In dieser Erklärung ist auch die Verwendung einer anerkannten Volksgruppensprache zulässig.
Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 zu verstehen.
Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe zu dieser Erklärung (E 6-Erl). Informationen zur elektronischen Erklärungsabgabe finden Sie auf bmf.gv.at oder direkt unter FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at). Informationen zur Einkommensteuer finden Sie auf bmf.gv.at unter Findok - Richtlinien (Einkommensteuerrichtlinien 2000) oder unter Publikationen.