L1, Erklärung zur Arbeitnehmerinnenveranlagung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung 2007

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Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular L1, Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2007

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
Belege (Beilagen) nur nach Aufforderung durch das Finanzamt anschließen (Aufbewahrungsfrist 7 Jahre).
Steuerliche Informationen finden Sie im Steuerbuch 2008 (>> Verweis außerhalb des Formulars: www.bmf.gv.at, Publikationen/Downloads/Broschüren&
Ratgeber) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Zu den in der Erklärung gekennzeichneten Punkten finden Sie
Erläuterungen auch auf Seite 4. Bitte beachten Sie, dass die Erledigung Ihres Antrags durch Ihr Finanzamt erst dann
erfolgen kann, wenn alle Jahreslohnzettel oder sonstigen Meldungen (zum Beispiel Arbeitslosenunterstützung) eingelangt
sind. Ihre Erklärungen können Sie auch über Internet einreichen!
 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

Finanzamt

 


 
Beziehen Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere steuerpflichtige Einkünfte (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben oder Werbungskosten) von mehr als 730 Euro im Kalenderjahr, oder entsprechende Einkünfte, die auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) unter Progressionsvorbehalt steuerbefreit sind, oder wollen Sie einen Verlustvortrag geltend machen, verwenden Sie bitte das Formular E 1.

 
 

Angaben zur Person

 


 
Die folgenden zwei Felder bitte unbedingt ausfüllen!

 










Geschlecht der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers  



 
Familienstand der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers am 31. Dezember 2007  







 








Überweisung eines Erstattungsbetrages

 
Hinweis: aus Kostengründen und Sicherheitsgründen sollte grundsätzlich auf ein Bankkonto überwiesen werden. Bei fehlenden Angaben erfolgt die Überweisung auf das zuletzt angegebene Konto.

 






Ich beantrage die Barauszahlung an meine oben angeführte Wohnadresse.    
 
 
info: wenn kein Bankkonto vorliegt

 

Bezugsauszahlende und pensionsauszahlende Stellen im Jahr 2007

 
Verweis 1, siehe Erläuterungen am Ende des Formulars

 
 
Bitte unbedingt die folgenden zwei Felder ausfüllen, weil sich sonst die Erledigung der Erklärung verzögert!
Die Angaben sind zur korrekten Steuerberechnung erforderlich!

 


 
info: Anzahl der Stellen (Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber, Pensionsstellen) die im Jahr 2007 an Sie Bezüge (Lohn, Gehalt oder Pensionen) ausbezahlt haben. Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Krankengeld und alle weiteren, in der nächsten Erklärungszeile angeführten Leistungen, bitte nicht berücksichtigen. Sollten Sie mehrere Pensionen bezogen haben, die bereits gemeinsam lohnversteuert worden sind, ist für diese gemeinsam versteuerten Pensionen eine einzige pensionsauszahlende Stelle anzugeben. Die Beilage eines Lohnzettels ist nicht erforderlich.

 
Ich habe 2007 Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld), auf Grund eines Dienstleistungsschecks, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, Entschädigungen für Truppenübungen, Kaderübungen oder Waffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung oder Bezüge aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds erhalten.    
 
 
info: Diese Bezüge sind nicht bei der Anzahl der bezugsauszahlenden, pensionsauszahlenden Stellen anzugeben.

 


 
info: zum Beispiel United Nations Organization, United Nations Industrial Development Organization

 

Alleinverdienerabsetzbetrag

 
Verweis 2, siehe Erläuterungen am Ende des Formulars

 
Ich beanspruche den Alleinverdienerabsetzbetrag und erkläre, dass meine Ehepartnerin oder Partnerin beziehungsweise mein Ehepartner oder Partner diesen nicht in Anspruch nimmt.    
 

Alleinerzieherabsetzbetrag

Ich beanspruche den Alleinerzieherabsetzbetrag    
 

Sonderausgabenerhöhungsbetrag ab 3 Kindern

Ich beanspruche den zusätzlichen Sonderausgabenerhöhungsbetrag ab 3 Kindern    
 


Mehrkindzuschlag

 
Verweis 3, siehe Erläuterungen am Ende des Formulars
Nur auszufüllen, wenn das Familieneinkommen beziehungsweise Einkommen 2007 den Betrag von 55000 Euro nicht überstiegen hat.

