Vers 1, Versicherungssteuererklärung für 2010

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Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular Vers 1, Versicherungssteuererklärung für 2010
für Versicherer und Bevollmächtigte gemäß Paragraf 7 Absatz 1 und 2 Versicherungssteuergesetz 1953!

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 

Sehr geehrte Steuerzahlerin! Sehr geehrter Steuerzahler!

Reichen Sie bitte diese Steuererklärung samt Beilagen und Belegen bis zum 02. Mai 2011 bei Ihrem Finanzamt ein. Sollten Sie triftige Gründe haben, können Sie um Verlängerung der Einreichungsfrist ansuchen.
Lesen Sie bitte dieses Formular genau durch. Wenn für Sie Fragen offenbleiben, steht Ihnen Ihr Finanzamt mit Auskünften gerne zur Verfügung. Für die sorgfältige Ausfertigung der Erklärung dankt Ihr Finanzamt.
 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 
Steuernummer bitte bei allen Eingaben anführen

 






 

Angaben zum Versicherer

 




 

Versicherungssteuer

 
 
Bitte alle Beträge in Euro und Cent angeben!

 

Versicherungssteuer gemäß Paragraf 6 (ohne Absatz 3) Versicherungssteuergesetz 1953

























 

 
info: SUMME 1 ist die Summe aus den zu entrichtenden Versicherungssteuerbeträgen (nicht motorbezogen) der einzelnen Monate.

 

Motorbezogene Versicherungssteuer gemäß Paragraf 6 Absatz 3 Versicherungssteuergesetz 1953

























 

 
info: SUMME 2 ist die Summe aus den zu entrichtenden motorbezogenen Versicherungssteuerbeträgen der einzelnen Monate.

 

Versicherungssteuer



 
info: Die Versicherungssteuer errechnet sich aus SUMME 1 zuzüglich SUMME 2.

 




Somit verbleiben  
 
 
Somit verbleiben    
 



 
Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrift

 
 
Ich erkläre beziehungsweise wir erklären, dass ich beziehungsweise wir die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe beziehungsweise haben. Mir beziehungsweise uns ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich beziehungsweise sollten wir nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich beziehungsweise werden wir das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen gemäß Paragraf 139 Bundesabgabenordnung.

 




 
 
 

Die Versicherungssteuer beträgt

  • bei Lebensversicherungen und Invaliditätsversicherungen (Kapitalversicherungen und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen
    • 11 Prozent des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen auf den Erlebensfall oder den Erlebensfall und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren, wenn keine laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung vereinbart ist.
    • 4 Prozent des Versicherungsentgeltes in allen übrigen Fällen.
    • 7 Prozent nachträgliche Steuer bei Lebensversicherungen, die nach dem 31.10.1996 abgeschlossen wurden
      • a) bei Veränderung in eine Versicherung, die der Steuer von 11 Prozent unterliegt;
      • b) bei Versicherungen, bei denen keine laufende im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung vereinbart ist
        • beim Rückkauf vor Ablauf von 10 Jahren ab Vertragsabschluss;
        • bei der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung vor Ablauf von 10 Jahren ab Vertragsabschluss.

  • bei Krankenversicherungen: 1 Prozent des Versicherungsentgeltes.

  • bei der Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Invaliditätsversorgung im Sinne des Pensionskassengesetzes sowie bei der Pensionszusatzversicherung im Sinne des Paragraf 108b Einkommensteuergesetz 1988: 2,5 Prozent der Beiträge.

  • bei Hagelversicherungen: 0,2 Promille der Versicherungssumme für jedes Versicherungsjahr.

  • bei allen anderen Versicherungen: 11 Prozent des Versicherungsentgeltes.

 
 

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bestehen betreffend die motorbezogene Versicherungssteuer zusätzlich besondere Steuersätze. Die erforderlichen Auskünfte erteilt das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel.

 
 
 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben bevor Sie das Formular versenden. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: Vers1; 2010; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

Hinweise für sehbehinderte Benutzer:

Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Hinweise für blinde Benutzer:

Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Informationstexte nicht übersehen! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.

Schaltflächen zur Formularbedienung:

Am Ende des Formulars finden Sie Schaltflächen für das Erstellen des Originalformulars, sowie zum Rücksetzen der Formularwerte.

Zurück zum Formularanfang:

Lesen Sie entweder im folgenden Abschnitt noch die Konformitätserklärung oder kehren Sie zum Beginn des Formulars zurück.

Konformitätserklärung

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