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An das Finanzamt
Derzeitige Anschrift, Aktenzeichen des Einheitswertbescheides
Postleitzahl
Betriebsanschrift (Ort, Straße, Platz, Hausnummer, Stiege, Türnummer)
Staat
info: nur ausfüllen, wenn nicht in Österreich
Finanzamtsnummer
Aktenzeichen des Einheitswertbescheides
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 1
Beitragsgrundlagenoption bei Sozialversicherungsanstalt der Bauern wurde ausgeübt
ja
nein
Antrag auf Teilpauschalierung wird im Erklärungsjahr gestellt
Bitte wählen Sie
info: Beachten Sie: Wurde die Teilpauschalierung in den Vorjahren beantragt, ist ein neuerlicher Antrag nicht erforderlich.
Antrag auf Teilpauschalierung wurde in den letzten vier Jahren gestellt.
Bitte wählen Sie
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 2
Einheitswerte
Einheitswert des Eigenbesitzes (sowie mitbewirtschafteter Flächen des Ehepartners). Kennzahl 9610
Einheitswert der Zupachtungen (einschließlich Einheitswert der von anderen zur Nutzung überlassenen Flächen) sowie Zuschläge gemäß Paragraf 40 Bewertungsgesetz (zum Beispiel für Obstbau, Sonderkulturen). Kennzahl 9620
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 3
Einheitswert der Verpachtungen (einschließlich Einheitswert der anderen zur Nutzung überlassenen Flächen) sowie Zuschläge gemäß Paragraf 40 Bewertungsgesetz (zum Beispiel für Obstbau, Sonderkulturen). Kennzahl 9630
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 3
Gesamteinheitswert der selbstbewirtschafteten Fläche
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 3
Vollpauschalierte Einkünfte
Teilpauschalierte Einkünfte
Der Gesamteinheitswert der selbstbewirtschafteten Fläche übersteigt 100.000 Euro oder die "große" Beitragsgrundlagenoption wurde bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ausgeübt oder ein Antrag auf Teilpauschalierung wird beziehungsweise wurde für das Veranlagungsjahr gestellt.
siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 5
4. Einkünfte aus Landwirtschaft, Alpwirtschaft, Fischerei und Bienenzucht - 30 Prozent der Einnahmen (inklusive Umsatzsteuer) ohne die gesondert zu berücksichtigenden Beträge laut Punkt 5. bis 14. Kennzahl 9690
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 6
5. Einkünfte aus Forstwirtschaft - a) Einnahmen (inklusive Umsatzsteuer) abzüglich pauschale Betriebsausgaben. Kennzahl 9700
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 7
Gilt für Betriebe mit einem Forsteinheitswert über 11.000 Euro oder bei einem Gesamteinheitswert über 100.000 Euro oder wenn die "große" Beitragsgrundlagenoption bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern für das Veranlagungsjahr ausgeübt wurde oder ein Antrag auf Teilpauschalierung gestellt wird beziehungsweise wurde.
5. Einkünfte aus Forstwirtschaft - b) Einkünfte aus Waldverkäufen (auch bei vollpauschalierten Forstwirten). Kennzahl 9710
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 8
6. Einkünfte aus Gartenbau laut Beilage Komb 25 (bei Teilpauschalierung). Kennzahl 9720
info: Achtung: Die Beilage Komb 25 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen.
7. Einkünfte aus Weinbau laut Beilage Komb 24. Kennzahl 9730
info: Achtung: Die Beilage Komb 24 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen.
Einkünfte aus Weinbuschenschank liegen vor
ja
nein
8. Einkünfte aus Mostbuschenschank laut Beilage Komb 24. Kennzahl 9741
info: Achtung: Die Beilage Komb 24 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen.
9.a) Einkünfte aus landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb laut Beilage Komb 26. Kennzahl 9743
info: Die Beilage Komb 26 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen.
9.b) Einkünfte aus Bearbeitung und beziehungsweise oder Verarbeitung sowie Almausschank laut Beilage Komb 26. Kennzahl 9742
info: Die Beilage Komb 26 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen.
