Sehr geehrte Steuerzahlerin! Sehr geehrter Steuerzahler!
Wird Kohle
- zur Erzeugung von elektrischer Energie oder
- für andere Zwecke als zur Verwendung als Treibstoff, zur Herstellung von Treibstoffen, zum Verheizen oder zur Herstellung einer Ware zum Verheizen (nichtenergetische Verwendung)
verbraucht, ist eine
Steuerbefreiung von der Kohleabgabe im Wege einer Vergütung an denjenigen, der Kohle verwendet, vorgesehen.
Verwenden Sie bitte für den Antrag auf Vergütung diesen Vordruck.
Wenn für Sie Fragen offenbleiben, steht Ihnen das Finanzamt mit Auskünften gerne zur Verfügung.
Für die sorgfältige Ausfertigung dankt Ihr Finanzamt.