Sehr geehrte Steuerzahlerin! Sehr geehrter Steuerzahler!
Wird elektrische Energie für nicht energetische Zwecke oder von Eisenbahnunternehmen als nicht selbst erzeugter Bahnstrom oder als aus anderen als erneuerbaren Energieträgern selbst erzeugter Bahnstrom verwendet, ist die Inanspruchnahme einer Befreiung von beziehungsweise einer Ermäßigung der Elektrizitätsabgabe im Wege einer Vergütung an diejenige beziehungsweise denjenigen, die beziehungsweise der die elektrische Energie verwendet, vorgesehen.
Wird elektrische Energie für die Erzeugung oder Fortleitung von elektrischer Energie, Erdgas oder Mineralöl verwendet, kann die Befreiung (auch) im Wege einer Vergütung an die Verwenderin beziehungsweise den Verwender der elektrischen Energie gewährt werden. In Ausnahmefällen (soweit kein Abzug in der Steueranmeldung erfolgen kann) gilt dies auch für aus erneuerbaren Energieträgern von Elektrizitätserzeugern beziehungsweise von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugte und selbst verbrauchte elektrische Energie (Eigenstrom).
Verwenden Sie bitte für den Antrag auf Vergütung diesen Vordruck.
Wenn für Sie Fragen offen bleiben, steht Ihnen das Finanzamt mit Auskünften gerne zur Verfügung.
Für die sorgfältige Ausfertigung dankt Ihr Finanzamt.