E6, Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften beziehungsweise Personengemeinschaften (Feststellungserklärung) 2006

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Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular E6, Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften beziehungsweise Personengemeinschaften (Feststellungserklärung) 2006!

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Hinweise zur Bedienung des Formulars finden Sie nach dem Formular am Ende der Seite unter Hinweise zur Bedienung des Formulars.

Formular

 
Sehr geehrte Steuerzahlerin! Sehr geehrter Steuerzahler!
Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 zu verstehen.

Informationen zur elektronischen Erklärungsabgabe finden Sie im Internet (>> Verweis außerhalb des Formulars: www.bmf.gv.at) oder direkt unter FinanzOnline (>> Verweis außerhalb des Formulars: https://finanzonline.bmf.gv.at) .
Informationen zur Einkommensteuer finden Sie im Internet unter Steuern/Einkommensteuer, oder Steuern/Fachinformation/Richtlinien Steuerrecht (Einkommensteuerrichtlinien 2000) oder unter Publikationen.

 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])

 

An das Finanzamt

 


 
Steuernummer bitte bei allen Eingaben anführen

 






 

Angaben zur Gesellschaft oder Gemeinschaft

 


Rechtsform des Unternehmens  









 








 

Beteiligungsverhältnis

 
Das (angemerkte) Beteiligungsverhältnis hat sich geändert (Formular Verf 60 liegt bei).    
 
 

Mitteilungen gemäß Paragraf 109a für 2006

 
 
Bitte das folgende Feld unbedingt ausfüllen, weil sich sonst die Erledigung der Erklärung verzögert!

 


 
info: Die Beilage einer erhaltenen Mitteilung ist nicht erforderlich

 
 

1. Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft

 


 

 

 

Summe der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft



 

2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

 


 

 

 

Summe der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit



 

3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

 

Punkt a)



Punkt b) Einkünfte aus Vollpauschalierung





Bei Vollpauschalierung gemäß Punkt b): Wechsel der Gewinnermittlungsart (Paragraf 4 Absatz 10) wurde vorgenommen    
 


Bei Vollpauschalierung gemäß Punkt b): Betrieb beziehungsweise Teilbetrieb wurde veräußert oder aufgegeben    
 


Bei Vollpauschalierung gemäß Punkt b): Ein Antrag gemäß Paragraf 24 Absatz 6 wird gestellt (Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe)    
 
Bei Vollpauschalierung gemäß Punkt b): Im Veranlagungszeitraum erfolgte eine Umgründung    
 

Punkt c)

 

 

 

Summe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb



In den betrieblichen Einkünften sind nicht ausgleichsfähige Verluste im Sinne des Paragraf 2 Absatz 2a enthalten

 

 

Verrechenbare Verluste aus Vorjahren sind gemäß Paragraf 2 Absatz 2b mit positiven Einkünften auszugleichen in Höhe von:

 

 



 

Bei den betrieblichen Einkünften wurden berücksichtigt:

 
 
Achtung: Die Eintragung in das folgende Feld ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages!

 


 
Achtung: Die Eintragung in das folgende Feld ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages!

 


 
Achtung: Die Eintragung in das folgende Feld ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages!

 


 
Achtung: Die Eintragung in das folgende Feld ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages!

 


 
Achtung: Die Eintragung in das folgende Feld ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages!

 


 
Achtung: Die Eintragung in das folgende Feld ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der vorzeitigen Abschreibung!

 








 

In den betrieblichen Einkünften sind enthalten:

 
 

 

 

 
info: Siehe Kennzahl 366 und Kennzahl 369

 


 

 

 

 
info: Siehe Kennzahl 755

 
 

 
info: Siehe Kennzahl 756

 
 

4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

 
 

 

 
info: Nur auszufüllen, wenn das Ergebnis nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis (Formular Verf 60) zu verteilen ist.
Siehe dazu Punkt 3.2 der Erläuterungen

 

Summe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung





 

 

 

5. Tarifbegünstigungen, Sonderfälle

 










 

6. Ausländische Einkünfte

 




 
info: Siehe Kennzahl 755 und Kennzahl 756

 


 
info: Siehe Kennzahl 758 und Kennzahl 759

 
 

Bitte schließen Sie dieser Erklärung auch die in Ihrem Fall erforderlichen Erklärungsbeilagen an, zum Beispiel:

  • E 6a - Beilage zur Feststellungserklärung (E 6) für betriebliche Einkünfte und, falls erforderlich, auch E 6a-1 (Beilage zum Formular E 6a)
  • E 6b - Beilage zur Feststellungserklärung (E 6) für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden
  • E 61 - Beilage zu E 6 bei Beteiligung an Personengesellschaften (Gemeinschaften)

 

 
Achtung! Letzter Formularabschnitt

 
 

Steuerliche Vertretung und Unterschrift

 
 
Wir versichern, dass wir die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht haben. Uns ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Sollten wir nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werden wir das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (Paragraf 139 Bundesabgabenordnung).

