Betragsangaben in EURO und Cent.
In dieser Erklärung ist auch die Verwendung einer anerkannten Volksgruppensprache zulässig.
Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 zu verstehen.
Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe zu dieser Beilage (E 2). Pro Betrieb und Wirtschaftsjahr eine Beilage ausfüllen!
siehe Ausfüllhilfe E 2, VERWEIS 1