E1a, Beilage zur Einkommensteuererklärung für 2002

HILFE  ? 

Einleitung

Herzlich willkommen zum Formular E1a, Beilage zur Einkommensteuererklärung 2002

Dieses Formular wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt. Wir hoffen, dass dieses Service Ihren Erwartungen entspricht.

Am Ende des Formulars finden Sie die Schaltfläche 'Formular erstellen'. Bitte verwenden Sie diese Schaltfläche, um Ihre Eingaben aus diesem barrierefreien Formular in das Originaldokument einzufügen. Weitere Hinweise dazu finden Sie bei der Schaltfläche am Ende des Formulars.

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Bedienung des Formulars

Tastenkombinationen zur Schriftgrößenverstellung:

In den meisten Web-Browsern können Sie mit der Tastenkombination [ALT]+[+] und [ALT]+[-] die Schriftgröße ändern. Beachten Sie bitte, dass eventuell die + beziehungsweise - Taste am Ziffernblock Ihrer Tastatur nicht funktionieren, sondern nur die + und - Tasten am Schreibmaschinenteil Ihrer Tastatur! Im Internet Explorer auf Microsoft® Windows®-Systemen muss anschließend noch die Eingabetaste gedrückt werden.

Tastenkombinationen zur Navigation:

Sie können mit der Tastenkombination [ALT]+[1] zum Formularanfang und mit der Tastenkombination [ALT]+[2] zu den Schaltflächen am Ende des Formulars gehen. [ALT]+[8] sendet das Formular ab, [ALT]+[9] setzt die Formularwerte auf ihre ursprünglichen Werte zurück.

Hinweise zu den Tastenkombinationen:

Diese [ALT]+[Taste]-Kombinationen funktionieren so im Internet Explorer sowie Netscape® (ab Version 6) auf Microsoft® Windows®-Systemen. Unter Umständen gilt bei Ihrem System eine andere Tastenkombination (zum Beispiel Ctrl-Taste [bei Apple®-Systemen]), abhängig von Ihrem Screenreader beziehungsweise Internet-Browser. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Hilfe oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers beziehungsweise Screenreaders. In den meisten Web-Browsern wird durch drücken der Eingabetaste (auch "Enter"- oder "Return"-Taste genannt) das Formular sofort abgesendet!

Hinweise für sehbehinderte Benutzer:

Spezielle Web-Browser-Einstellungen für sehbehinderte Personen finden Sie im Abschnitt 'Hinweise für sehbehinderte Benutzer' auf der Hilfe-Seite des Formulars!

Hinweise für blinde Benutzer:

Im Formular kommen immer wieder wichtige Informationstexte vor. Diese dienen zur Erläuterung von Feldern, unterteilen das Formular in Abschnitte, geben Hinweise zum korrekten Ausfüllen oder enthalten andere wichtige Informationen. Da diese Informationstexte normaler Text und keine Formularfelder sind, könnten diese je nach verwendetem Screenreader und Web-Browser nicht wiedergegeben werden, falls Sie sich in einem speziellen Formularfeldausfüllmodus befinden. Achten Sie daher auf diese Informationstexte! Eventuell müssen Sie dazu je nach verwendetem Screenreader aus dem Formularausfüllmodus in einen anderen Lesemodus wechseln.

Schaltflächen zur Formularbedienung:

Am Ende des Formulars finden Sie Schaltflächen für das Erstellen des Originalformulars, sowie zum Rücksetzen der Formularwerte.

Formular

 
Sehr geehrte Steuerzahlerin! Sehr geehrter Steuerzahler! Reichen Sie bitte diese Beilage vollständig ausgefüllt und unterschrieben gleichzeitig mit der Einkommensteuererklärung (Formular E 1) beim Finanzamt ein, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen beziehungsweise Freibeträge für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen geltend machen wollen.
 
Formularfelder   (Zugriff mit [ALT]+[1])









 
Außergewöhnliche Belastungen (mit Selbstbehalt) (Bitte geben Sie jeweils den Jahresbetrag der Aufwendungen abzüglich erhaltener oder zustehender Ersätze beziehungsweise Vergütungen an. Bei den Punkten d) und e) ziehen Sie bitte noch zusätzlich eine Haushaltsersparnis in Höhe von 196,20 Euro monatlich ab.)

 
















 
Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung. Die Angaben zum (Ehe)Partner sind nur dann auszufüllen, wenn Ihnen der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht.

 
 
Eigene Behinderung

 


 
Ein Pauschbetrag steht erst ab einer 25-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit zu. Den Freibetrag für Ihren körperbehinderten (Ehe)- Partner können Sie nur dann beantragen, wenn Ihnen der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht. Bei Bezug einer pflegebedingten Geldleistung (Pflege- oder Blindenzulage, Pflege- oder Blindenbeihilfe) steht grundsätzlich kein Pauschbetrag wegen Behinderung zu. Die Pauschbeträge für Diätverpflegung, Kraftfahrzeug-Kosten und nachgewiesene Taxikosten, die nicht regelmäßigen Ausgaben für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung können jedoch unabhängig vom Bezug einer pflegebedingten Geldleistung geltend gemacht werden. Die tatsächlichen Kosten aus der Behinderung können in nachgewiesener Höhe auch bei Bezug einer pflegebedingten Geldleistung insoweit geltend gemacht werden, als sie die pflegebedingte Geldleistung übersteigen.