 
Ich beanspruche den Mehrkindzuschlag, da für 2007 zumindest zeitweise Familienbeihilfe für mehr als 2 Kinder bezogen wurde    
 
Ich erkläre, dass ich 2007 mehr als 6 Monate in einer Ehe oder Partnerschaft gelebt habe und das gemeinsame Einkommen 55000 Euro nicht überstiegen hat    
 
 
info: Nur auszufüllen bei Vorliegen einer Ehe oder Partnerschaft

 

Unterhaltsabsetzbetrag

Ich beanspruche den Unterhaltsabsetzbetrag für folgende nicht haushaltszugehörige Kinder, für die ich 2007 den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) geleistet habe.    
 
 
Bitte jedenfalls das Geburtsdatum ausfüllen.

 
Erstes Kind








Zweites Kind








Drittes Kind








Viertes Kind








Fünftes Kind








Sechstes Kind








 
Ich erkläre, dass für dieses Kind und diesen Zeitraum beziehungsweise diese Kinder und diese Zeiträume weder von mir noch von meiner Ehepartnerin oder Partnerin beziehungsweise meinem Ehepartner oder Partner Familienbeihilfe bezogen wurde. Die Höhe der geleisteten Zahlungen wird von mir über Verlangen des Finanzamtes nachgewiesen (Einzahlungsbelege, Empfangsbestätigungen).

 

Sonderausgaben

 
Je Kennzahl bitte nur den Gesamtbetrag anführen

 














Werbungskosten

 
Je Kennzahl bitte nur den Gesamtbetrag anführen

 


 
Soweit ein Abzug nicht bereits durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber erfolgte, sind hier folgende Werbungskosten einzutragen, die nicht auf das Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich anzurechnen sind:

 


 
info: Verweis 4, siehe Erläuterungen am Ende des Formulars

 


 
info: Informationen finden Sie unter anderem im Antrag Pendlerpauschale - Formular L 34 auf >> Verweis außerhalb des Formulars: www.bmf.gv.at im Bereich "Formulare - Formulare-Steuern/Beihilfen - Lohnsteuer")

 


Weitere Werbungskosten
 
Hier sind weitere Werbungskosten einzutragen. Bitte geben Sie jeweils den Jahresbetrag der Aufwendungen abzüglich steuerfreier Ersätze oder Vergütungen an. Betragen die Werbungskosten bei aktiven Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmern ohne Bezug von Einkommensersätzen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe weniger als 132 Euro jährlich, ist eine Eintragung nicht erforderlich.

 


 
info: bei Anschaffungen über 400 Euro nur Absetzung für Abnutzung - siehe Steuerbuch 2008

 


 
info: keine allgemein bildenden Werke wie Lexika, Nachschlagewerke, Zeitungen et cetera

 


 
info: ohne Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

 






Geltendmachung eines Berufsgruppenpauschales

 
Zur Geltendmachung eines Berufsgruppenpauschales tragen Sie bitte ein:
A: Artistinnen beziehungsweise Artisten - B: Bühnenangehörige, Filmschauspielerinnen beziehungsweise Filmschauspieler - F: Fernsehschaffende - J: Journalistinnen beziehungsweise Journalisten - M: Musikerinnen beziehungsweise Musiker - FO: Forstarbeiterinnen beziehungsweise Forstarbeiter ohne Motorsäge, Försterinnen und Berufsjägerinnen beziehungsweise Förster und Berufsjäger im Revierdienst - FM: Forstarbeiterinnen beziehungsweise Forstarbeiter mit Motorsäge - HA: Hausbesorgerinnen beziehungsweise Hausbesorger, soweit sie dem Hausbesorgergesetz unterliegen - HE: Heimarbeiterinnen beziehungsweise Heimarbeiter - V: Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter - P: Mitglieder einer Stadtvertretung, Gemeindevertretung oder Ortsvertretung

 
Erste Berufsgruppe






 
info: ausgenommen bei Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern

 
Zweite Berufsgruppe






 
info: ausgenommen bei Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern

 

Außergewöhnliche Belastungen

 
Je Kennzahl bitte nur den Gesamtbetrag anführen

 
Außergewöhnliche Belastungen (mit Selbstbehalt)
 
Bitte geben Sie jeweils den Jahresbetrag der Aufwendungen abzüglich erhaltener oder zustehender Ersätze beziehungsweise Vergütungen an. Bei Punkt d) ziehen Sie bitte noch zusätzlich eine anteilige Haushaltsersparnis für Verpflegung (Vollpension) in Höhe von 5,23 Euro täglich ab.

 


 
info: inklusive Zahnersatz

 


 
info: soweit im Nachlass nicht gedeckt

 


 
info: in der Regel nur bei Alleinerzieherinnen beziehungsweise Alleinerziehern

 




Außergewöhnliche Belastungen (ohne Selbstbehalt)


 
info: Bitte geben Sie den Betrag der Aufwendungen abzüglich erhaltener Ersätze oder Vergütungen an.

