In dieser Erklärung ist auch die Verwendung einer anerkannten Volksgruppensprache zulässig.
Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, so ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 zu verstehen. Wenn Sie nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielen, verwenden Sie bitte das Formular L 1. Steuerliche Informationen finden Sie im Steuerbuch 2025 (bmf.gv.at, Publikationen) beziehungsweise im Formular E 8.