In dieser Erklärung ist auch die Verwendung einer anerkannten Volksgruppensprache zulässig.
Dieses Formular ist nur in besonderen Fällen verwendbar. Lesen Sie vor dem Ausfüllen die Hinweise!
Hinweise
Mit diesem Vordruck können Sie für Zinsen (sowie Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften), die Sie im Antragsjahr bezogen haben, die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragen, wenn Sie nicht schon zur Einkommensteuerveranlagung erfasst sind. Zusätzlich können Sie zur Erstattung der Kapitalertragsteuer den Alleinverdienerabsetzbetrag beziehungsweise den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen und die erforderliche Erklärung für den Kindermehrbetrag abgeben.
Wollen Sie ausschließlich die Erstattung des Alleinverdienerabsetzbetrag beziehungsweise des Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen (ohne Erstattung der Kapitalertragsteuer), verwenden Sie
• den Vordruck L 1, wenn Sie keine oder ausschließlich nichtselbständige Einkünfte erzielt haben,
• den Vordruck E 1 mit der entsprechenden Beilage, wenn Sie (auch) andere als nichtselbständige Einkünfte erzielt haben.
Beachten Sie, dass eine Erstattung der Kapitalertragsteuer mit diesem Formular nur dann erfolgt, wenn Sie
• lohnsteuerpflichtige Einkünfte (Arbeitslohn, Pension) haben und Ihre gesamten Einkünfte im Antragsjahr 14510 Euro nicht übersteigen, zum Beispiel Pension 7000 Euro jährlich, Zinsen 900 Euro jährlich. Beachten Sie, dass die Erledigung des Antrages durch Ihr Finanzamt erst dann erfolgen kann, wenn alle Jahreslohnzettel oder sonstigen Meldungen (zum Beispiel Arbeitslosenunterstützung) eingelangt sind.
• keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte haben und die gesamten Einkünfte im Antragsjahr 13308 Euro nicht übersteigen, zum Beispiel Einkünfte aus Landwirtschaft 6000 Euro jährlich, Zinsen 1000 Euro jährlich.
Einkünfte sind: Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des Paragrafen 29.
In allen anderen Fällen (Übersteigen der genannten Einkunftsgrenzen, Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Dividenden, et cetera) wird die Kapitalertragsteuer nur im Wege einer Einkommensteuerveranlagung angerechnet oder erstattet (verwenden Sie dafür das Formular E 1 - Einkommensteuererklärung und zusätzlich die Beilage E 1kv).
Eine Erstattung von Kapitalertragsteuer ist nicht möglich, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen 22 Euro jährlich nicht übersteigen.
Beachten Sie: Bei Erzielung von Einkünften in Höhe von mehr als 2673 Euro jährlich (inklusive Zinsen), hat Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihr Ehepartner oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner keinen Anspruch auf den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag.
Haben Sie auch Ausschüttungen aus Aktien oder Genussrechten begünstigter Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften erhalten, so verwenden Sie das Formular E 1 und tragen den entsprechenden Betrag in der Kennzahl 375 ein.
Der Antrag ist für jenes Jahr zu stellen, für das Ihnen die Zinserträge gutgeschrieben worden sind. Beispiel: Die Zinsen für 2025 werden im Sparbuch im April 2025 nachgetragen. Der Antrag ist daher für 2025 zu stellen.
Zum Nachweis der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für Zinsen legen Sie dem Antrag geeignete Unterlagen (zum Beispiel Kopie der Sparbücher, Kopie der Depotauszüge oder Bankbestätigungen) bei. Bei Vorliegen von nichtselbständigen Einkünften ist die Beilage eines Lohnzettels nicht erforderlich.