 




 

Erläuterungen

 
 

 
 

1. Erklärungspflicht

Diese Erklärung ist abzugeben, wenn mehrere Personen beteiligt sind an Einkünften aus:
  • a) Landwirtschaft und Forstwirtschaft, sofern diese Einkünfte nicht nach Durchschnittssätzen ermittelt werden; in diesem Falle ist das Formular E 25 zu verwenden;
  • b) selbstständiger Arbeit (zum Beispiel Anwaltsgemeinschaft);
  • c) Gewerbebetrieb (zum Beispiel offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und andere Mitunternehmerschaften);
  • d) Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens (zum Beispiel Grundstücksgemeinschaft).
Es ist gleichgültig, ob die Beteiligten natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen sind. Durch die Abgabe dieser Erklärung wird die Verpflichtung der einzelnen Beteiligten, ihre Einkommensteuererklärungen oder Körperschaftsteuererklärungen abzugeben, nicht berührt.

 
 

2. Beilagen

Der Erklärung ist bei Bilanzierung eine Abschrift des Vermögensvergleiches (Bilanz) mit Gewinnrechnung und Verlustrechnung anzuschließen, sofern diese Unterlagen nicht elektronisch übermittelt werden.

 
   

3. Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft beziehungsweise Gemeinschaft

Für gemeinschaftliche Einkünfte aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft beziehungsweise Gemeinschaft (doppelstöckige Mitunternehmerschaft beziehungsweise Gemeinschaft) gilt folgendes:
3.1 Beteiligung im Betriebsvermögen (Punkt 1b, Punkt 2b oder Punkt 3c)
Das Beteiligungsergebnis (Gewinn oder Verlust) ist in der Beilage E 61 auszuweisen (Kennzahlen 310, 320 oder 330). Dieser Wert ist beziehungsweise diese Werte sind in Punkt 1b, Punkt 2b oder Punkt 3c zu übernehmen.
Achtung: Das Beteiligungsergebnis darf nicht in der Beilage E 6a und in den Punkten 1a, 2a oder 3a enthalten sein.
  • Erfolgt die Aufteilung des Beteiligungsergebnisses nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis, wird der Wert aus Punkt 1b, Punkt 2b oder Punkt 3c nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis auf die Beteiligten verteilt.
  • Erfolgt die Aufteilung des Beteiligungsergebnisses nicht nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis, ist der auf den jeweiligen Beteiligten entfallende Gewinnanteil oder Verlustanteil in der Beilage E 6a-1 beim "Anteil am Gewinn oder Verlust" (Zeile vor Kennzahl 9900) zu berücksichtigen.
3.2 Beteiligung im Privatvermögen (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Punkt 4b)
  • Ist das Beteiligungsergebnis (Überschuss oder Verlust) auf die Beteiligten nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis zu verteilen, ist es im Punkt 4b auszuweisen. In diesem Fall darf das Beteiligungsergebnis nicht in Punkt 4a enthalten sein; eine eigene nur das Beteiligungsergebnis betreffende Beilage E 6b ist nicht auszufüllen.
  • Ist das Beteiligungsergebnis (Überschuss oder Verlust) auf die Beteiligten nicht nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis zu verteilen, ist dies in der Beilage E 61 (Ankreuzkästchen bei Kennzahl 370) bekannt zu geben. In diesem Fall ist das Ergebnis aus der Beilage beziehungsweise den Beilagen E 61 (Kennzahl 370) nicht im Punkt 4b auszuweisen, sondern in eine Beilage beziehungsweise die Beilagen E 6b zu übernehmen und als Teil des Ergebnisses der Beilage E 6b in den Punkt 4a zu übernehmen.