 














Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung

 
Die Angaben zu Ehepartnerin oder Partnerin beziehungsweise Ehepartner oder Partner bitte nur dann ausfüllen, wenn Ihnen der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht.

 
Behinderung der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers


 
info: Mit einer Eintragung wird der pauschale Freibetrag beantragt. Tatsächliche Kosten bitte unter Kennzahl 439, 418 eintragen.

 


Der pauschale Freibetrag für Diätverpflegung wird beansprucht wegen  


 
 




Der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug wegen Behinderung wird beansprucht.    
 


 
info: bei einer mindestens 50-prozentigen Gehbehinderung

 


 
info: Allfällige Kostenersätze bitte abziehen!

 


 
info: Allfällige pflegebedingte Geldleistungen sowie eine etwaige anteilige Haushaltsersparnis (156,96 Euro monatlich) bitte abziehen!

 
Behinderung der Ehepartnerin oder Partnerin beziehungsweise des Ehepartners oder Partners




Der pauschale Freibetrag für Diätverpflegung wird beansprucht wegen  


 
 




Der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug wegen Behinderung wird beansprucht.    
 


 
info: bei einer mindestens 50-prozentigen Gehbehinderung

 


 
info: Allfällige Kostenersätze bitte abziehen!

 


 
info: Allfällige pflegebedingte Geldleistungen sowie eine etwaige anteilige Haushaltsersparnis (156,96 Euro monatlich) bitte abziehen!

 

Politische Verfolgung

Ich besitze auf Grund meiner politischen Verfolgung in der Zeit von 1938 bis 1945 einen Opferausweis und beziehungsweise oder eine Amtsbescheinigung    
 

Außergewöhnliche Belastungen für Kinder

 
Bitte nur dann ausfüllen, wenn Ihnen der Kinderabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht beziehungsweise bei auswärtiger Berufsausbildung.

 
Erstes Kind




 
info: Bitte jedenfalls das Geburtsdatum ausfüllen!

 








Internat    
 


 
info: Mit einer Eintragung wird der pauschale Freibetrag beantragt. Tatsächliche Kosten bitte unter den Kennzahlen 429, 729, 829 eintragen.

 


Der pauschale Freibetrag für Diätverpflegung wird beansprucht wegen (Nur wenn keine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird)  


 
 




 
info: Mit der Eintragung wird der pauschale Freibetrag von 262 Euro beantragt. Tatsächliche Kosten bitte unter den Kennzahlen 429, 729, 829 eintragen.

 










 
info: Allfällige Kostenersätze bitte abziehen!

 


 
info: Allfällige pflegebedingte Geldleistungen bitte abziehen!

 
Zweites Kind




 
info: Bitte jedenfalls das Geburtsdatum ausfüllen!

 








Internat    
 


 
info: Mit einer Eintragung wird der pauschale Freibetrag beantragt. Tatsächliche Kosten bitte unter den Kennzahlen 429, 729, 829 eintragen.

 


Der pauschale Freibetrag für Diätverpflegung wird beansprucht wegen (Nur wenn keine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird)  


 
 




 
info: Mit der Eintragung wird der pauschale Freibetrag von 262 Euro beantragt. Tatsächliche Kosten bitte unter den Kennzahlen 429, 729, 829 eintragen.

 










 
info: Allfällige Kostenersätze bitte abziehen!

 


 
info: Allfällige pflegebedingte Geldleistungen bitte abziehen!

 
Drittes Kind




 
info: Bitte jedenfalls das Geburtsdatum ausfüllen!

 








Internat    
 


 
info: Mit einer Eintragung wird der pauschale Freibetrag beantragt. Tatsächliche Kosten bitte unter den Kennzahlen 429, 729, 829 eintragen.

 


Der pauschale Freibetrag für Diätverpflegung wird beansprucht wegen (Nur wenn keine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird)  


 
 




 
info: Mit der Eintragung wird der pauschale Freibetrag von 262 Euro beantragt. Tatsächliche Kosten bitte unter den Kennzahlen 429, 729, 829 eintragen.

 










 
info: Allfällige Kostenersätze bitte abziehen!

 


 
info: Allfällige pflegebedingte Geldleistungen bitte abziehen!

 

Freibetragsbescheid

 
Nur auszufüllen, wenn Sie keinen oder einen niedrigeren Freibetragsbescheid wollen! Ein niedrigerer Freibetrag kann auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie die Erklärung auf der Mitteilung zur Vorlage bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass ein zu hoher Freibetragsbescheid zu einer Nachforderung führen kann!

