quellensteuer oder Europäische Union-Quellensteuer anzurechnen ist. Kennzahl 922
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
Gewinne aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen, die mit dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent zu besteuern sind. Kennzahl 553
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 4
Kapitalertragsteuer, soweit sie auf betriebliche inländische Kapitalerträge entfällt. Kennzahl 582
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende ausländische Quellensteuer. Kennzahl 925
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende ausländische Europäische Union-Quellensteuer. Kennzahl 928
Immobilienertragsteuer, soweit sie auf betriebliche Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen entfällt. Kennzahl 585
In Kennzahl 330 enthaltene Einkünfte, die gemäß Anlage 2 zum Bundessozialversicherungsgesetz beitragsbegründend wirken (zum Beispiel Einkünfte aus gewerblicher Nutztierhaltung und Pflanzenproduktion). Kennzahl 491
In Kennzahl 330 enthaltene Einkünfte, die gemäß Anlage 2 zum Bundessozialversicherungsgesetz beitragserhöhend wirken (zum Beispiel Einkünfte aus landwirtschaftlichem und fortstwirtschaftlichem Nebenerwerb). Kennzahl 492
Bei den betrieblichen Einkünften (Summe 1-3) wurden gewinnmindernd berücksichtigt:
4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Bitte beachten: Die Antragsveranlagung wird nur dann durchgeführt, wenn in der Erklärung das entsprechende Kästchen angekreuzt ist.
Ich beantrage die Veranlagung für meine nichtselbstständigen Einkünfte aus der Tätigkeit im Sinne des Paragraf 99 Absatz 1 Ziffer 1, von denen 20 Prozent Lohnsteuer einbehalten wurde.
Bitte wählen Sie
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 10
Ich beantrage die Veranlagung für andere nichtselbstständige Einkünfte
Bitte wählen Sie
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 10
Gehaltsauszahlende und pensionsauszahlende Stellen
Anzahl der gehaltsauszahlenden oder pensionsauszahlenden Stellen
info: Hinweis: Sofern keine Bezüge vorhanden sind, bitte den Wert Null eintragen.
4.1 Lohnsteuerpflichtige Einkünfte
Die Höhe der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß Kennzahl 245 des Lohnnzettels ist von der auszahlenden Stelle dem Finanzamt zu übermitteln und braucht daher von Ihnen nicht eingetragen werden.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Werbungskosten, Pendlereuro (je Kennzahl bitte nur den Gesamtjahresbetrag in Euro und Cent anführen)
Genaue Bezeichnung Ihrer beruflichen Tätigkeit (zum Beispiel Koch, Verkäuferin; nicht ausreichend ist Angestellte, Arbeiter)
Pendlerpauschale - tatsächlich zustehender Jahresbetrag
Pendlerpauschale - tatsächlich zustehender Jahresbetrag. Kennzahl 718
info: Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihren Arbeitgeber in richtiger Höhe berücksichtigt. Beachten Sie bitte die Berechnungshilfe L 34a.
Pendlereuro (Absetzbetrag) - tatsächlich zustehender Jahresbetrag
Pendlereuro. Kennzahl 916
info: Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihren Arbeitgeber in richtiger Höhe berücksichtigt. Beachten Sie bitte die Berechnungshilfe L 34a.
Soweit ein Abzug nicht bereits durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber erfolgte, sind hier folgende Werbungskosten einzutragen, die nicht auf das Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich anzurechnen sind:
Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen und selbst eingezahlte Sozialversicherungsbeiträge (zum Beispiel Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft), ausgenommen Betriebsratsumlage. Kennzahl 717
Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung sowie Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige. Kennzahl 274
Weitere Werbungskosten
Hier sind weitere Werbungskosten einzutragen. Bitte geben Sie jeweils den Jahresbetrag der Aufwendungen abzüglich steuerfreier Ersätze oder Vergütungen an. Betragen die Werbungskosten weniger als 132 Euro jährlich, ist eine Eintragung nicht erforderlich.
