In dieser Erklärung ist auch die Verwendung einer anerkannten Volksgruppensprache zulässig.
Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 zu verstehen.
Ergänzende Informationen zur Einkommensteuererklärung finden Sie in der Ausfüllhilfe (Formular E 2), auf bmf.gv.at oder (insbesondere zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) im Steuerbuch 2026.
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig mache. Die Angaben werden überprüft; unrichtige oder unvollständige Angaben können strafrechtliche Folgen haben. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die Angaben in der Erklärung unrichtig oder unvollständig sind, werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (Paragraf 139 Bundesabgabenordnung).
Diese Erklärung können Sie papierlos und rund um die Uhr über FinanzOnline (bmf.gv.at) einbringen.