In dieser Erklärung ist auch die Verwendung einer anerkannten Volksgruppensprache zulässig.
Bitte diese Beilage vollständig ausgefüllt und unterschrieben gleichzeitig mit der Einkommensteuererklärung (E 1 beziehungsweise E 7) beim Finanzamt einreichen.
Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 zu verstehen.