Formularfelder (Zugriff mit [ALT]+[1])
An das Finanzamt
Steuernummer Teil 1 dreistellig
Steuernummer Teil 2 vierstellig
Referatsnummer zweistellig
Angaben zur Person
Familien- und Vorname
Versicherungsnummer vierstellig (Bitte unbedingt ausfüllen)
Geburtsdatum Tag , Monat, Jahr je zweistellig (Bitte unbedingt ausfüllen)
Postleitzahl
Wohnanschrift (Ort, Straße, Hausnummer, Türnummer)
Derzeitiger Familienstand
verheiratet
in Partnerschaft lebend
alleinstehend (ledig, verwitwet, geschieden, dauernd getrennt lebend)
seit Datum: Tag (zweistellig), Monat (zweistellig), Jahr (vierstellig)
Tagsüber erreichbar unter Telefonnummer
Geschlecht
weiblich |
männlich
Familien- und Vorname des (Ehe)Partners
Versicherungsnummer des (Ehe)Partners vierstellig
Geburtsdatum des (Ehe)Partners Tag , Monat, Jahr je zweistellig
Bitte die folgenden zwei Fragen unbedingt ausfüllen, weil sich sonst die Erledigung der Erklärung verzögert!
Anzahl der Bezugs-, pensionsauszahlenden Stellen im Jahr 2002 (Die Beilage eines Lohnzettels ist nicht erforderlich), (Für den Fall, dass bereits eine gemeinsame Besteuerung von Bezügen erfolgt, ist für die gemeinsam versteuerten Bezüge eine einzige bezugs- oder pensionsauszahlende Stelle anzugeben.)
Anzahl der Mitteilungen gemäß Paragraf 109a für 2002 (Die Beilage einer erhaltenen Mitteilung ist nicht erforderlich), siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 1
Ich habe 2002 Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken-/Unfallversicherung, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen, rückgezahlte Pflichtbeiträge an Sozialversicherung oder Bezüge aus dem IESG-Fonds erhalten. Bitte unbedingt ausfüllen, weil sich sonst die Erledigung der Erklärung verzögert!
Ja |
Nein
Alleinverdienerabsetzbetrag, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 2
Alleinverdienerabsetzbetrag: Ich beanspruche den Alleinverdienerabsetzbetrag [mein (Ehe)Partner beansprucht selbst keinen Alleinverdienerabsetzbetrag]. Ein Alleinverdienerabsetzbetrag steht nur zu: bei Ehe: Der Ehepartner (ohne Kind/er) darf Einkünfte von höchstens 2.200 Euro jährlich beziehen, bei (Ehe)Partnerschaft mit Kind/ern: Der (Ehe)Partner darf Einkünfte von höchstens 4.400 Euro jährlich beziehen.
Alleinerzieherabsetzbetrag, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 3
Ich beanspruche den Alleinerzieherabsetzbetrag
Sonderausgabenerhöhungsbetrag ab 3 Kinder, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 4
Ich beanspruche den zusätzlichen Sonderausgabenerhöhungsbetrag ab 3 Kinder
Anzahl der Kinder, für die ich oder mein (Ehe)Partner 2002 für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen habe/hat.
Mehrkindzuschlag: Nur auszufüllen, wenn das (Familien)Einkommen 2002 den Betrag von 39.240 Euro nicht überstiegen hat. Siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 5
Mehrkindzuschlag: siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 5
Ich beanspruche den Mehrkindzuschlag, da jeweils ich und/oder mein (Ehe)Partner 2002 für mehr als 2 Kinder Familienbeihilfe bezogen habe/hat.
