E 108c, Beilage zur Einkommensteuererklärung beziehungsweise Körperschaftsteuererklärung oder Feststellungserklärung für das Veranlagungsjahr 2013 zur Geltendmachung einer Forschungsprämie, Bildungsprämie!

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Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular E108c, Beilage zur Einkommensteuererklärung beziehungsweise Körperschaftsteuererklärung oder Feststellungserklärung für das Veranlagungsjahr 2013 zur Geltendmachung einer Forschungsprämie, Bildungsprämie!

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

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Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 zu verstehen.
Beachten Sie bitte: Prämien können erst nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres geltend gemacht werden, spätestens jedoch bis zum Eintritt der Rechtskraft des betreffenden Bescheides.
 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

Finanzamt

 


Abgabenkontonummer







 

Angaben zur Antragstellerin beziehungsweise zum Antragsteller

 


 
info: Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene Versicherungsnummer an.

 


 
info: Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene Versicherungsnummer an.

 












 

1. Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung (Paragraf 108c Absatz 2 Ziffer 1)
siehe Erläuterungen, Verweise 1 bis 3

 


 

 
Für die gesamte der Forschungsprämie zu Grunde gelegte eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung liegt eine Forschungsbestätigung beziehungsweise liegen mehrere Forschungsbestätigungen (Paragraf 118a Bundesabgabenordnung) vor und ich kann glaubhaft machen, dass die Durchführung in der Weise erfolgt ist, wie sie der Forschungsbestätigung zu Grunde gelegt worden ist oder davon nicht wesentlich abweicht. Ein Jahresgutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft ist daher nicht erforderlich und wurde nicht angefordert.    
 
 

 
Die Bemessungsgrundlage der beantragten Prämie ist um mehr als 10 Prozent niedriger als die Bemessungsgrundlage, die der Anforderung auf Erstellung des Jahersgutachtens der Forschungsförderungsgesellschaft zu Grunde gelegt wurde.    
 
 

 


 
info: Die Gründe für die Abweichung sind in einer gesonderten Beilage zu dieser Erklärung darzustellen.

 
 

2. Forschungsprämie für Auftragsforschung (Paragraf 108c Absatz 2 Ziffer 2)
siehe Erläuterungen, Verweis 7

 


 
info: siehe Erläuterungen, Verweis 4
Bitte stellen Sie zur Begründung des Vorliegens der inhaltlichen Voraussetzungen für die Forschungsprämie für das in Auftrag gegebene Forschungsprojekt beziehungsweise Forschungsvorhaben beziehungsweise für die in Auftrag gegebenen Forschungsprojekte beziehungsweise Forschungsvorhaben aussagekräftig in einer gesonderten Beilage dar:
  • Beschreibung des Forschungsprojekts beziehungsweise des Forschungsvorhabens nach Titel, Ziel und Inhalt, Methode beziehungsweise Vorgangsweise und Neuheit.
  • Auftragnehmerin beziehungsweise Auftragnehmer (Bezeichnung, Adresse und Qualifikation der Auftragnehmerin beziehungsweise des Auftragnehmers in Bezug auf die in Auftrag gegebene Forschung).
Bei mehreren in Auftrag gegebenen Forschungsprojekten beziehungsweise Forschungsvorhaben ist die jeweils darauf entfallende Bemessungsgrundlage anzugeben.

 
 

3. Bildungsprämie (Paragraf 108c Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 4 Ziffer 8)
siehe Erläuterungen, Verweis 8

 


 

 

 
Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrift

 
 
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (Paragraf 139 Bundesabgabenordnung).

 
 
Wichtiger Hinweis: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente beziehungsweise Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektronischer Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden. Bewahren Sie diese aber mindestens sieben Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

 




 
 
 

(Verweis 1)

Voraussetzung für eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung ist, ein von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft kostenlos zu erstellendes Gutachten beziehungsweise Jahresgutachten. Darin beurteilt die Forschungsförderungsgesellschaft, ob in Bezug auf die erfassten Forschungsaktivitäten und Entwicklungsaktivitäten der Eigenforschung die geforderten inhaltlichen Voraussetzungen für die Forschungsprämie vorliegen. Die Forschungsförderungsgesellschaft beurteilt dies auf Grundlage der ihr bekannt gegebenen Angaben nach dem Maßstab der Begriffsdefinitionen des Paragraf 108c, der dazu ergangenen Verordnung sowie ergänzend nach dem Frascati Manual (2002) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Kein Gutachten ist nur in Fällen erforderlich, die unter Punkt 5 beschrieben sind.

