Bitte pro Betrieb, wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Betrieb gewerblicher Art und Wirtschaftsjahr eine Beilage ausfüllen.
Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 zu verstehen.
Beachten Sie bitte: Sämtliche Erläuterungszahlen, die nicht den Abschnitt 4.1 oder 4.2 der Beilage K 2a betreffen, finden Sie im Teil B der Ausfüllhilfe E 2 zur Einkommensteuererklärung 2025. Die Erläuterungen betreffend die Abschnitte 4.1 und 4.2 finden Sie in der Ausfüllhilfe K 4.