Ich erkläre, dass ich 2002 mehr als 6 Monate in einer Ehe oder Partnerschaft gelebt habe und das gemeinsame Einkommen 39.240 Euro nicht überstiegen hat. (Nur auszufüllen bei Vorliegen einer Ehe oder Partnerschaft)
Verzichtserklärung des (Ehe)Partners: Ich verzichte auf den mir zustehenden Mehrkindzuschlag zugunsten der antragstellenden Person: Tagesdatum und Unterschrift der verzichtenden Person
Kontonummer für die Überweisung des Mehrkindzuschlages (Girokonto/Postscheckkonto-Nummer)
des Spar-/Kreditinstitutes
Bankleitzahl
Ich beanspruche den Unterhaltsabsetzbetrag für folgende nicht haushaltszugehörige Kinder, für die ich 2002 den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) geleistet habe (bitte jedenfalls das Geburtsdatum ausfüllen), siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 6
Bitte wählen sie aus
Anzahl der Kinder
Versicherungsnummer Kind 1, höchstens 4 Stellen
Geburtsdatum Kind 1 im Format Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig
Unterhaltszahlungen von Monat für Kind 1
Unterhaltszahlung bis Monat für Kind 1, im Format Zahl 2 stellig
Versicherungsnummer Kind 2, höchstens 4 Stellen
Geburtsdatum Kind 2 im Format Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig
Unterhaltszahlungen von Monat für Kind 2
Unterhaltszahlung bis Monat für Kind 2, im Format Zahl 2 stellig
Versicherungsnummer Kind 3, höchstens 4 Stellen
Geburtsdatum Kind 3 im Format Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig
Unterhaltszahlungen von Monat für Kind 3
Unterhaltszahlung bis Monat für Kind 3, im Format Zahl 2 stellig
Versicherungsnummer Kind 4, höchstens 4 Stellen
Geburtsdatum Kind 4 im Format Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig
Unterhaltszahlungen von Monat für Kind 4
Unterhaltszahlung bis Monat für Kind 4, im Format Zahl 2 stellig
Versicherungsnummer Kind 5, höchstens 4 Stellen
Geburtsdatum Kind 5 im Format Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig
Unterhaltszahlungen von Monat für Kind 5
Unterhaltszahlung bis Monat für Kind 5, im Format Zahl 2 stellig
Versicherungsnummer Kind 6, höchstens 4 Stellen
Geburtsdatum Kind 6 im Format Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig
Unterhaltszahlungen von Monat für Kind 6
Unterhaltszahlung bis Monat für Kind 6, im Format Zahl 2 stellig
Die Höhe der geleisteten Zahlungen wird von mir über Verlangen des Finanzamtes nachgewiesen (Einzahlungsbelege, Empfangsbestätigungen). Mir ist bekannt, dass der Unterhaltsabsetzbetrag für Monate nicht zusteht, für die ich oder mein (Ehe)Partner für eines der angeführten Kinder Familienbeihilfe bezogen habe/hat.
1. Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: (Reicht der vorhandene Platz nicht aus, bitte auf einer Beilage zur Erklärung aufgliedern.), siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 7 a) als Einzelunternehmer
b) Als Beteiligter an der Gesellschaft/Gemeinschaft
Finanzamt
Steuernummer Teil 1 dreistellig
Steuernummer Teil 2 vierstellig
Betrag
b) Als Beteiligter an der Gesellschaft/Gemeinschaft
Finanzamt
Steuernummer Teil 1 dreistellig
Steuernummer Teil 2 vierstellig
Betrag
c) Davon auszuscheiden wegen Verteilung der Einkünfte, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 11
auf 3 Jahre
auf 5 Jahre
auf 10 Jahre
Betrag, Kennzahl 312
d) Davon auszuscheiden: Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß Paragraf 24 Absatz 4, Kennzahl 313, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 11
e) Anzusetzende Teilbeträge, weil in Vorjahren eine Einkünfteverteilung auf 3/5/10 Jahre durchgeführt wurde, und/oder wegen Verlustverwertung im Ausland nachzuversteuernde ausländische Verluste. Kennzahl 314, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 12
Summe aus 1.a) bis e) Kennzahl 310
2. Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit, (Reicht der vorhandene Platz nicht aus, bitte auf einer Beilage zur Erklärung aufgliedern.), siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 8 a) Als Einzelunternehmer
b) Als Beteiligter an der Gesellschaft/Gemeinschaft
Finanzamt
Steuernummer Teil 1 dreistellig
Steuernummer Teil 2 vierstellig
Betrag
b) Als Beteiligter an der Gesellschaft/Gemeinschaft
Finanzamt
Steuernummer Teil 1 dreistellig
Steuernummer Teil 2 vierstellig
Betrag
c) Davon auszuscheiden wegen Verteilung der Einkünfte, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 11
auf 3 Jahre
auf 5 Jahre
auf 10 Jahre
Betrag, Kennzahl 322
