L1i, Beilage zur Erklärung zur Arbeitnehmerinnenveranlagung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung (L 1) oder Einkommensteuererklärung (E 1) für 2011

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Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular L 1i, Beilage zur Erklärung zur Arbeitnehmerinnenveranlagung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung (L 1) oder Einkommensteuererklärung (E 1) für 2011

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
Dieses Formular ist eine Beilage für

Beachten Sie bitte: Diese Beilage darf einer Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige (Formular E 7) nicht angeschlossen werden. Wenn Sie als beschränkt Steuerpflichtige beziehungsweise Steuerpflichtiger nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezogen haben, füllen Sie bitte die Formulare L 1 und L 1i aus. Bei Bezug von anderen Einkünften verwenden Sie bitte das Formular E 7.

Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 zu verstehen.

Steuerliche Informationen finden Sie im Steuerbuch 2012 (>> Verweis außerhalb des Formulars: www.bmf.gv.at, Publikationen - Broschüren und Ratgeber) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Bitte übermitteln Sie keine Belege (Beilagen). Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre auf, da Belege gegebenenfalls von Ihrem Finanzamt überprüft werden.

Betragsangaben in EURO und Cent.

 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

Finanzamt

 


 

1. Angaben zur Person

 


 
info: Bitte geben Sie hier die Versicherungsnummer des österreichischen Sozialversicherungsträgers an.

 


 
Als Beilage zum Formular L 1 müssen die zwei folgenden Felder nicht ausgefüllt werden.

 




1.4 Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich im Jahr 2011

1.4 Ich hatte im Jahr 2011 einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war    
 
1.4.1 Grenzgänger im Sinne des Paragraf 16 Absatz 1 Ziffer 4 litera g    
 
1.4.2 bei einer ausländischen Arbeitgeberin beziehungsweise einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt, aber nicht Grenzgänger    
 
1.4.3 bei einer in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörde oder internationalen Organisation (zum Beispiel UNIDO - Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung) beschäftigt (sur-place-Personal)    
 
1.4.4 Bezieherin beziehungsweise Bezieher einer ausländischen Pension    
 

1.5 Keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich im Jahr 2011

 
Hinweis: Dieser Punkt ist nur auszufüllen, wenn diese Beilage mit einem Formular L 1 abgegeben wird.
Beachten Sie bitte auch Punkt 5. und Punkt 6.

 
1.5 Ich hatte im Jahr 2011 keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war    
 
1.5.1 bei einer Arbeitgeberin beziehungsweise einem Arbeitgeber (mit Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt (zum Beispiel als Tagespendlerin beziehungsweise Tagespendler, Saisonarbeiterin beziehungsweise Saisonarbeiter, et cetera)    
 
1.5.2 Bezieherin beziehungsweise Bezieher einer österreichischen Pension    
 
1.5.3 bei einer ausländischen Arbeitgeberin beziehungsweise bei einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt    
 
 
info: Für Bezüge im Sinne der Punkte 1.5.1 und 1.5.2 wird von der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber beziehungsweise der pensionsauszahlenden Stelle dem Finanzamt ein Lohnzettel (L 16) übermittelt.

 
 

2. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht

 

Einkünfte OHNE Lohnausweis (kein Formular L 17 vorhanden)

 

 
info: Einkünfte mit Sonderzahlungen müssen in einem Lohnausweis (Formular L 17) ausgewiesen werden. Einkünfte die einem Progressionsvorbehalt unterliegen sind nicht hier, sonder in Kennzahl 453 einzutragen.

 
2.1.1 Ich erkläre, dass die Kennzahl 359 ausschließlich Pensionsbezüge enthält.    
 


Einkünfte, für die ein Lohnausweis (Formular L 17) vorliegt

 
Wenn zutreffend, Anzahl bitte unbedingt in nachfolgendem Feld angeben!

 


 
Schließen Sie bitte die Lohnausweise beziehungsweise Lohnbescheinigungen nur dann an, wenn diese von der auszahlenden Stelle nicht elektronisch übermittelt werden.

 
 

3. Entlastung von der Auslandssteuer durch die ausländische Steuerverwaltung

 
Entlastung von der Auslandsteuer durch die ausländische Steuerverwaltung  




 


 

4. Progressionsvorbehalt

 
 

 
info: Hinweis: Die Kennzahl 493 ist jedenfalls auszufüllen.
Diese Einkünfte dürfen weder in der Kennzahl 359, noch im Lohnausweis (Formular L 17) enthalten sein.

 


 
info: gegebenenfalls den Wert Null eintragen
Achtung: Diese Werbungskosten dürfen nicht auch im Formular L 1 beziehungsweise im Formular E 1 berücksichtigt werden.

 


 
 

5. Antrag auf Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht (Paragraf 102 Absatz 1 Ziffer 3)

 
 
Hinweis: Die Antragsveranlagung wird nur dann durchgeführt, wenn das entsprechende Kästchen angekreuzt ist.

 
5.1 Ich beantrage die Veranlagung für meine nichtselbstständigen Bezüge aus der Tätigkeit im Sinne des Paragraf 99 Absatz 1 Ziffer 1, von denen Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent einbehalten wurde.    
 
5.2 Ich beantrage die Veranlagung für andere nichtselbstständige Bezüge.    
 
 
 

6. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (Paragraf 1 Absatz 4)

 
6.1 Ich hatte im Jahr 2011 in Österreich weder einen Wohnsitz noch meinen gewöhnlichen Aufenthalt    
 
 
Bitte geben Sie nachstehend das internationale Kraftfahrzeug-Kennzeichen an.

 




6.2 Ich beantrage gemäß Paragraf 1 Absatz 4, im Jahr 2011 als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden und verfüge über die notwendige Bescheinigung meines Ansässigkeitsstaates (Formular E 9).    
 




 
info: Nur auszufüllen, wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt wurde.

 

 
Achtung! Letzter Fomularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrift

 
 
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

 




 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben bevor Sie das Formular versenden. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: L1i; 2011; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

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Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Hinweise für blinde Benutzer:

Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Informationstexte nicht übersehen! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.

Schaltflächen zur Formularbedienung:

Am Ende des Formulars finden Sie Schaltflächen für das Erstellen des Originalformulars, sowie zum Rücksetzen der Formularwerte.

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