Kr 1, Kraftfahrzeugsteuererklärung für 2011

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Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular Kr 1, Kraftfahrzeugsteuererklärung für 2011!

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 

Sehr geehrte Steuerzahlerin! Sehr geehrter Steuerzahler!

Reichen Sie bitte diese Steuererklärung bis 2. April 2012 bei Ihrem Finanzamt ein. Sollten Sie triftige Gründe haben, können Sie um Verlängerung der Einreichungsfrist ansuchen.
Lesen Sie bitte dieses Formular und die Erläuterungen (Formular Kr 2) genau durch. Wenn für Sie Fragen offen bleiben, steht Ihnen das Finanzamt mit Auskünften gerne zur Verfügung.
Für die sorgfältige Ausfertigung der Erklärung dankt Ihr Finanzamt.
 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

Finanzamt

 


 
Steuernummer bitte bei allen Eingaben anführen

 






 

Angaben zur Abgabepflichtigen beziehungsweise zum Abgabepflichtigen

 






 

Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen

 
 
Bemessungsgrundlage: höchstes zulässiges Gesamtgewicht.

Siehe Ausfüllanleitung Kr 2, VERWEIS 5.1.

(Eintragungsmöglichkeit für 13 Kraftfahrzeuge).

Für zusätzliche Erläuterungen zu Datum der Zulassung beziehungsweise Datum der Abmeldung lesen Sie Hinweis 1.
Für zusätzliche Erläuterungen zum höchsten zulässigen Gesamtgewicht lesen Sie Hinweis 2.
Für zusätzliche Erläuterungen zum Steuersatz lesen Sie Hinweis 3.
Für zusätzliche Erläuterungen zur Anzahl der Monate lesen Sie Hinweis 4.
Für zusätzliche Erläuterungen zur Anzahl der Tage lesen Sie Hinweis 5.


 

Erstes Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Zweites Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Drittes Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Viertes Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Fünftes Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Sechstes Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Siebentes Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Achtes Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Neuntes Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Zehntes Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Elftes Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Zwölftes Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Dreizehntes Kraftfahrzeug:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 80 Euro)

 








Weitere Angaben auf gesondertem Blatt (Fortsetzung)



 

Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen

 
 
Bemessungsgrundlage: höchstes zulässiges Gesamtgewicht.

Siehe Ausfüllanleitung Kr 2, Verweis 5.1.

(Eintragungsmöglichkeit für 10 Anhänger).

Für zusätzliche Erläuterungen zu Datum der Zulassung beziehungsweise Datum der Abmeldung lesen Sie Hinweis 1.
Für zusätzliche Erläuterungen zum höchsten zulässigen Gesamtgewicht lesen Sie Hinweis 2.
Für zusätzliche Erläuterungen zum Steuersatz lesen Sie Hinweis 3.
Für zusätzliche Erläuterungen zur Anzahl der Monate lesen Sie Hinweis 4.
Für zusätzliche Erläuterungen zur Anzahl der Tage lesen Sie Hinweis 5.


 

Erster Anhänger:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 66 Euro)

 








Zweiter Anhänger:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 66 Euro)

 








Dritter Anhänger:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 66 Euro)

 








Vierter Anhänger:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 66 Euro)

 








Fünfter Anhänger:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 66 Euro)

 








Sechster Anhänger:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 66 Euro)

 








Siebenter Anhänger:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 66 Euro)

 








Achter Anhänger:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 66 Euro)

 








Neunter Anhänger:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 66 Euro)

 








Zehnter Anhänger:













 
info: Monatssteuer (mindestens 15 höchstens 66 Euro)

 








Weitere Angaben auf gesondertem Blatt (Fortsetzung)



 

Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen

 
 
Bemessungsgrundlage: Motorleistung.

Siehe Ausfüllanleitung Kr 2, Verweis 5.2 und 5.3.

(Eintragungsmöglichkeit für 2 Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen).

Für zusätzliche Erläuterungen zu den hier anzugebenden Kraftfahrzeugen lesen Sie Hinweis 6 und Hinweis 7.

Für zusätzliche Erläuterungen zur Motorleistung lesen Sie Hinweis 8.
Für zusätzliche Erläuterungen zum Steuersatz lesen Sie Hinweis 9.
Für zusätzliche Erläuterungen zur Monatssteuer lesen Sie Hinweis 10.
Für zusätzliche Erläuterungen zur Anzahl der Monate lesen Sie Hinweis 4.
Für zusätzliche Erläuterungen zur Anzahl der Tage lesen Sie Hinweis 5.


 

Erster Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen:



Personenkraftwagen, Kombi    
 
anderes Fahrzeug    
 






















Zweiter Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen:



Personenkraftwagen, Kombi    
 
anderes Fahrzeug    
 






















Weitere Angaben auf gesondertem Blatt (Fortsetzung)



Erhöhung gemäß Paragraf 5 Absatz 1 Ziffer 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992

 
Siehe Ausfüllanleitung Kr 2, VERWEIS 5.2.

 




 

Krafträder (Motorräder, Motorräder mit Beiwagen und Motordreiräder)

 
 
Siehe Ausfüllanleitung Kr 2, VERWEIS 5.4.

(Eintragungsmöglichkeit für zwei Krafträder).