 
Der pauschale Freibetrag für Diätverpflegung wird beansprucht wegen  



 
 
 
Die Pauschbeträge für Krankenverpflegung betragen monatlich für Tuberkulose, Zuckerkrankheit oder Zöliakie oder Aids 70 Euro, für Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 Euro, für Magenkrankheit oder andere innere Krankheit 42 Euro. Die Aufwendungen für Diätverpflegung können unabhängig vom Pauschbetrag wegen Körperbehinderung geltend gemacht werden. Als Nachweis gelten ärztliche Bescheinigungen. Bei Bescheinigung durch den Amtsarzt erfolgt ab einer 25-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit kein Abzug eines Selbstbehaltes. Ein Nachweis ist erforderlich, wenn die Krankheit noch nicht aktenkundig ist.

 








 
Dafür steht Ihnen ein monatlicher Pauschbetrag von 153 Euro zu. Voraussetzung ist ein Ausweis gemäß Paragraf 29b der Straßenverkehrsordnung 1960, eine Feststellung im Sinne des Paragraf 36 Absatz 2 Ziffer 3 des Bundesbehindertengesetzes 1990 oder die Eintragung einer dauernden starken Gehbehinderung, der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit im Behindertenpass (Paragraf 42 Absatz 1 des Bundesbehindertengesetzes 1990). Eine gemäß Paragraf 2 Absatz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1952 zuerkannte Steuerbefreiung gilt hinsichtlich des in der Bescheinigung genannten Fahrzeuges weiter.

 


 
Sie können Taxikosten bis zu einem monatlichen Betrag von 153 Euro geltend machen.

 




 
Behinderung des Ehepartners: Die Angaben zum (Ehe)Partner sind nur dann auszufüllen, wenn Ihnen der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht.

 


Der pauschale Freibetrag für Diätverpflegung wird beansprucht wegen  



 
 














Ich besitze eine Amtsbescheinigung und/oder einen Opferausweis auf Grund meiner politischen Verfolgung in der Zeit von 1938 bis 1945.    
 
 
Außergewöhnliche Belastungen für Kinder: Bitte nur dann ausfüllen, wenn Ihnen der Kinderabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht beziehungsweise bei auswärtiger Berufsausbildung.

 
 
Angaben für erstes Kind

 










 
Für die Berufsausbildung von Kindern sind keine Angaben über die Höhe der Aufwendungen erforderlich. Sie werden mit einem Pauschbetrag von 110 Euro im Monat berücksichtigt. Dieser Freibetrag steht Ihnen aber nur dann zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Legen Sie bitte Studienbestätigungen bei.

 




 
Für Kinder mit einer Behinderung von weniger als 50 Prozent, die keine pflegebedingte Geldleistung erhalten, stehen Pauschbeträge wegen Behinderung (Paragraf 35 Einkommensteuergesetz) zu. Die tatsächlichen Kosten aus der Behinderung können in nachgewiesener Höhe auch bei Bezug einer pflegebedingten Geldleistung insoweit geltend gemacht werden, als sie die pflegebedingte Geldleistung übersteigen. Unabhängig vom Bezug einer pflegebedingten Geldleistung können Pauschbeträge wegen Diätverpflegung (siehe umseitig) sowie nicht regelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung in nachzuweisender Höhe geltend gemacht werden.

 
Der pauschale Freibetrag für Diätverpflegung wird beansprucht wegen (Nur wenn keine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird)  



 
 




 
Wird für ein Kind mit einer mindestens 50-prozentigen Behinderung erhöhte Familienbeihilfe bezogen, werden die mit der Behinderung zusammenhängenden Kosten durch ein Pauschale in Höhe von 262 Euro abgegolten. Sofern eine pflegebedingte Geldleistung bezogen wird, ist der Pauschbetrag um diese zu kürzen. Bei Unterbringung in einem Vollinternat vermindert sich der zustehende Pauschbetrag pro Tag des Internatsaufenthaltes um je ein Dreißigstel. In diesem Fall ist die Gesamtanzahl der Tage im Erklärungsjahr, an denen das Kind in einem Vollinternat untergebracht war, bekanntzugeben. Werden die Kosten nicht allein getragen, steht das Pauschale nur im Ausmaß der Kostentragung zu. Neben dem Pauschale von 262 Euro können nicht regelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel in nachzuweisender Höhe sowie das Schulgeld beziehungsweise Entgelt für eine Sonder(Pflege)Schule beziehungsweise Behindertenwerkstätte geltend gemacht werden. Die tatsächlichen Kosten aus der Behinderung können in nachgewiesener Höhe auch bei Bezug einer pflegebedingten Geldleistung insoweit geltend gemacht werden, als sie die pflegebedingte Geldleistung übersteigen.

 












 
Angaben für zweites Kind

 














Der pauschale Freibetrag für Diätverpflegung wird beansprucht wegen (Nur wenn keine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird)  



 
 
















 
Angaben für drittes Kind

 














Der pauschale Freibetrag für Diätverpflegung wird beansprucht wegen (Nur wenn keine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird)  



 
 

















 
Letzter Formularabschnitt

 


 
Herzlichen Dank für Ihre Eingaben. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie das Original-Formular im PDF-Format erstellen. Schaltflächen erreichen Sie mit der Tabulator-Taste

 
Schaltflächen   (Zugriff mit [ALT]+[2])









Interner Vermerk: E1a; 2002; BMFWAI; Einkommensteuererklaerung

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