Versicherungsnummer Teil 1 der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers, höchstens 4 Stellen
info: Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene Versicherungsnummer an.
Versicherungsnummer Teil 2 der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers, höchstens 6 Stellen
info: Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene Versicherungsnummer an.
Geburtsdatum der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers im Format Tag, Monat, jeweils zweistellig, Jahr vierstellig
Familienname oder Nachname der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
Vorname der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
Titel der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
Angaben zur ersten Personengesellschaft beziehungsweise Gemeinschaft
Bezeichnung und Anschrift der ersten Personengesellschaft beziehungsweise Gemeinschaft
Finanzamtsnummer, zweistellig
Steuernummer Teil 1, dreistellig
Steuernummer Teil 2, vierstellig
Beteiligung wird im Betriebsvermögen gehalten
Bitte wählen Sie
info: Wird die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten, ist bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil laut Punkt 1, 2 oder 3 (ohne Vornahme von Abzügen gemäß den Punkten 4 beziehungsweise 5) in der Kennzahl 9237 der Beilage E 1a zu erfassen. Ein gesonderter (zusätzlicher) Ausweis in den Punkten 9b), 10b), 11b) der Einkommensteuererklärung (E 1) hat zu unterbleiben. Bei beschränkt Steuerpflichtigen ist der Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil laut Punkt 6 (nach allfälliger Vornahme von Abzügen gemäß den Punkten 4 beziehungsweise 5) im Formular E 7 in den Punkten 1a), 2a), 3a) mitzuerfassen. Ein gesonderter (zusätzlicher) Ausweis in den Punkten 1b), 2b), 3b) hat zu unterbleiben.
1. Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft
2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
4. Abzug von im Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil enthaltenen endbesteuerungsfähigen beziehungsweise dem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften aus der Überlassung von Kapital (Kapitalerträgen) und beziehungsweise oder des positiven Saldos aus Substanzgewinnen und Substanzverlusten aus betrieblichem Kapitalvermögen.
5. Abzug von im Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil enthaltenen Substanzgewinnen betreffend Betriebsgrundstücken, soweit auf diese der besondere Steuersatz von 25 Prozent anwendbar ist.
5. Einkünfte nach Abzug gemäß Punkt 4 beziehungsweise Punkt 5
info: Hier sind gegebenenfalls auch Korrekturen betreffend des Gewinnfreibetrages insoweit vorzunehmen, als dieser auf Substanzgewinnen betreffend betriebliches Kapitalvermögen beziehungsweise Betriebsgrundstücke entfällt, die mit 25 Prozent besteuert werden (keine Ausübung der Regelbesteuerungsoption gemäß Punkt 8.1 beziehungsweise Punkt 8.2 im Formular E 1). Dementsprechend ist in den Kennzahlen 781 beziehungsweise 783 beziehungsweise 785 beziehungsweise 920 beziehungsweise 921 beziehungsweise 922 und beziehungsweise oder 551 beziehungsweise 552 beziehungsweise 553 des Formulars E 1 der Wert zu übernehmen, der um den auf diese Einkünfte enfalllenden anteiligen Gewinnfreibetrag gekürzt ist.
7. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
info: Bitte diesen Betrag in die Einkommensteuererklärung (E 1) in die Punkte 9b), 10b), 11b) beziehungsweise in die Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige (E 7) in die Punkte 1b), 2b), 3b), oder 6b) übernehmen.
Im Anteil an den Einkünften sind nichtausgleichsfähige Verluste im Sinne des Paragraf 2 Absatz 2a Einkommensteuergesetz 1988 enthalten. Kennzahl 342
Beteiligungsverluste aus Vorjahren sind gemäß Paragraf 2 Absatz 2b mit positiven Beteiligungseinkünften zu verrechnen in Höhe von: Kennzahl 346
Bei Ermittlungen der Einkünfte wurden Spenden berücksichtigt in Höhe von. Kennzahl 930
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende ausländische Quellensteuer
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende Europäische Union-Quellensteuer
Auf betriebliche Gewinne aus Grundstücksveräußerungen entfallende Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft) abgeführt wurde.
Angaben zur zweiten Personengesellschaft beziehungsweise Gemeinschaft
Bezeichnung und Anschrift der zweiten Personengesellschaft beziehungsweise Gemeinschaft
Finanzamtsnummer, zweistellig
Steuernummer Teil 1, dreistellig
Steuernummer Teil 2, vierstellig
Beteiligung wird im Betriebsvermögen gehalten
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info: Wird die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten, ist bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil laut Punkt 1, 2 oder 3 (ohne Vornahme von Abzügen gemäß den Punkten 4 beziehungsweise 5) in der Kennzahl 9237 der Beilage E 1a zu erfassen. Ein gesonderter (zusätzlicher) Ausweis in den Punkten 9b), 10b), 11b) der Einkommensteuererklärung (E 1) hat zu unterbleiben. Bei beschränkt Steuerpflichtigen ist der Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil laut Punkt 6 (nach allfälliger Vornahme von Abzügen gemäß den Punkten 4 beziehungsweise 5) im Formular E 7 in den Punkten 1a), 2a), 3a) mitzuerfassen. Ein gesonderter (zusätzlicher) Ausweis in den Punkten 1b), 2b), 3b) hat zu unterbleiben.
1. Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft
2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
4. Abzug von im Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil enthaltenen endbesteuerungsfähigen beziehungsweise dem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften aus der Überlassung von Kapital (Kapitalerträgen) und beziehungsweise oder des positiven Saldos aus Substanzgewinnen und Substanzverlusten aus betrieblichem Kapitalvermögen.
5. Abzug von im Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil enthaltenen Substanzgewinnen betreffend Betriebsgrundstücken, soweit auf diese der besondere Steuersatz von 25 Prozent anwendbar ist.
5. Einkünfte nach Abzug gemäß Punkt 4 beziehungsweise Punkt 5
info: Hier sind gegebenenfalls auch Korrekturen betreffend des Gewinnfreibetrages insoweit vorzunehmen, als dieser auf Substanzgewinnen betreffend betriebliches Kapitalvermögen beziehungsweise Betriebsgrundstücke entfällt, die mit 25 Prozent besteuert werden (keine Ausübung der Regelbesteuerungsoption gemäß Punkt 8.1 beziehungsweise Punkt 8.2 im Formular E 1). Dementsprechend ist in den Kennzahlen 781 beziehungsweise 783 beziehungsweise 785 beziehungsweise 920 beziehungsweise 921 beziehungsweise 922 und beziehungsweise oder 551 beziehungsweise 552 beziehungsweise 553 des Formulars E 1 der Wert zu übernehmen, der um den auf diese Einkünfte enfalllenden anteiligen Gewinnfreibetrag gekürzt ist.
7. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
info: Bitte diesen Betrag in die Einkommensteuererklärung (E 1) in die Punkte 9b), 10b), 11b) beziehungsweise in die Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige (E 7) in die Punkte 1b), 2b), 3b), oder 6b) übernehmen.
Im Anteil an den Einkünften sind nichtausgleichsfähige Verluste im Sinne des Paragraf 2 Absatz 2a Einkommensteuergesetz 1988 enthalten. Kennzahl 342
Beteiligungsverluste aus Vorjahren sind gemäß Paragraf 2 Absatz 2b mit positiven Beteiligungseinkünften zu verrechnen in Höhe von: Kennzahl 346
Bei Ermittlungen der Einkünfte wurden Spenden berücksichtigt in Höhe von. Kennzahl 930
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende ausländische Quellensteuer
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende Europäische Union-Quellensteuer
Auf betriebliche Gewinne aus Grundstücksveräußerungen entfallende Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft) abgeführt wurde.
Angaben zur dritten Personengesellschaft beziehungsweise Gemeinschaft
Bezeichnung und Anschrift der dritten Personengesellschaft beziehungsweise Gemeinschaft
Finanzamtsnummer, zweistellig
Steuernummer Teil 1, dreistellig
Steuernummer Teil 2, vierstellig
Beteiligung wird im Betriebsvermögen gehalten
Bitte wählen Sie
info: Wird die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten, ist bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil laut Punkt 1, 2 oder 3 (ohne Vornahme von Abzügen gemäß den Punkten 4 beziehungsweise 5) in der Kennzahl 9237 der Beilage E 1a zu erfassen. Ein gesonderter (zusätzlicher) Ausweis in den Punkten 9b), 10b), 11b) der Einkommensteuererklärung (E 1) hat zu unterbleiben. Bei beschränkt Steuerpflichtigen ist der Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil laut Punkt 6 (nach allfälliger Vornahme von Abzügen gemäß den Punkten 4 beziehungsweise 5) im Formular E 7 in den Punkten 1a), 2a), 3a) mitzuerfassen. Ein gesonderter (zusätzlicher) Ausweis in den Punkten 1b), 2b), 3b) hat zu unterbleiben.
1. Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft
2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
4. Abzug von im Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil enthaltenen endbesteuerungsfähigen beziehungsweise dem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften aus der Überlassung von Kapital (Kapitalerträgen) und beziehungsweise oder des positiven Saldos aus Substanzgewinnen und Substanzverlusten aus betrieblichem Kapitalvermögen.
5. Abzug von im Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil enthaltenen Substanzgewinnen betreffend Betriebsgrundstücken, soweit auf diese der besondere Steuersatz von 25 Prozent anwendbar ist.
5. Einkünfte nach Abzug gemäß Punkt 4 beziehungsweise Punkt 5
info: Hier sind gegebenenfalls auch Korrekturen betreffend des Gewinnfreibetrages insoweit vorzunehmen, als dieser auf Substanzgewinnen betreffend betriebliches Kapitalvermögen beziehungsweise Betriebsgrundstücke entfällt, die mit 25 Prozent besteuert werden (keine Ausübung der Regelbesteuerungsoption gemäß Punkt 8.1 beziehungsweise Punkt 8.2 im Formular E 1). Dementsprechend ist in den Kennzahlen 781 beziehungsweise 783 beziehungsweise 785 beziehungsweise 920 beziehungsweise 921 beziehungsweise 922 und beziehungsweise oder 551 beziehungsweise 552 beziehungsweise 553 des Formulars E 1 der Wert zu übernehmen, der um den auf diese Einkünfte enfalllenden anteiligen Gewinnfreibetrag gekürzt ist.
7. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
info: Bitte diesen Betrag in die Einkommensteuererklärung (E 1) in die Punkte 9b), 10b), 11b) beziehungsweise in die Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige (E 7) in die Punkte 1b), 2b), 3b), oder 6b) übernehmen.
Im Anteil an den Einkünften sind nichtausgleichsfähige Verluste im Sinne des Paragraf 2 Absatz 2a Einkommensteuergesetz 1988 enthalten. Kennzahl 342
Beteiligungsverluste aus Vorjahren sind gemäß Paragraf 2 Absatz 2b mit positiven Beteiligungseinkünften zu verrechnen in Höhe von: Kennzahl 346
Bei Ermittlungen der Einkünfte wurden Spenden berücksichtigt in Höhe von. Kennzahl 930
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende ausländische Quellensteuer
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende Europäische Union-Quellensteuer
Auf betriebliche Gewinne aus Grundstücksveräußerungen entfallende Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft) abgeführt wurde.
Angaben zur vierten Personengesellschaft beziehungsweise Gemeinschaft
Bezeichnung und Anschrift der vierten Personengesellschaft beziehungsweise Gemeinschaft
Finanzamtsnummer, zweistellig
Steuernummer Teil 1, dreistellig
Steuernummer Teil 2, vierstellig
Beteiligung wird im Betriebsvermögen gehalten
Bitte wählen Sie
info: Wird die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten, ist bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil laut Punkt 1, 2 oder 3 (ohne Vornahme von Abzügen gemäß den Punkten 4 beziehungsweise 5) in der Kennzahl 9237 der Beilage E 1a zu erfassen. Ein gesonderter (zusätzlicher) Ausweis in den Punkten 9b), 10b), 11b) der Einkommensteuererklärung (E 1) hat zu unterbleiben. Bei beschränkt Steuerpflichtigen ist der Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil laut Punkt 6 (nach allfälliger Vornahme von Abzügen gemäß den Punkten 4 beziehungsweise 5) im Formular E 7 in den Punkten 1a), 2a), 3a) mitzuerfassen. Ein gesonderter (zusätzlicher) Ausweis in den Punkten 1b), 2b), 3b) hat zu unterbleiben.
1. Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft
2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
4. Abzug von im Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil enthaltenen endbesteuerungsfähigen beziehungsweise dem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften aus der Überlassung von Kapital (Kapitalerträgen) und beziehungsweise oder des positiven Saldos aus Substanzgewinnen und Substanzverlusten aus betrieblichem Kapitalvermögen.
5. Abzug von im Gewinnanteil beziehungsweise Verlustanteil enthaltenen Substanzgewinnen betreffend Betriebsgrundstücken, soweit auf diese der besondere Steuersatz von 25 Prozent anwendbar ist.
5. Einkünfte nach Abzug gemäß Punkt 4 beziehungsweise Punkt 5
info: Hier sind gegebenenfalls auch Korrekturen betreffend des Gewinnfreibetrages insoweit vorzunehmen, als dieser auf Substanzgewinnen betreffend betriebliches Kapitalvermögen beziehungsweise Betriebsgrundstücke entfällt, die mit 25 Prozent besteuert werden (keine Ausübung der Regelbesteuerungsoption gemäß Punkt 8.1 beziehungsweise Punkt 8.2 im Formular E 1). Dementsprechend ist in den Kennzahlen 781 beziehungsweise 783 beziehungsweise 785 beziehungsweise 920 beziehungsweise 921 beziehungsweise 922 und beziehungsweise oder 551 beziehungsweise 552 beziehungsweise 553 des Formulars E 1 der Wert zu übernehmen, der um den auf diese Einkünfte enfalllenden anteiligen Gewinnfreibetrag gekürzt ist.
7. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
info: Bitte diesen Betrag in die Einkommensteuererklärung (E 1) in die Punkte 9b), 10b), 11b) beziehungsweise in die Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige (E 7) in die Punkte 1b), 2b), 3b), oder 6b) übernehmen.
Im Anteil an den Einkünften sind nichtausgleichsfähige Verluste im Sinne des Paragraf 2 Absatz 2a Einkommensteuergesetz 1988 enthalten. Kennzahl 342
Beteiligungsverluste aus Vorjahren sind gemäß Paragraf 2 Absatz 2b mit positiven Beteiligungseinkünften zu verrechnen in Höhe von: Kennzahl 346
Bei Ermittlungen der Einkünfte wurden Spenden berücksichtigt in Höhe von. Kennzahl 930
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende ausländische Quellensteuer
Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende Europäische Union-Quellensteuer
Auf betriebliche Gewinne aus Grundstücksveräußerungen entfallende Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft) abgeführt wurde.