Sehr geehrte Steuerzahlerin! Sehr geehrter Steuerzahler!
Wird Erdgas
• zur Erzeugung von elektrischer Energie oder
• für andere Zwecke als zur Verwendung als Treibstoff, zur Herstellung von Treibstoffen, zum Verheizen oder zur Herstellung einer Ware zum Verheizen (nichtenergetische Verwendung) verbraucht, ist eine Steuerbefreiung von der Erdgasabgabe im Wege einer Vergütung an diejenige beziehungsweise denjenigen, die beziehungsweise der das Erdgas verwendet, vorgesehen.
Eine Vergütung an die Verwenderin beziehungsweise den Verwender ist auch für Wasserstoff vorgesehen, der nach Paragraf 5 Absatz 4 Erdgasabgabegesetz versteuert und weder als Treibstoff noch zur Herstellung von Treibstoffen verwendet wurde.
Verwenden Sie bitte für den Antrag auf Vergütung diesen Vordruck. Wenn für Sie Fragen offenbleiben, steht Ihnen das Finanzamt mit Auskünften gerne zur Verfügung. Für die sorgfältige Ausfertigung dankt Ihr Finanzamt.