d) Davon auszuscheiden: Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß Paragraf 24 Absatz 4, Kennzahl 323, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 11
e) Ich beantrage gemäß Paragraf 37 Absatz 9 unwiderruflich, meine positiven Einkünfte aus künstlerischer und/oder schriftstellerischer Tätigkeit auf das Erklärungsjahr und die beiden Vorjahre gleichmäßig zu verteilen. Auszuscheiden sind daher 2/3., siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 9
Bitte wählen Sie
Betrag, Kennzahl 325
f) Anzusetzende Teilbeträge, weil eine Einkünfteverteilung gemäß Punkt c) und/oder e) durchgeführt wurde, und/oder wegen Verlustverwertung im Ausland nachzuversteuernde ausländische Verluste. Kennzahl 324, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 12
Summe aus 2.a) bis f) Kennzahl 320
3. Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, (Reicht der vorhandene Platz nicht aus, bitte auf einer Beilage zur Erklärung aufgliedern.), siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 10 a) Als Einzelunternehmer
b) Als Beteiligter an der Gesellschaft/Gemeinschaft
Finanzamt
Steuernummer Teil 1 dreistellig
Steuernummer Teil 2 vierstellig
Betrag
b) Als Beteiligter an der Gesellschaft/Gemeinschaft
Finanzamt
Steuernummer Teil 1 dreistellig
Steuernummer Teil 2 vierstellig
Betrag
c) Davon auszuscheiden wegen Verteilung der Einkünfte, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 11
auf 3 Jahre
auf 5 Jahre
auf 10 Jahre
Betrag, Kennzahl 328
d) Davon auszuscheiden: Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß Paragraf 24 Absatz 4 Kennzahl 329, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 11
e) Anzusetzende Teilbeträge, weil in Vorjahren eine Einkünfteverteilung auf 3/5/10 Jahre durchgeführt wurde, und/oder wegen Verlustverwertung im Ausland nachzuversteuernde ausländische Verluste. Kennzahl 326, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 12
Summe aus 3.a) bis e), Kennzahl 330
Bei den betrieblichen Einkünften (Summe 1-3) wurden gemäß Einkommensteuergesetz 1988 berücksichtigt:, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 13
Forschungsfreibetrag (Paragraf 4 Absatz 4 Ziffer 4), Kennzahl 445
Forschungsfreibetrag (Paragraf 4 Absatz 4 Ziffer 4a), Kennzahl 744
Bildungsfreibetrag (Paragraf 4 Absatz 4 Ziffer 8), Kennzahl 402
Vorzeitige Abschreibung (Paragraf 10a Absatz 3 und/oder Absatz 10c), Kennzahl 745
Eigenkapitalzuwachsverzinsung (Paragraf 11), Kennzahl 403, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 14
Übertragungsrücklage (Paragraf 12), Kennzahl 447
Vorsorge für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder (Paragraf 14), Kennzahl 489, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 15
Lehrlingsfreibetrag (Paragraf 124 b Ziffer 31), Kennzahl 404
In Kennzahl 330 enthaltene Einkünfte, die gemäß Anlage 2 zum Bundessozialversicherungsgesetz beitragsbegründend wirken (zum Beispiel Einkünfte aus gewerblicher Nutztierehaltung und Pflanzenproduktion). Kennzahl 491
In Kennzahl 330 enthaltene Einkünfte, die gemäß Anlage 2 zum Bundessozialversicherungsgesetz beitragserhöhend wirken (zum Beispiel Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb). Kennzahl 492
In den betrieblichen Einkünften sind nicht ausgleichsfähige Verluste enthalten:
a) Eigener Betrieb, Verluste im Sinne des Paragraf 2 Absatz 2a und/oder Paragraf 10 Absatz 8, Kennzahl 341, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 16
b) Beteiligungen, Verluste im Sinne des Paragraf 2 Absatz 2a und/oder Paragraf 10 Absatz 8, Kennzahl 342, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 17
Mit den betrieblichen Einkünften aus einer Einkunftsquelle, bei der in den Vorjahren nicht ausgleichsfähige Verluste entstanden sind, sind gemäß Paragraf 2 Absatz 2b und/oder Paragraf 10 Absatz 8 zu verrechnen:
a) Eigener Betrieb, Kennzahl 332, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 18
b) Beteiligungen, Kennzahl 346, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 18
In den betrieblichen Einkünften (Kennzahlen 310, 320 oder 330) sind Verluste enthalten, für die ein Verlustabzug (Verlustvortrag) nicht zulässig ist (in Höhe von), Kennzahl 334, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 19
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: a) Lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Die Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wird automatisch vom Lohnzettel übernommen (Kennzahl 245), den die auszahlende Stelle dem Betriebsfinanzamt zu übermitteln hatte. Eine Eintragung ist somit hier nicht erforderlich.
