In dieser Erklärung ist auch die Verwendung einer anerkannten Volksgruppensprache zulässig.
Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 zu verstehen. Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten oder in Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen (Paragraf 107) sind nicht in dieser Beilage, sondern bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption durch die Beteiligte beziehungsweise den Beteiligten in deren beziehungsweise dessen Steuererklärung zu erfassen (Beilage E 11, K 11).
Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe (E 6-Erl). Diese Beilage ist für sämtliche Beteiligte auszufüllen.
siehe Teil C der Ausfüllhilfe E 6-Erl, VERWEIS 1