Gesetzliche Bestimmungen ohne nähere Bezeichnung beziehen sich auf das Körperschaftsteuergesetz 1988.
Informationen zur elektronischen Erklärungsabgabe finden Sie auf bmf.gv.at oder direkt unter FinanzOnline (>> Finanzonline).
Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie auf bmf.gv.at unter Findok - Richtlinien (Körperschaftsteuerrichtlinien 2013).
Körperschaftsteuererklärung für inländische und vergleichbare ausländische
unbeschränkt Steuerpflichtige, die zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des Unternehmensrechtes verpflichtet sind, sowie Genossenschaften, Betriebe gewerblicher Art und Privatstiftungen, die unter Paragraf 7 Absatz 3 fallen.