Soweit ein Abzug nicht bereits durch den Arbeitgeber erfolgte, ist/sind hier einzutragen: Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen und/oder das Pendlerpauschale, Kennzahl 279, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 20
Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung, sowie Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige, Kennzahl 274, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 20
Werbungskosten, auf die das Werbungskostenpauschale anzurechnen ist, sowie besondere Werbungskostenpauschbeträge. Eine Eintragung ist dann erforderlich, wenn die Werbungskosten 132 Euro übersteigen. In diesem Fall ist der Gesamtbetrag einzusetzen und eine Aufgliederung anzuschließen. Kennzahl 277, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 21
b) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nicht lohnsteuerpflichtig sind (laut beiliegender Aufstellung), Kennzahl 359, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 22
Nur für allfällige Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte auszufüllen! Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen: 5.1. Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) a) Nicht endbesteuerungsfähige Kapitalerträge, die einem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen (insbesondere Gewinnanteile als echter stiller Gesellschafter, einschließlich der Überschüsse aus der Abschichtung einer Beteiligung). Einschließlich der davon einbehaltenen beziehungsweise zuzüglich der vom Schuldner übernommenen Kapitalertragsteuer, Kennzahl 367, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 23 und VERWEIS 24
b) Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen (zum Beispiel ausländische Kapitalerträge, Wertpapiererträge aus abzugsfreien Altemissionen, Zinsen aus Privatdarlehen). Weiters sind hier Auslandszinsen einzutragen, für die gemäß Verordnung Bundesgesetzblatt II Nummer 43/1998 ein inländischer Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen war und die nicht bei Kennzahl 440 einzutragen sind. Kennzahl 361, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 25
Kapitalertragsteuer (Sicherungssteuer), soweit sie auf nicht endbesteuerungsfähige Kapitalerträge (Kennzahl 367) oder auf in den Kennzahlen 310, 320 und/oder 330 enthaltene Kapitalerträge entfällt. Kennzahl 365, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 26
5.2. Endbesteuerungsfähige Kapitalerträge: a) Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz (insbesondere Zinsen aus Einlagen und Anleihen). Einschließlich der davon einbehaltenen beziehungsweise zuzüglich der vom Schuldner übernommenen Kapitalertragsteuer Nur für allfällige Anrechnung auszufüllen! Kennzahl 366, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 27
b) Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz (insbesondere Dividenden). Einschließlich der davon einbehaltenen beziehungsweise zuzüglich der vom Schuldner übernommenen Kapitalertragsteuer. Nur für allfällige Anrechnung auszufüllen! Kennzahl 369
Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge (Kennzahlen 366 und 369) beziehungsweise auf in der Kennzahl 444 (siehe Punkt 7.) enthaltene Beträge entfällt. Kennzahl 364
Mein (Ehe)Partner beansprucht den Alleinverdienerabsetzbetrag, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 28
Ja |
Nein
Für mich (für den Antragsteller) wurde 2002 Familienbeihilfe bezogen, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 28
Ja |
Nein
Wenn ja: Anzahl der Monate
In Punkt 5.2 a) sind Kapitalerträge aus Geldeinlagen et cetera bei inländischen Kreditinstituten enthalten, die der Schenkungssteuerbefreiung gemäß Paragraf 15 Absatz 1 Ziffer 19 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz unterliegen. Einlagenstand im Zeitpunkt der Schenkung (Betrag):, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 29
Die Höhe der Kapitalertragsteuer des Jahres 2002, die auf Kapitalerträge aus der (den) geschenkten Kapitalanlage(n) entfällt, beträgt, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 29
Bitte Verwandtschaftsverhältnis zum Geschenkgeber angeben:, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 29
6. Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: a) Von Grundstücken und Gebäuden: (Reicht der vorhandene Platz nicht aus, bitte auf einer Beilage zur Erklärung aufgliedern.), siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 30
b) Als Beteiligter an der Gesellschaft/Gemeinschaft
Finanzamt
Steuernummer Teil 1 dreistellig
Steuernummer Teil 2 vierstellig
Betrag
b) Als Beteiligter an der Gesellschaft/Gemeinschaft
Finanzamt
Steuernummer Teil 1 dreistellig
Steuernummer Teil 2 vierstellig
Betrag
c) Davon auszuscheiden wegen Verteilung der Einkünfte auf 3 Jahre. Kennzahl 378
d) Anzusetzende Teilbeträge, weil in Vorjahren eine Einkünfteverteilung auf 3 Jahre durchgeführt wurde, und/oder wegen Verlustverwertung im Ausland nachzuversteuernde ausländische Verluste. Kennzahl 376
e) Sonstige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (zum Beispiel Einkünfte aus Betriebsverpachtung nach einer Betriebsaufgabe)
Summe aus 6.a) bis e), Kennzahl 370
7. Sonstige Einkünfte (inklusive Substanzgewinne aus "grauen" Fonds), Kennzahl 380, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 31
Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds (25 Prozent), Kennzahl 409, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 33
Substanzgewinne aus inländischen Investmentfonds (Tarifversteuerung), Kennzahl 444, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 32
Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds (Tarifversteuerung), Kennzahl 448, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 33
In den außerbetrieblichen Einkünften sind nicht ausgleichsfähige Verluste im Sinne des Paragraf 2 Absatz 2a enthalten. Kennzahl 371, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 34
Mit außerbetrieblichen Einkünften aus einer Einkunftsquelle, bei der im Vorjahr nichtausgleichsfähige Verluste entstanden sind, sind gemäß Paragraf 2 Absatz 2b zu verrechnen: Kennzahl 372, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 35
Summe der Kennzahlen 310, 320, 330, 359, 367, 361, 370 und 380. Kennzahl 777
Gesamtbetrag der Einkünfte: (muss nicht ausgefüllt werden)
8. Angaben für Tarifbegünstigungen. In den Einkünften sind enthalten: (Bitte eine sachliche und ziffernmäßige Begründung anschließen.), (Reicht der vorhandene Platz nicht aus, bitte auf einer Beilage zur Erklärung aufgliedern.)