10. Vereinnahmte Pachtzinse (einschließlich Jagdpachterlöse, Fischereipachterlöse und Naturalleistungen der Pächterin beziehungsweise des Pächters). Kennzahl 9750
11. Einkünfte aus betrieblichem Kapitalvermögen (zum Beispiel Ausschüttungen von Agrargemeinschaften, Veräußerung von Anteilen an Agrargemeinschaften). Kennzahl 9745
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 9
12. Einkünfte aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen. Kennzahl 9746
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 9
13. Gewinnerhöhende Beträge wie Einkünfte aus Beteiligungen (Mitunternehmerschaften), Holzbezugsrechten, Wildabschüssen beziehungsweise Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlicher Nutzungsüberlassung von Grund und Boden (zum Beispiel Schipisten, Leitungsentschädigungen). Kennzahl 9760
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 10
14. Sonstige nicht von der Pauschalierung erfasste Einkünfte. Kennzahl 9770
info: zum Beispiel Verkauf von Rechten wie Milchquote oder Rübenkontingent, Verkauf von Weingärten, Obstgärten und sonstigen Dauerkulturen (zum Beispiel Christbaumkulturen, Energieholzflächen, Hopfen) sowie andere nicht abpauschalierte Geschäftsfälle
siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 10
Zwischensumme 1
Zwischensumme 1 aus Punkt 2. bis 14.
Zusätzliche Ausgaben
(gemäß Paragraf 13 Absatz 2 der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung 2011)
a) Abzugsfähige Pachtzinse (maximal 25 Prozent des Einheitswertes der zugepachteten Fläche). Kennzahl 9790
b) Bezahlte, die Landwirtschaft und Forstwirtschaft betreffende Schuldzinsen (ohne Kapitalrückzahlungen). Kennzahl 9800
c) Ausgedingelasten: Pauschale von 700 Euro pro Person. Kennzahl 9810
info: Die geltend gemachten Beträge sind in gleicher Höhe bei der Einkommensermittlung der Ausgedingeempfängerin beziehungsweise des Ausgedingeempfängers als wiederkehrende Bezüge anzusetzen.
oder tatsächliche Kosten. Kennzahl 9820
info: Die geltend gemachten Beträge sind in gleicher Höhe bei der Einkommensermittlung der Ausgedingeempfängerin beziehungsweise des Ausgedingeempfängers als wiederkehrende Bezüge anzusetzen.
d) An die Sozialversicherungsanstalt der Bauern bezahlte Sozialversicherungsbeiträge. Kennzahl 9830
Zwischensumme 2
Summe der zusätzlichen Ausgaben a) bis d) - Zwischensumme 2 (höchstens jedoch Zwischensumme 1)
Pauschalierte Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Pauschalierte Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft vor Berücksichtigung eines Grundfreibetrages gemäß Paragraf 10 (Zwischensumme 1 abzüglich Zwischensumme 2 - der Betrag darf nicht negativ sein).
Wechsel der Gewinnermittlungsart (Paragraf 4 Absatz 10) wurde vorgenommen
Bitte wählen Sie
Höhe des Übergangsgewinnes beziehungsweise Übergangsverlustes (Verluste in voller Höhe, wenn keine Eintragung in Kennzahl 9242 zu erfolgen hat). Kennzahl 9010
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 11
Siebentelbeträge aus einem Übergangsverlust des laufenden Jahres und beziehungsweise oder eines Vorjahres. Kennzahl 9242
Grundfreibetrag gemäß Paragraf 10 (13 Prozent der Einkünfte, maximal 3.900 Euro). Kennzahl 9221
info: Achtung: Die Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages.
Betrieb beziehungsweise Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil wurde veräußert oder aufgegeben
Bitte wählen Sie
Höhe des Veräußerungsgewinnes (vor allfälligem Freibetrag) beziehungsweise Veräußerungsverlustes. Kennzahl 9020
info: siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 12
Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß Paragraf 24 Absatz 4. Kennzahl 9021
Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft
info: Bitte diesen Betrag in das Formular E 6 übernehmen.
Die Aufteilung der Einkünfte erfolgt nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis und bei Ermittlung des Anteils am Gewinn beziehungsweise Verlust wurden keine Einkünfte aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen berücksichtigt, auf die der besondere Steuersatz von 25 Prozent anwendbar ist.
Bitte wählen Sie
info: Die nachstehende Aufteilung des Gewinns dient in diesem Fall nur Informationszwecken und muss nicht ausgefüllt werden.
siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 13
Die Aufteilung der Einkünfte erfolgt nicht nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis und beziehungsweise oder bei Ermittlung des Anteils am Gewinn beziehungsweise Verlust wurden Einkünfte aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen berücksichtigt, auf die der besondere Steuersatz von 25 Prozent anwendbar ist.
