In dieser Erklärung ist auch die Verwendung einer anerkannten Volksgruppensprache zulässig.
Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 zu verstehen.
Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten oder in Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen (Paragraf 107) sind nicht in dieser Beilage, sondern bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption durch die Beteiligte beziehungsweise den Beteiligten in deren beziehungsweise dessen Steuererklärung zu erfassen (Beilage E 11, K 11).
Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe (E 6-Erl). Diese Beilage ist für sämtliche Beteiligte auszufüllen.
Hinweis zum Ausfüllen dieser Beilage:
In der Summenspalte sind alle Beträge einzutragen, die für die Ermittlung der Gesamteinkünfte zu berücksichtigen sind. Sind diese Beträge im angemerkten Beteiligungsverhältnis (Formular Verf 60) auf die einzelnen Beteiligten aufzuteilen, sind keine weiteren Eintragungen erforderlich. Die Aufteilung erfolgt automatisch. Sind Beträge abweichend vom angemerkten Beteiligungsverhältnis aufzuteilen, müssen alle davon betroffenen Beteiligten unter Angabe von Name und Finanzamtsnummer beziehungsweise Steuernummer angeführt werden. Die jeweiligen Teilbeträge beziehungsweise Beträge der gesondert aufzuteilenden Kennzahl beziehungsweise Kennzahlen sind beim beziehungsweise bei den betroffenen Beteiligten anzugeben.