Die Prämie beträgt 14 Prozent .
Voraussetzung für eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung ist ein von der Österreichischen
Forschungsförderungsgesellschaft kostenlos zu erstellendes Jahresgutachten oder Gutachten .
Darin beurteilt die Forschungsförderungsgesellschaft, ob in Bezug auf die erfassten Forschungsaktivitäten und Entwicklungsaktivitäten
der Eigenforschung die geforderten inhaltlichen Voraussetzungen für die Forschungsprämie vorliegen. Die Forschungsförderungsgesellschaft
beurteilt dies auf Grundlage der ihr bekannt gegebenen Angaben nach dem Maßstab der Begriffsdefinitionen des Paragraf 108c, der dazu
ergangenen Verordnung sowie ergänzend nach dem Frascati Manual (2002) der OECD in der jeweils gültigen Fassung. Kein Gutachten ist nur
in Fällen erforderlich, die unter Punkt 5 beschrieben sind.
Beurteilungsgrundlage für die Forschungsförderungsgesellschaft sind die Beschreibungen der Forschungsaktivitäten und Entwicklungsaktivitäten im Rahmen der Anforderung des Gutachtens. Dieses unterliegt der freien Beweiswürdigung des Finanzamtes, das allein über die Forschungsprämie entscheidet. Einwände gegen die Beurteilung sind daher gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
Beachten Sie bitte , dass das Gutachten nur dann ein richtiges Bild über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für die Forschungsprämie geben kann, wenn die Informationen, die Sie der Forschungsförderungsgesellschaft im Rahmen der Anforderung des Gutachtens gemacht haben, richtig sind; die Forschungsförderungsgesellschaft selbst beurteilt das nicht. Sollten Angaben nicht stimmen, kann die Zugrundelegung der richtigen Verhältnisse eine andere Beurteilung nach sich ziehen. Die Richtigkeit der Angaben in der Gutachtensanforderung kann vom Finanzamt im Abgabenverfahren geprüft werden.
Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres , für das Sie die Forschungsprämie geltend machen, können Sie das Gutachten auch schon vor der Beantragung der Forschungsprämie anfordern. Sie können aber umgekehrt die Forschungsprämie (ebenfalls nach Ablauf des Wirtschaftsjahres) mit diesem Formular auch schon vor Anforderung des Gutachtens beantragen: Beachten Sie bitte , dass zur Geltendmachung der Prämie stets dieses Formular ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden muss; die bloße Anforderung des Gutachtens bei der Forschungsförderungsgesellschaft reicht zur Geltendmachung nicht aus.