Einkünfte gemäß Paragraf 37 (ausgenommen Einkünfte laut Kennzahl 369) oder Paragraf 38, für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche. Kennzahl 423, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 36
Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht. Kennzahl 395, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 37
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist Steuer anzurechnen in Höhe von. Kennzahl 396, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 37
Gewinne aus einem Schuldnachlass auf Grund eines gerichtlichen Ausgleiches, eines Zwangsausgleiches, Kennzahl 386, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 38
oder auf Grund
Mit einer Ausgleichsquote von Prozentsatz. Kennzahl 496
Einkünfte, die aus sonstigen Gründen besonders zu besteuern sind (Art):, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 39
Betrag
Sonstige anzurechnende Steuern (Art): Kennzahl 375, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 40
Betrag
9. In den Einkünften sind nicht enthalten: Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte. Kennzahl 440, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 41
In den Einkünften sind enthalten: Ausländische Verluste aus Einkunftsquellen, für die das Besteuerungsrecht einem anderen Staat zusteht. Kennzahl 746, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 12
10. Sonderausgaben. Diese Ausgaben dürfen nicht schon bei den Einkünften berücksichtigt worden sein. 10.1. Renten und dauernde Lasten sowie freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Kennzahl 450, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 42
10.2. a) Freiwillige Beiträge und Prämien zu Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen, zur Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie Pensionskassenbeiträge. Kennzahl 455
b) Beträge zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum. Kennzahl 456
c) Aufwendungen für den Erwerb von Genussscheinen und von jungen Aktien (einschließlich Wohnsparaktien, Wandelschuldverschreibungen und Partizipationsrechten zur Förderung des Wohnbaus). Kennzahl 465
10.3. Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. Kennzahl 458
10.4. Private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger (bestimmte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen von Körperschaften öffentlichen Rechts und andere). Kennzahl 459
10.5. Steuerberatungskosten. Kennzahl 460
10.6. Verlustabzug: a) Abzugsfähige Verluste aus dem Jahr 1989 und/oder 1990 (die Fünftelung wird automatisch wahrgenommen). Kennzahl 469, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 43
b) Offene Verlustabzüge aus den Jahren ab 1991 und wegen Anwendung der Vortragsgrenze (Paragraf 2 Absatz 2b Ziffer 2) abzugsfähig bleibende Fünftelverluste aus 1989/1990. Kennzahl 462
c) Im Gesamtbetrag der Einkünfte enthaltene Sanierungs-, Veräußerungs beziehungsweise Aufgabegewinne zur Ermittlung der Verlustvortragsgrenze gemäß Paragraf 2 Absatz 2b. Kennzahl 419, siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 44
Außergewöhnliche Belastungen und/oder Freibetrag für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen werden geltend gemacht. Formular E 1a liegt bei.
Bitte wählen Sie
Ich wünsche keinen Freibetragsbescheid., siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 45
Bitte wählen Sie
Ich beantrage einen betragsmäßig niedrigeren Freibetragsbescheid., siehe Ausfüllhilfe E2 - VERWEIS 45
Bitte wählen Sie
in Höhe von jährlich, Kennzahl 449
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich meiner Anzeigepflicht gemäß Paragraf 139 Bundesabgabenordnung unverzüglich nachkommen.
Letzter Formularabschnitt
Name, Anschrift und Telefonnummer ihrer steuerlichen Vertretung
Tagesdatum im Format: Tag, Monat (zweistellig), Jahr (vierstellig) und Unterschrift
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