WA 1, Erklärung über die Werbeabgabe für das Kalenderjahr 2011

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Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular WA 1, Erklärung über die Werbeabgabe für das Kalenderjahr 2011!

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
Sehr geehrte Steuerzahlerin! Sehr geehrter Steuerzahler!

Reichen Sie bitte diese Steuererklärung samt Beilagen und Belegen bis 2. April 2012 bei Ihrem Finanzamt ein.
Sollten Sie triftige Gründe haben, können Sie um Verlängerung der Einreichungsfrist ansuchen.
Für die sorgfältige Ausfertigung der Erklärung dankt Ihr Finanzamt.

 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

Finanzamt

 








 

Angaben zur Steuerzahlerin beziehungsweise zum Steuerzahler

 










 

Berechnung der Werbeabgabe

 
Art der Versteuerung  



 

Bemessungsgrundlagen







 

Werbeabgabe



 
info: Die Werbeabgabe beträgt 5 Prozent des unter Kennzahl 150 angeführten Gesamtbetrags der Bemessungsgrundlagen.

 


Somit verbleiben als Gutschrift beziehungsweise zur Nachzahlung  



 
 
info: verbleibenden Betrag bitte im nachstehenden Feld eingeben

 


 
info: Verbleibende Gutschrift beziehungsweise Nachzahlung ist die zu entrichtende Werbeabgabe abzüglich eines bereits entrichteten Betrags.

 

 
Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrift

 
 
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (Paragraf 139 Bundesabgabenordnung).

 




 

Erläuterungen zur Werbeabgabe (Erläuterungen überspringen)

 
 
Der Abgabe unterliegen Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Wird eine zum Empfang in Österreich bestimmte Werbeleistung in Hörfunk und Fernsehen vom Ausland aus verbreitet, dann gilt sie als im Inland erbracht.

Als Werbeleistung gilt:

  • Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes.
  • Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk und Fernsehen.
  • Die Duldung der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften.

Nicht als Werbeleistung gelten:

  • Die mediale Unterstützung gemäß Paragraf 17 Absatz 7 des Glückspielgesetzes.

Wer ist Abgabenschuldnerin beziehungsweise Abgabenschuldner der Abgabe?

Abgabenschuldnerin beziehungsweise Abgabenschuldner ist diejenige beziehungsweise derjenige, die beziehungsweise der Anspruch auf ein Entgelt zur Durchführung einer Werbeleistung hat. Ist die Auftragnehmerin beziehungsweise der Auftragnehmer eine Unternehmerin beziehungsweise ein Unternehmer, die beziehungsweise der weder Sitz, Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte im Inland hat, so haftet die inländische Auftraggeberin beziehungsweise der inländische Auftraggeber für die Abfuhr der Abgabe. Ist auch keine inländische Auftraggeberin beziehungsweise kein inländischer Auftraggeber vorhanden, so haftet diejenige beziehungsweise derjenige, in deren beziehungsweise dessen Interesse der Auftrag durchgeführt wird, für die Abfuhr der Abgabe.

Berechnung der Werbeabgabe:

Bemessungsgrundlage der Werbeabgabe ist das Entgelt im Sinne des Paragraf 4 Umsatzsteuergesetz 1994, das die Übernehmerin beziehungsweise der Übernehmer der Auftraggeberin beziehungsweise dem Auftraggeber in Rechnung stellt, wobei die Werbeabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage ist.
Die Abgabe beträgt 5 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Wann ist die Abgabe zu berechnen und die Steuererklärung einzureichen?

Die Abgabe ist monatlich zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (Fälligkeitstag) beim Finanzamt zu entrichten. Beträge unter 50 Euro sind nicht zu entrichten.
Die Jahreserklärung für 2011 ist vollständig ausgefüllt bis 2. April 2012 bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen.
Die Verpflichtung zur Einreichung einer Jahreserklärung entfällt, wenn die Summe der abgabepflichtigen Entgelte im Veranlagungszeitraum 10000 Euro nicht erreicht.

Entrichtung der Werbeabgabe:

Für die Entrichtung der Werbeabgabe verwenden Sie bitte die bei den örtlich zuständigen Finanzämtern und Postämtern aufliegenden Finanzamtszahlscheine.
Detaillierte Ausfüllhinweise können Sie der Rückseite der Zahlscheine entnehmen.

 
 
 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie das Original-Formular im PDF-Format erstellen. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: WA1; 2011; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

Hinweise für sehbehinderte Benutzer:

Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Hinweise für blinde Benutzer:

Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Informationstexte nicht übersehen! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.

Schaltflächen zur Formularbedienung:

Am Ende des Formulars finden Sie Schaltflächen für das Erstellen des Originalformulars, sowie zum Rücksetzen der Formularwerte.

Zurück zum Formularanfang:

Lesen Sie entweder im folgenden Abschnitt noch die Konformitätserklärung oder kehren Sie zum Beginn des Formulars zurück.

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