a) Arbeitsmittel (bei Anschaffung über 400 Euro nur Absetzung für Abnutzung). Kennzahl 719
b) Fachliteratur (keine allgemein bildenden Werke wie Lexika, Nachschlagewerke, Zeitungen et cetera). Kennzahl 720
c) Reisekosten (ohne Fahrtkosten zwischen Wohnung beziehungsweise Arbeitsstätte und Familienheimfahrten). Kennzahl 721
d) Fortbildungskosten, Ausbildungskosten und Umschulungskosten. Kennzahl 722
e) Sonstige Werbungskosten die nicht unter a) bis d) fallen (zum Beispiel Betriebsratsumlage). Kennzahl 724
Berufsgruppenpauschale
Zur Geltendmachung eines Berufsgruppenpauschales tragen Sie bitte ein:
A: Artistinnen beziehungsweise Artisten - B: Bühnenangehörige, Filmschauspielerinnen beziehungsweise Filmschauspieler - F: Fernsehschaffende - J: Journalistinnen beziehungsweise Journalisten - M: Musikerinnen beziehungsweise Musiker - FO: Forstarbeiterinnen beziehungsweise Forstarbeiter ohne Motorsäge, Försterinnen und Berufsjägerinnen beziehungsweise Förster und Berufsjäger im Revierdienst - FM: Forstarbeiterinnen beziehungsweise Forstarbeiter mit Motorsäge - HA: Hausbesorgerinnen beziehungsweise Hausbesorger, soweit sie dem Hausbesorgergesetz unterliegen - HE: Heimarbeiterinnen beziehungsweise Heimarbeiter - V: Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter - P: Mitglieder einer Stadtvertretung, Gemeindevertretung oder Ortsvertretung
Erste Berufsgruppe
Kurzbezeichnung der ersten Berufsgruppe
Zeitraum der ersten Tätigkeit: Beginn im Format Tag, Monat (zweistellig)
Zeitraum der ersten Tätigkeit: Ende im Format Tag, Monat (zweistellig)
Kostenersätze
info: Von der Arbeitgeberin beziehungsweise vom Arbeitgeber erhaltene Kostenersätze (ausgenommen bei Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern).
Erste Berufsgruppe
Kurzbezeichnung der zweiten Berufsgruppe
Zeitraum der zweiten Tätigkeit: Beginn im Format Tag, Monat (zweistellig)
Zeitraum der zweiten Tätigkeit: Ende im Format Tag, Monat (zweistellig)
Kostenersätze
info: Von der Arbeitgeberin beziehungsweise vom Arbeitgeber erhaltene Kostenersätze (ausgenommen bei Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern).
4.2 Bezüge ohne Sonderzahlungen
Bezüge ohne Sonderzahlungen, von denen kein Lohnsteuerabzug erfolgt ist und für die kein Lohnausweis beziehungsweise Lohnbescheinigung (Formular L 17) vorliegt. Kennzahl 359
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 11
Die Kennzahl 359 enthält ausschließlich Pensionsbezüge
Bitte wählen Sie
Ich hatte im Jahr 2013 keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war
a) Bei einer Arbeitgeberin beziehungsweise einem Arbeitgeber (mit Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt (zum Beispiel als Tagespendlerin beziehungsweise Tagespendler oder Saisonarbeiterin beziehungsweise Saisonarbeiter, et cetera)
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b) Bezieherin beziehungsweise Bezieher einer österreichischen Pension
Bitte wählen Sie
c) Bei einer ausländischen Arbeitgeberin beziehungsweise bei einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt
Bitte wählen Sie
b) Bezieherin beziehungsweise Bezieher von Einkünften von dritter Seite ohne Lohnsteuerabzug (Bonusmeilen, Provisionen et cetera)
Bitte wählen Sie
Anzahl der Lohnausweise beziehungsweise Lohnbescheinigungen
Wenn zutreffend, Anzahl bitte unbedingt angeben!
Anzahl der Lohnausweise beziehungsweise Lohnbescheinigungen (Formular L 17) über meine Bezüge gemäß Punkt c)
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 12
Schließen Sie bitte die Lohnausweise beziehungsweise Lohnbescheinigungen nur dann an, wenn diese von der auszahlenden Stelle nicht elektronisch übermittelt werden!
Summe
Summe der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Summe aus Punkt 4.1 und beziehungsweise oder 4.2)
info: Nur für allfällige Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte auszufüllen!