 
Ich wünsche keinen Freibetragsbescheid    
 
Ich beantrage einen betragsmäßig niedrigeren Freibetragsbescheid    
 


Ich beantrage gemäß Paragraf 1 Absatz 4 Einkommensteuergesetz 1988 im Jahr 2007 als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden und verfüge über die notwendige Bescheinigung meines Ansässigkeitsstaates (Formular E9)    
 
 
info: Betrifft nur Personen, die im Jahr 2007 weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich gehabt haben. Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtige oder unbeschränkt Steuerpflichtiger (Paragraf 1 Absatz 4 Einkommensteuergesetz 1988)

 
 
Stellen Sie keinen Antrag nach Paragraf 1 Absatz 4 Einkommensteuergesetz 1988 oder sind die Voraussetzungen für diesen Antrag nicht gegeben, verwenden Sie bitte das Formular E 7a.

 
 
Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt
Einen Wohnsitz in Österreich haben Personen, die im Bundesgebiet über eine Wohnung verfügen, die sie selbst und offensichtlich längerfristig als solche nutzen (werden). Unter Wohnung sind Räumlichkeiten zu verstehen, die zum Wohnen geeignet sind und ein den persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten. Zur Begründung eines Wohnsitzes muss die Wohnung zwar nicht ununterbrochen, aber zumindest wiederkehrend längere Zeit (mehr als zehn Wochen) selbst benützt werden. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben Personen, die sich im Bundesgebiet nicht nur vorübergehend (Urlaub, Geschäftsreise, Besuch, et cetera), sondern offensichtlich für längere Zeit (mehr als sechs Monate) aufhalten (werden). Ein durchgehender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten ist jedenfalls als gewöhnlicher Aufenthalt anzusehen.

 
 
Voraussetzungen für einen Antrag gemäß Paragraf 1 Absatz 4 Einkommensteuergesetz 1988
Europäische Union oder Europäische Wirtschaftsraum-Bürgerin beziehungsweise Europäischer Wirtschaftsraum-Bürger sowie Staatsangehörige jener Staaten, mit denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat (ausgenommen Australien), können gemäß Paragraf 1 Absatz 4 Einkommensteuergesetz 1988 als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn sie in Österreich weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der österreichischen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 10.000 Euro betragen. Über die Höhe der nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte muss eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Abgabenbehörde vorliegen.

 

 
Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung

 
 
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

 




 
 

Erläuterungen

 

Bitte beachten Sie

 
Die Erledigung der Arbeitnehmerinnenveranlagung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung durch Ihr Finanzamt kann erst dann erfolgen, wenn alle Jahreslohnzettel oder sonstigen Meldungen (zum Beispiel Arbeitslosenunterstützung) eingelangt sind. Diese werden durch die auszahlenden Stellen automatisch direkt an das Finanzamt übermittelt (bitte daher nicht zusätzlich übersenden).

 
 
Durch das Ausfüllen der Versicherungsnummer an den vorgesehenen Stellen können Sie die Erledigung wesentlich erleichtern beziehungsweise beschleunigen.

 
 
Detaillierte steuerliche Informationen finden Sie im Steuerbuch 2008 (>> Verweis außerhalb des Formulars: www.bmf.gv.at, Publikationen/Downloads/Broschüren&Ratgeber) oder erhalten Sie im Infocenter Ihres Finanzamtes.

 
 
zu Verweis 1:
 
Bei gleichzeitigem Bezug von mehreren gesetzlichen Pensionen, Beamtinnenpensionen beziehungsweise Beamtenpensionen, Pensionen aus einem früheren Dienstverhältnis zu einem Bundesland oder Pensionen aus inländischen Pensionskassen ist eine gemeinsame Versteuerung verpflichtend vorgenommen worden. Haben Sie zum Beispiel vom Bund oder Land eine Pension und von der Pensionsversicherungsanstalt eine Witwenpension beziehungsweise Witwerpension erhalten, wird von der höheren Pension die auf beide Bezüge entfallende Lohnsteuer einbehalten. Wenn Sie neben Ihrer Allgemeines Sozialversicherungsgesetz-Pension auch eine Firmenpension erhalten, besteht keine Verpflichtung zur gemeinsamen Versteuerung. In diesem Fall kann aber die ehemalige Arbeitgeberin beziehungsweise der ehemalige Arbeitgeber freiwillig die Auszahlung und Versteuerung Ihrer Allgemeines Sozialversicherungsgesetz-Pension übernehmen.