Für zusätzliche Erläuterungen zum Steuersatz lesen Sie Hinweis 11.
Für zusätzliche Erläuterungen zur Anzahl der Monate lesen Sie Hinweis 4.
Für zusätzliche Erläuterungen zur Anzahl der Tage lesen Sie Hinweis 5.


 

Erstes Kraftrad:





















Zweites Kraftrad:





















Weitere Angaben auf gesondertem Blatt (Fortsetzung)



Ermäßigung für Beförderung im Inland mit der Eisenbahn im Huckepackverkehr



 
info: Bitte auf einer Beilage näher erläutern.

Siehe Ausfüllanleitung Kr 2, VERWEIS 5.1.


 
 

Anrechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf die Kraftfahrzeugsteuer

 
 
Bei Wechselkennzeichen zwischen kraftfahrzeugsteuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugen, für die motorbezogene Versicherungssteuer entrichtet wurde.

Siehe Ausfüllanleitung Kr 2, VERWEIS 5.5.

(Eintragungsmöglichkeit für drei Kraftfahrzeuge).

Für zusätzliche Erläuterungen zur Zuweisung des Wechselkennzeichens lesen Sie Hinweis 12.
Für zusätzliche Erläuterungen zur auf 2011 entfallenden motorbezogenen Versicherungssteuer lesen Sie Hinweis 13.


 

Erstes Kraftfahrzeug:









Art des Fahrzeuges  



 


Zweites Kraftfahrzeug:









Art des Fahrzeuges  



 


Drittes Kraftfahrzeug:









Art des Fahrzeuges  



 


Weitere Angaben auf gesondertem Blatt (Fortsetzung)



Zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer




Somit verbleiben  



 



 
Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrift

 
 
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich feststellen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (Paragraf 139 Bundesabgabenordnung).

 




 
 
 

Hinweis 1

Bitte das Datum der Zulassung beziehungsweise Ende der Zulassung angeben, wenn es in den Erklärungszeitraum fällt. Bei durchgehender Steuerpflicht während des ganzen Kalenderjahres ist hier eine Eintragung nicht erforderlich.

Hinweis 2

Aufgerundet auf volle Tonnen

Hinweis 3

Der Steuersatz beträgt
  • bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen 1,55 Euro, mindestens 15 Euro;
  • bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen bis zu 18 Tonnen 1,70 Euro;
  • bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen 1,90 Euro, höchstens 80 Euro, bei Anhängern höchstens 66 Euro.

Hinweis 4

Hier ist die Anzahl jener Monate anzugeben, für die die Steuerpflicht durchgehend während des ganzen Monats bestanden hat.

Hinweis 5

Anmeldung beziehungsweise Abmeldung: Die Kraftfahrzeugsteuer dieses Monats errechnet sich aus einem Dreißigstel der Monatssteuer mal Anzahl der steuerpflichtigen Tage in diesem Monat. Bei gleichzeitiger Anmeldung und Abmeldung desselben Kraftfahrzeuges innerhalb eines Kalenderjahres ist hier für die tageweise Berechnung die Summe der steuerpflichtigen Tage des Monats der Zulassung und des Monats der Abmeldung (also auch größer als 31 denkbar) für die weitere Berechnung anzusetzen.

Hinweis 6

Hier sind jene Kraftfahrzeuge einzutragen, die ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet wurden sowie Kraftfahrzeuge der im Paragraf 59 Absatz 2 Kraftfahrgesetz angeführten Fahrzeugbesitzer (Bund und andere), für die keine Haftpflichtversicherung besteht.

Hinweis 7

Zugmaschinen und Motorkarren mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen sind hier zu erklären.

Hinweis 8

Mindestens jedoch 10 Kilowatt.

Hinweis 9

Der Steuersatz beträgt 0,6 Euro je Kilowatt Motorleistung.

Hinweis 10

Bei anderen Kraftfahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen ist hier ein Betrag von höchstens 66 Euro anzusetzen.

Hinweis 11

Der Steuersatz beträgt 0,0242 Euro je Kubikzentimeter Hubraum.

Hinweis 12

Bitte das Datum der Zuweisung des Wechselkennzeichens anzugeben, wenn es in den Erklärungszeitraum fällt. Bei Zuweisung des Wechselkennzeichens während des ganzen Kalenderjahres ist hier eine Eintragung nicht erforderlich.

Hinweis 13

Die Anrechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer kann höchstens bis zu einer Höhe der Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.

 
 
 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie das Original-Formular im PDF-Format erstellen. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: Kr1; 2011; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

Hinweise für sehbehinderte Benutzer:

Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Hinweise für blinde Benutzer:

Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Informationstexte nicht übersehen! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.

Achtung - langes Formular:

Dieses Formular hat sehr viele Formularelemente. In bestimmten Web-Browsern kann dies für sehende Benutzer zu Problemen beim Ausfüllen des Formulars führen. Beachten Sie daher bitte die Hinweise im Abschnitt 'Probleme bei langen Formularen' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Schaltflächen zur Formularbedienung:

Am Ende des Formulars finden Sie Schaltflächen für das Erstellen des Originalformulars, sowie zum Rücksetzen der Formularwerte.

Zurück zum Formularanfang:

Lesen Sie entweder im folgenden Abschnitt noch die Konformitätserklärung oder kehren Sie zum Beginn des Formulars zurück.

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