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Paragraf 98 Ziffer 5) Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten)
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Paragraf 98 Ziffer 6)
siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 13
7. Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften
Die Veräußerung betrifft (auch) Grund und Boden, der zuvor aus einem Betriebsvermögen zum Buchwert entnommen worden ist
Bitte wählen Sie
7.1 Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen ausgenommen gegen Rente
siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 14
7.1.1 Pauschal ermittelte Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (Paragraf 30 Absatz 4 "Altvermögen") (14 Prozent des Veräußerungserlöses; Paragraf 30 Absatz 4 Ziffer 2). Kennzahl 572
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 15
Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen nach Umwidmung (60 Prozent des Veräußerungserlöses; Paragraf 30 Absatz 4 Ziffer 1). Kennzahl 573
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 16
7.1.2 Nicht pauschal ermittelte Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (Paragraf 30 Absatz 3, "Neuvermögen" und bei Option gemäß Paragraf 30 Absatz 5 auch "Altvermögen"). Kennzahl 574
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 17
Saldo
siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 18
Saldo aus den Kennzahlen 572, 573, 574
7.2 Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen gegen Rente ("Altvermögen und Neuvermögen"; Paragraf 30a Absatz 4, Tarifbesteuerung). Kennzahl 575
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 19
7.3 Anrechenbare Immobilienertragsteuer, die auf Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen entfällt und vom Parteienvertreter abgeführt wurde. Kennzahl 576
In den außerbetrieblichen Einkünften sind nicht ausgleichsfähige Verluste im Sinne des Paragraf 2 Absatz 2a enthalten. Kennzahl 371
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 20
Verrechenbare Verluste aus Vorjahren sind gemäß Paragraf 2 Absatz 2b mit positiven außerbetrieblichen Einkünften auszugleichen in Höhe von: Kennzahl 372
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 21
8. Nachversteuerung
9. Sonstige Angaben
In den angeführten Einkünften sind enthalten: Bitte eine sachliche und ziffernmäßige Begründung samt Belegen anschließen
Einkünfte für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche. Kennzahl 423
Gewinne aus einem Schuldnachlass im Sinne des Paragraf 36. Kennzahl 386
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 24
Zu leistende Quote in Prozent. Kennzahl 496
Einkünfte, die aus sonstigen Gründen besonders zu besteuern sind (Art).
Betrag der Einkünfte, die aus sonstigen Gründen besonders zu besteuern sind (Art).
Ich beantrage gemäß Paragraf 6 Ziffer 6 litera b oder nach dem Umgründungssteuergesetz, die Steuerschuld nicht festzusetzen für einen in den Einkünften enthaltenen Betrag (im nächsten Feld anzugeben)
Bitte wählen Sie
In den Einkünften enthaltener Betrag für den gemäß Paragraf 6 Ziffer 6 litera b die Steuerschuld nicht festzusetzen ist. Kennzahl 805
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 25
Ich beantrage gemäß Paragraf 31 Absatz 2 Ziffer 2 oder Paragraf 27 Absatz 6 Ziffer 1 litera b die Steuerschuld nicht festzusetzen für einen in den Einkünften enthaltenen Betrag (im nächsten Feld anzugeben)
Bitte wählen Sie
In den Einkünften enthaltener Betrag für den gemäß Paragraf 31 Absatz 2 Ziffer 2 oder Paragraf 27 Absatz 6 Ziffer 1 litera b, die Steuerschuld nicht festzusetzen ist. Kennzahl 806
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 26
Ein Antrag auf Bildung einer Rücklage (eines steuerfreien Betrages) gemäß Paragraf 4 Absatz 10 Ziffer 3 litera b (Grund Rücklage und Boden Rücklage) wird gestellt.
Bitte wählen Sie
info: Achtung: Nur möglich, wenn der Wechsel der Gewinnermittlung vor dem 1. April 2013 erfolgt ist.
siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 27
Sonstige anzurechnende Steuern (Art):
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 27
Betrag der sonstigen anzurechnenden Steuern. Kennzahl 375
10. Sonderausgaben (Paragrafen 18 und 102 Absatz 2 Ziffer 2)
siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 29
Summe aller Versicherungsprämien und Versicherungsbeiträge (freiwillige Krankenversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, Witwenversorgung, Witwerversorgung, Waisenversorgung und Pensionskassen beziehungsweise Sterbekassen), freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung. Kennzahl 455
Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden. Kennzahl 456
Freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Renten oder dauernde Lasten. Kennzahl 450
Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. Kennzahl 458
Geldspenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine und andere.Kennzahl 451
Geldspenden an Umweltorganisationen und Tierheime. Kennzahl 562
Geldspenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände. Kennzahl 563
Spenden an begünstigte Forschungseinrichtungen und Lehreinrichtungen, Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände, die internationale Anti-Korruptions-Akademie und andere. Kennzahl 459
Steuerberatungskosten. Kennzahl 460
Verlustabzug
siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 30
a) Offene Verlustabzüge aus Vorjahren. Kennzahl 462
b) Im Gesamtbetrag der Einkünfte enthaltene Gewinne gemäß Paragraf 2 Absatz 2b Ziffer 3 zur Ermittlung der Verlustvortragsgrenze. Kennzahl 419
info: siehe Ausfüllhilfe E8, VERWEIS 31
Letzter Formularabschnitt
Steuerliche Vertretung und Unterschrift
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