 
 
zu Verweis 2:
 
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht nur zu, wenn Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet sind und Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihr Ehepartner Einkünfte von nicht mehr als 2200 Euro (einschließlich Wochengeld) im Kalenderjahr bezieht. Wird für mindestens ein Kind für mindestens sieben Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen, dürfen die Einkünfte der Ehepartnerin beziehungsweise Partnerin oder des Ehepartners beziehungsweise Partners nicht mehr als 6000 Euro (einschließlich Wochengeld) betragen. Außerdem steht in diesem Fall der Alleinverdienerabsetzbetrag auch bei Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu. Der Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht sich bei Vorhandensein von Kindern (Kinderstaffel). Voraussetzung für die Berücksichtigung von Kindern ist, dass im Kalenderjahr für das jeweilige Kind für mindestens sieben Monate durch die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller oder ihren Ehepartner beziehungsweise Partner oder seine Ehepartnerin beziehungsweise Partnerin Familienbeihilfe bezogen worden ist. Grundsätzlich müssen Sie und Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Partnerin oder Ihr Ehepartner beziehungsweise Partner unbeschränkt steuerpflichtig sein. Wenn Sie als Europäische Union-Bürgerin beziehungsweise Europäischer Union-Bürger oder Europäische Wirtschaftsraum-Bürgerin beziehungsweise Europäischer Wirtschaftsraum-Bürger beantragt haben, als unbeschränkt Steuerpflichtige beziehungsweise Steuerpflichtiger behandelt zu werden (Antrag gemäß Paragraf 1 Absatz 4 Einkommensteuergesetz 1988), ist die unbeschränkte Steuerpflicht der Ehepartnerin beziehungsweise Partnerin oder des Ehepartners beziehungsweise Partners nicht erforderlich.
Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht nur zu, wenn Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer ehelichen oder eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten haben.

 
 
Beachten Sie bitte: Der Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag wird bei der Steuerberechnung nur berücksichtigt, wenn er beantragt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Absetzbetrag bereits beim Lohnsteuerabzug (bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung) berücksichtigt wurde.

 
 
zu Verweis 3:
 
Der Mehrkindzuschlag kann grundsätzlich nur von der Person, die Familienbeihilfe bezieht, selbst beantragt werden. Erfolgt für die Familienbeihilfe beziehende Person keine Veranlagung, kann diese zu Gunsten der Ehepartnerin beziehungsweise Partnerin oder des Ehepartners beziehungsweise Partners gegenüber dem Finanzamt schriftlich verzichten. Beziehen für die im gemeinsamen Haushalt befindlichen Kinder beide Elternteile die Familienbeihilfe, kann einer der beiden Elternteile den Mehrkindzuschlag beantragen, wenn der andere Elternteil dazu seine Zustimmung durch schriftlichen Verzicht erteilt.

 
 
zu Verweis 4:
 
Gewerkschaftsbeiträge (Kennzahl 717) und Pendlerpauschale (Kennzahl 718): Eine Eintragung ist nur dann vorzunehmen, wenn nicht bereits eine Berücksichtigung durch Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihren Arbeitgeber erfolgt ist.

 
 
 

Ihre Arbeitnehmerinnenveranlagung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung per Internet!

 
 
Sie können Ihre Erklärung zur Arbeitnehmerinnenveranlagung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung (L 1) Ihrem Finanzamt auch elektronisch über FinanzOnline übermitteln. Sie brauchen keine Amtswege auf sich zu nehmen und können bequem von zu Hause per Mausklick Ihre Steuerangelegenheiten erledigen. Die Erklärung muss nicht ausgedruckt werden, die erklärten Daten können jederzeit online abgefragt werden.

 
 

Wie erreichen Sie uns?

Rufen Sie FinanzOnline über die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen >> Verweis außerhalb des Formulars: www.bmf.gv.at oder direkt über >> Verweis außerhalb des Formulars: https://finanzonline.bmf.gv.at auf.

 
 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben bevor Sie das Formular versenden. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste.

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: L1; 2007; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

Hinweise für sehbehinderte Benutzer:

Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Hinweise für blinde Benutzer:

Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Informationstexte nicht übersehen! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.

Achtung - langes Formular:

Dieses Formular hat sehr viele Formularelemente. In bestimmten Web-Browsern kann dies für sehende Benutzer zu Problemen beim Ausfüllen des Formulars führen. Beachten Sie daher bitte die Hinweise im Abschnitt 'Probleme bei langen Formularen' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Schaltflächen zur Formularbedienung:

Am Ende des Formulars finden Sie Schaltflächen für das Erstellen des Originalformulars, sowie zum Rücksetzen der Formularwerte.

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Lesen Sie entweder im folgenden Abschnitt noch die Konformitätserklärung oder kehren Sie zum Begin des Formulares zurück.

Konformitätserklärung

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