Bitte wählen Sie
info: In diesem Fall muss die nachfolgende Aufteilung des Gewinns ausgefüllt werden.
siehe Teil E der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 14
Aufteilung der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft auf die Beteiligten
Erste Beteiligte beziehungsweise erster Beteiligter
Name der beziehungsweise des ersten Beteiligten
Finanzamtsnummer beziehungsweise Steuernummer der beziehungsweise des ersten Beteiligten
Anteil der beziehungsweise des ersten Beteiligten am Gewinn
Berücksichtigte Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen der beziehungsweise des ersten Beteiligten
Immobilienertragsteuer der beziehungsweise des ersten Beteiligten
info: Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (betrifft nur Offene Gesellschaften oder Kommanditgesellschaften) abgeführt wurde. Beachten Sie bitte: Wurde Immobilienertragsteuer zur Steuernummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung erfolgen. Die Berücksichtigung beziehungsweise die Anrechnung der Immobilienertragsteuer erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.
Zweite Beteiligte beziehungsweise zweiter Beteiligter
Name der beziehungsweise des zweiten Beteiligten
Finanzamtsnummer beziehungsweise Steuernummer der beziehungsweise des zweiten Beteiligten
Anteil der beziehungsweise des zweiten Beteiligten am Gewinn
Berücksichtigte Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen der beziehungsweise des zweiten Beteiligten
Immobilienertragsteuer der beziehungsweise des zweiten Beteiligten
info: Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (betrifft nur Offene Gesellschaften oder Kommanditgesellschaften) abgeführt wurde. Beachten Sie bitte: Wurde Immobilienertragsteuer zur Steuernummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung erfolgen. Die Berücksichtigung beziehungsweise die Anrechnung der Immobilienertragsteuer erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.
Dritte Beteiligte beziehungsweise dritter Beteiligter
Name der beziehungsweise des dritten Beteiligten
Finanzamtsnummer beziehungsweise Steuernummer der beziehungsweise des dritten Beteiligten
Anteil der beziehungsweise des dritten Beteiligten am Gewinn
Berücksichtigte Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen der beziehungsweise des dritten Beteiligten
Immobilienertragsteuer der beziehungsweise des dritten Beteiligten
info: Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (betrifft nur Offene Gesellschaften oder Kommanditgesellschaften) abgeführt wurde. Beachten Sie bitte: Wurde Immobilienertragsteuer zur Steuernummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung erfolgen. Die Berücksichtigung beziehungsweise die Anrechnung der Immobilienertragsteuer erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.
Vierte Beteiligte beziehungsweise vierter Beteiligter
Name der beziehungsweise des vierten Beteiligten
Finanzamtsnummer beziehungsweise Steuernummer der beziehungsweise des vierten Beteiligten
Anteil der beziehungsweise des vierten Beteiligten am Gewinn
Berücksichtigte Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen der beziehungsweise des vierten Beteiligten
Immobilienertragsteuer der beziehungsweise des vierten Beteiligten
info: Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (betrifft nur Offene Gesellschaften oder Kommanditgesellschaften) abgeführt wurde. Beachten Sie bitte: Wurde Immobilienertragsteuer zur Steuernummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung erfolgen. Die Berücksichtigung beziehungsweise die Anrechnung der Immobilienertragsteuer erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.
Fünfte Beteiligte beziehungsweise fünfter Beteiligter
Name der beziehungsweise des fünften Beteiligten
Finanzamtsnummer beziehungsweise Steuernummer der beziehungsweise des fünften Beteiligten
Anteil der beziehungsweise des fünften Beteiligten am Gewinn
Berücksichtigte Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen der beziehungsweise des fünften Beteiligten
Immobilienertragsteuer der beziehungsweise des fünften Beteiligten
info: Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (betrifft nur Offene Gesellschaften oder Kommanditgesellschaften) abgeführt wurde. Beachten Sie bitte: Wurde Immobilienertragsteuer zur Steuernummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung erfolgen. Die Berücksichtigung beziehungsweise die Anrechnung der Immobilienertragsteuer erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.
Sechste Beteiligte beziehungsweise sechster Beteiligter
Name der beziehungsweise des sechsten Beteiligten
Finanzamtsnummer beziehungsweise Steuernummer der beziehungsweise des sechsten Beteiligten
Anteil der beziehungsweise des sechsten Beteiligten am Gewinn
Berücksichtigte Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen der beziehungsweise des sechsten Beteiligten
Immobilienertragsteuer der beziehungsweise des sechsten Beteiligten
info: Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (betrifft nur Offene Gesellschaften oder Kommanditgesellschaften) abgeführt wurde. Beachten Sie bitte: Wurde Immobilienertragsteuer zur Steuernummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung erfolgen. Die Berücksichtigung beziehungsweise die Anrechnung der Immobilienertragsteuer erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.
Gesamtsumme der Anteile am Gewinn aller Beteiligten
Gesamtsumme
Letzter Formularabschnitt
Steuerliche Vertretung und Unterschrift
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