 
 

4. Kapitalerträge

Kapitalerträge sind bei den gemeinschaftlichen Einkünften auch dann anzusetzen, wenn sie bei der beteiligten Person endbesteuerungsfähig sind. Die Höhe der in den gemeinschaftlichen Einkünften enthaltenen endbesteuerungsfähigen inländischen Kapitalerträge ist unter Kennzahl 366 und Kennzahl 369 gesondert anzugeben. Die darauf entfallende Kapitalertragsteuer ist unter der Kennzahl 364 anzuführen. Die Höhe der in den gemeinschaftlichen Einkünften enthaltenen ausländischen Kapitalerträge, die mit dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent besteuert werden können, ist unter Kennzahl 755 und Kennzahl 756 gesondert anzugeben. Die auf derartige Einkünfte entfallende anzurechnende ausländische Steuer beziehungsweise Quellensteuer ist in Kennzahl 758 beziehungsweise Kennzahl 759 einzutragen. Die Beteiligte beziehungsweise der Beteiligte kann im Einkommensteuerverfahren entscheiden, ob sie beziehungsweise er die Endbesteuerung oder die Besteuerung mit 25 Prozent in Anspruch nimmt oder nicht.
Im Formular E 106b-E sind bei den Beteiligten die Einkünfte ohne inländische und ausländische Kapitalerträge anzusetzen. Bei Tarifveranlagung der Kapitalerträge sind die Kennzahlen 780, 782 oder 784 anzusprechen, bei Endbesteuerung ausländischer Kapitalerträge die Kennzahlen 781, 783 oder 785.
Aufwendungen im Zusammenhang mit endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen dürfen bei den Einkünften nur insoweit abgezogen werden, als sie auf Körperschaften entfallen. Diese Aufwendungen sind als Sonderbetriebsausgaben der Körperschaft zu behandeln.

 
 

5. Besteuerungswahlrechte

Folgende Besteuerungswahlrechte sind im Einkommensteuerverfahren auszuüben:
Freiwilliger Ansatz der endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge für die Anrechnung der Kapitalertragsteuer, freiwilliger Ansatz (Tarifveranlagung) ausländischer Kapitalerträge, die mit dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent besteuert werden können (siehe Punkt 3), Beanspruchung einer Steuerbegünstigung für Veräußerungsgewinne und "Enteignungsentschädigungen", Beanspruchung des Hälftesteuersatzes für nicht entnommene Gewinne (Paragraf 11a Einkommensteuergesetz, siehe Punkt 6), Verteilung von besonderen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sowie von Einkünften aus künstlerischer und beziehungsweise oder schriftstellerischer Tätigkeit.

 
   

6.Nichtausgleichsfähige Verluste

Nichtausgleichsfähige Verluste gemäß Paragraf 2 Absatz 2a Einkommensteuergesetz dürfen aus den Einkünften nicht ausgeschieden werden und müssen bei Kennzahl 341, Kennzahl 342 beziehungsweise Kennzahl 371 angeführt werden. Verrechenbare Verluste gemäß Paragraf 2 Absatz 2a Einkommensteuergesetz aus Vorjahren dürfen die Einkünfte nicht kürzen, sie sind unter Berücksichtigung des Paragraf 2 Absatz 2b Einkommensteuergesetz (75 Prozent Grenze) bei Kennzahl 332, Kennzahl 346 beziehungsweise Kennzahl 372 einzutragen. Gleiches gilt für verrechenbare Verluste gemäß Paragraf 112 Ziffer 4 Einkommensteuergesetz auf Grund einer entsprechenden Beteiligung der Personengesellschaft selbst.

 
 

7. Begünstigung für nicht entnommene Gewinne (Paragraf 11a Einkommensteuergesetz)

Die Inanspruchnahme der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne (Paragraf 11a Einkommensteuergesetz) sowie eine allfällige Nachversteuerung hat (auch hinsichtlich von Mitunternehmeranteilen) in der Einkommensteuererklärung (Kennzahl 793 des Formulars E 1 oder E 7) zu erfolgen. Ein nach Paragraf 11a Einkommensteuergesetz begünstigungsfähiger Gewinnanteil ist in der Beilage E 6a einzutragen; dies gilt auch in Fällen, in denen der Mitunternehmer die Beteiligung in einem Betriebsvermögen hält, für den der laufende Gewinn ganz oder teilweise nach Paragraf 11a Einkommensteuergesetz begünstigt besteuert werden kann. Nachzuversteuernde nicht entnommene Gewinne aus Vorjahren sind ebenfalls in der Beilage E 6a auszuweisen.

 
 
 
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Interner Vermerk: E6; 2006; Inter-Steuern; wai

Hinweise zur Bedienung des Formulars

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In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

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Schaltflächen zur Formularbedienung:

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