(Verweis 2)

Beurteilungsgrundlage für die Forschungsförderungsgesellschaft sind die Beschreibungen der Forschungsaktivitäten und Entwicklungsaktivitäten im Rahmen der Anforderung des Gutachtens. Dieses unterliegt der freien Beweiswürdigung des Finanzamtes, das allein über die Forschungsprämie entscheidet. Einwände gegen die Beurteilung sind daher gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
Beachten Sie bitte, dass das Gutachten nur dann ein richtiges Bild über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für die Forschungsprämie geben kann, wenn die Informationen, die Sie der Forschungsförderungsgesellschaft im Rahmen der Anforderung des Gutachtens gemacht haben, richtig sind; die Forschungsförderungsgesellschaft selbst beurteilt das nicht. Sollten Angaben nicht stimmen, kann die Zugrundelegung der richtigen Verhältnisse eine andere Beurteilung nach sich ziehen. Die Richtigkeit der Angaben in der Gutachtensanforderung kann vom Finanzamt im Abgabenverfahren geprüft werden.

(Verweis 3)

Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das Sie die Forschungsprämie geltend machen, können Sie das Gutachten auch schon vor der Beantragung der Forschungsprämie anfordern. Sie können aber umgekehrt die Forschungsprämie (ebenfalls nach Ablauf des Wirtschaftsjahres) mit diesem Formular auch schon vor Anforderung des Gutachtens beantragen: Beachten Sie bitte, dass zur Geltendmachung der Prämie stets dieses Formular ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden muss; die bloße Anforderung des Gutachtens bei der Forschungsförderungsgesellschaft reicht zur Geltendmachung nicht aus.

 
 

(Verweis 4)

Die Prämie steht für Aufwendungen zu, die in einem Wirtschaftsjahr angefallen sind, das der Veranlagung 2013 zugrunde gelegt wird. Sollten im Veranlagungsjahr 2013 mehrere Wirtschaftsjahre geendet haben, geben Sie bitte die Summe der auf die beiden Wirtschaftsjahre entfallenen Prämien an.

 
 

(Verweis 5)

Ist die gesamte Forschungstätigkeit, die sie der Bemessung der Forschungsprämie zu Grunde legen, von einer aufrechten Forschungsbestätigung (Paragraf 118a Bundesabgabenordnung) umfasst, ist ein Gutachten beziehungsweise Jahresgutachten nicht erforderlich, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Durchführung in einer Weise erfolgt ist, wie sie in der Forschungsbestätigung umschrieben ist oder davon nicht wesentlich abweicht. Ist das der Fall, kreuzen sie dieses Kästchen an.

 
 

(Verweis 6)

Die Bemessungsgrundlage, die diesem Antrag zu Grunde liegt, darf von der Bemessungsgrundlage, die der Anforderung des Jahresgutachtens zu Grunde gelegt wird beziehungsweise zu Grunde gelegt wurde, grundsätzlich um nicht mehr als plus beziehungsweise minus 10 Prozent abweichen. Eine um mehr als 10 Prozent niedrigere Bemessungsgrundlage kann sich ergeben, wenn sich als Ergebnis der Begutachtung durch die Forschungsförderungsgesellschaft der Umfang der begünstigten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung verringert.
Wenn Sie daher die Prämie erst nach Vorliegen des Gutachtens der Forschungsförderungsgesellschaft beantragen und diesem Antrag (infolge der Begutachtung durch die Forschungsförderungsgesellschaft) eine um mehr als 10 Prozent niedrigere Bemessungsgrundlage zu Grunde legen, kreuzen sie dieses Kästchen an und geben Sie den Betrag der Abweichung an. Begründen sie die Abweichung in einer eigenen Beilage und zwar bezogen auf das betroffene Forschungsprojekt beziehungsweise den betroffenen Forschungsschwerpunkt beziehungsweise die jeweils betroffenen Forschungsprojekte beziehungsweise Forschungsschwerpunkte.

 
 

(Verweis 7)

Für die Forschungsprämie für Auftragsforschung ist kein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft erforderlich. Zur Überprüfung der inhaltlichen Voraussetzung für die Prämie ist die in Auftrag gegebene Forschung nach Titel, Ziel, Inhalt, Methode beziehungsweise Vorgangsweise und Neuheit zu beschreiben und es sind die geforderten Angaben zum Auftragnehmer zu machen. Die Struktur der Beschreibung entspricht derjenigen, die für die Beschreibung eines Forschungsprojektes beziehungsweise eines Forschungsschwerpunktes im Rahmen der Anforderung eines Gutachtens bei der Forschungsförderungsgesellschaft (als Voraussetzung für die Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung) vorgesehen ist.

 
 

(Verweis 8)

Eine Bildungsprämie kann für Aufwendungen geltend gemacht werden, die von einem Arbeitgeber für die im betrieblichen Interesse erfolgte Ausbildung und Fortbildung von Arbeitnehmern an externe Ausbildungseinrichtungen und Fortbildungseinrichtungen geleistet werden (Paragraf 4 Absatz 4 Ziffer 8 in Verbindung mit Paragraf 108c Absatz 1; siehe auch Randzahl 8210f Einkommensteuerrichtlinien 2000).

 
 
 
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Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: E108c; 2013; Inter-Steuern; wai

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